…§ 361, 825ff) kann die Mehrheit der Mitglieder einer (schlichten) Miteigentumsgemeinschaft einen Hausverwalter für die im gemeinsamen Eigentum stehende Liegenschaft bestellen. Dieser wird durch die Bestellung im Rahmen der gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte (§ 1029 ABGB) Machthaber sämtlicher Eigentümer (§ 837 ABGB) mit Wirksamkeit auch für das Außenverhältnis. Soweit die…
…§ 361, 825ff) kann die Mehrheit der Mitglieder einer (schlichten) Miteigentumsgemeinschaft einen Hausverwalter für die im gemeinsamen Eigentum stehende Liegenschaft bestellen. Dieser wird durch die Bestellung im Rahmen der gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte (§ 1029 ABGB) Machthaber sämtlicher Eigentümer (§ 837 ABGB) mit Wirksamkeit auch für das Außenverhältnis. Soweit die…
…Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung der gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte (§ 11 lit a der Satzungen der Bw.); Vorsorge für die Erhaltung des Vermögens der Bw. (§ 11…
…Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung der gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte (§ 11 lit a der Satzungen der Bw.); Vorsorge für die Erhaltung des Vermögens der Bw. (§ 11…
…Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung der gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte (§ 11 lit a der Satzungen der Bw.); Vorsorge für die Erhaltung des Vermögens der Bw. (§ 11…
…Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung der gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte (§ 11 lit a der Satzungen der Bw.); Vorsorge für die Erhaltung des Vermögens der Bw. (§ 11…
…Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung der gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte (§ 11 lit a der Satzungen der Bw.); Vorsorge für die Erhaltung des Vermögens der Bw. (§ 11…
…Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung der gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte (§ 11 lit a der Satzungen der Bw.); Vorsorge für die Erhaltung des Vermögens der Bw. (§ 11…
23. Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 29 GebG) Rz 1189: Unter Geschäftsführung ohne Auftrag versteht man die eigenmächtige Besorgung der Angelegenheiten eines anderen in der Absicht, dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung…
31.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983 31.1.9.1. Amtshandlungen Rz 1800: Bundesverwaltungsabgaben sind Abgaben, die für behördliche Amtshandlungen als solche zu entrichten sind. Unter Amtshandlungen sind individuelle Verwaltungsakte mit rechtsgestaltender Funktion sowie Tätigkeiten der Behörde, die Rechtsverhältnisse oder Tatsachen bestätigen, zu…
2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…
31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch die wirtschaftsberater Freyenschlag-Ganner-Halbmayr-Mitterer SteuerberatungsgmbH, 4040 Linz, Pillweinstraße 30, vom 25. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch ADir. Manfred Vogler, vom…
Betrieb gewerblicher Art Rz 706: In der Beziehung zwischen dem Betrieb gewerblicher Art und der Trägerkörperschaft können grundsätzlich verdeckte Ausschüttungen zum Tragen kommen (VwGH 30.11.1981, 3166/79, 3225/79, 3226/79, 3227/79, VwGH 21.10.1999, 94/15/0113; EStR 2000 Rz…
1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
2.10.2 Befreite Geschäfte 2.10.2.1 Hauptgeschäfte (§ 7 Abs. 1, 1a und 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) Rz 214: Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind Hauptgeschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung sind die die Errichtung und Verwaltung von Wohnungen mit einer Nutzfläche von höchstens 150 m², von Eigenheimen…
2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…
…Maßgebend ist die laufende Geschäftsführung. Zu ihr gehören die tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt und solche organisatorischen Maßnahmen, die zur gewöhnlichen Verwaltung der Gesellschaft gehören ("Tagesgeschäfte"). Für den konkreten Fall erscheint denkbar, den Ort der Geschäftsleitung als…
10.5.3. Privatperson Rz 408: Unter einer Privatperson sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe…