…der Bf. als Hauptverpflichteter mit Versandanmeldung T1, Nr. 226/000, beim Zollamt Wiener Neustadt als Abgangsstelle ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 371 Kartons Textilien eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "Berg/Kittsee" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 21. Februar 2002 festgesetzt. Die Sendung…
…für Bremsen mit Versandschein T 1 Nr. 341/000/901412/01/1 mit Bestimmungsstelle Rotterdam und einer Gestellungsfrist bis zum 5. Februar 2001 zum gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt. Mit Schreiben vom 26. April 2001 hat das Zollamt Deutschkreuz die Bf. unter Hinweis auf den ungewissen Verbleib…
…mit Versandanmeldung T1, WE-Nr. 100/000, ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für 77 Kartons Computerzubehör und 200 Kartons Monitore (gesamt: 277 Kartons mit 3.946 kg Rohmasse) eröffnet. Als Bestimmungsstelle war "ZA Wien" angegeben. Die Frist für die (Wieder-) Gestellung wurde mit 21. September 1995…
…WE-Nr. 333/000/309042/02/9, ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren für die Beförderung von 219 Kartons "Holzständer für Textilien" vom Zollamt Nickelsdorf als Abgangsstelle zum Zollamt Rotterdam als Bestimmungsstelle eröffnet. Die Frist für die Wiedergestellung wurde mit 14. Oktober 1999 festgesetzt. Da beim Zollamt…
…zunächst gleich mit denen für die Reduzierung der Sicherheitsleistung um 30%: eine gesunde Finanzielle Lage eine ausreichende Erfahrung bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens Enge Zusammenarbeit mit den Zollbehörden Für eine vollständige Befreiung von der Sicherheitsleistung müssen zusätzlich nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Hauptverpflichtete muss…
…Abs. 1 ZK eine Vorrangstellung eingeräumt. Gemäß Artikel 96 ZK hat der Hauptverpflichtete die Verpflichtung die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen und die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Die…
…Am 16. April 1998 eröffnete die Hauptverpflichtete mit dem Versandschein T1 111/000/903049/01/8 beim Zollamt Wien, Zweigstelle Donau Praterkai, für eine B-Barge ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Rotterdam (NL), das Ende der Gestellungsfrist mit 6. Mai…
…700180/01/8 beim Zollamt Wien für 115 Rollen Gewebe ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Lurgan (GB), das Ende der Gestellungsfrist mit 23. Oktober 1998, angegeben. Nachdem keine Rückmeldung über die ordnungsgemäße Beendigung des gegenständlichen Versandverfahrens bei der Abgangsstelle einlangte…
…Am 16. April 1998 eröffnete die Hauptverpflichtete mit dem Versandschein T1 111/000/903048/01/8 beim Zollamt Wien, Zweigstelle Donau Praterkai, für eine B-Barge ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Rotterdam (NL), das Ende der Gestellungsfrist mit 6. Mai…
…Am 17. Juli 1998 eröffnete die Hauptverpflichtete mit dem Versandschein T1 111/000/906223/01/8 beim Zollamt Wien, Zweigstelle Donau Praterkai, für eine B-Barge ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Rotterdam (NL), das Ende der Gestellungsfrist mit 8. August…
…Am 17. Juli 1998 eröffnete die Hauptverpflichtete mit dem Versandschein T1 111/000/906222/01/8 beim Zollamt Wien, Zweigstelle Donau Praterkai, für eine B-Barge ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Rotterdam (NL), das Ende der Gestellungsfrist mit 8. August…
…Am 27. März 1998 eröffnete die Hauptverpflichtete mit dem Versandschein T1 111/000/902360/01/8 beim Zollamt Wien, Zweigstelle Donau Praterkai, für eine B-Barge ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Rotterdam (NL), das Ende der Gestellungsfrist mit 17. April…
…Am 17. Juli 1998 eröffnete die Hauptverpflichtete mit dem Versandschein T1 111/000/906224/01/8 beim Zollamt Wien, Zweigstelle Donau Praterkai, für eine B-Barge ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Rotterdam (NL), das Ende der Gestellungsfrist mit 8. August…
…Am 17. Juli 1998 eröffnete die Hauptverpflichtete mit dem Versandschein T1 111/000/906225/01/8 beim Zollamt Wien, Zweigstelle Donau Praterkai, für eine B-Barge ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Rotterdam (NL), das Ende der Gestellungsfrist mit 8. August…
…Am 27. März 1998 eröffnete die Hauptverpflichtete mit dem Versandschein T1 111/000/902359/01/8 beim Zollamt Wien, Zweigstelle Donau Praterkai, für eine B-Barge ein externes gemeinschaftliches Versandverfahren. Als Bestimmungszollstelle war im genannten Versandschein Rotterdam (NL), das Ende der Gestellungsfrist mit 17. April…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…sich gewerbsmäßig mit der Durchführung von Kraftwagentransporten beschäftigt, im Zeitraum Dezember 1999 bis Ende Februar 2000 eine Vielzahl von Transporten im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren im Auftrag der Z-KG von Graz nach Hamburg durchgeführt hat. Die Tatsache, dass in einigen Fällen die Gestellungsverpflichtung beim Hauptzollamt…
…Bescheid vom 12. Juli 2004 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 2. Oktober 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich iVm. Artikel 96 Abs…