1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…
…ausgenommen gekennzeichnetes Gasöl, 3.290 S; 5. für 1.000 l gekennzeichnetes Gasöl (§ 9) 650 S; 6. für 1.000 kg gasförmige Kohlenwasserstoffe nach § 2 Abs. 1 Z 5, die als Treibstoff verwendet werden, 2.600 S; 7. für 1.000 kg Heizöle der Unterpositionen…
…und Artikel 31 Absatz 1 genannte Erzeugnisse Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | HS-Code | Beschreibung | 2709 00 10 | Erdgaskondensate | 2711 11 00 | Erdgas, verflüssigt | 2711 21 00 | Erdgas, in gasförmigem Zustand | 2711 12 | Propan |…
…Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | 2706 00 00 | Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere | 2707 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur…
…genannt noch inbegriffen; Ölabfälle | 2711 | Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe: | 2712 10 | - VaselineVaselin | 2712 20 | - Paraffin mit einem Gehalt an Öl von weniger als 0,75 GHT | ex 2712 90 | - andere | 2713 | Petrolkoks, Bitumen aus…
…Ölabfälle | 2710 99 | - - andere | 2710 99 00 10 | - - - zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren | 2711 | Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | | - verflüssigt | 2711 12 | - - Propan | | - - - Propan mit einem Reinheitsgrad von 99 Hundertteilen oder mehr |…
…Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | 2706 | Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere | 2707 | Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers…
…bituminösen Mineralien von 70 GHT und mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit nicht genannt; Ölabfälle hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend | 2711 | Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | 2712 | Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände ("slack wax…
…Wassergas, Generatorgas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | 2706 | Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschließlich rekonstituierte Teere | 2708 | Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren | 2714…
…Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle | | 2711 | Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | | | Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs…
…3 Abs. 1 Z 3 MinStG 1995) Gasöle ("Diesel") (§ 3 Abs. 1 Z 4 MinStG 1995) Gekennzeichnetes Gasöl ("Heizöl extra leicht") (§ 3 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995) Gasförmige Kohlenwasserstoffe, ausgenommen Erdgas, iF ihrer Verwendung als Treibstoff (§ 3 Abs. 1 Z 6 MinStG 1995) Heizöle (§…
…in gasförmigem Zustand (insb. Flüssiggase wie Propan, Butane, Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien), ausgenommen Erdgas verflüssigt (KN-Code 2711 11 00) und in gasförmigem Zustand (KN-Code 2711 21 00); 1.4.1.6. § 2 Abs. 8 Z 4 MinStG 1995 Bestimmte gesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe…
…die hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 2711 | Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 3) oder Andere Verfahren, bei denen alle verwendeten…
…hergestellte Ware verwendet werden, wenn ihr Gesamtwert 50 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | | 2711 | Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe | Raffination und/oder ein oder mehrere begünstigte(s) Verfahren 2) oder andere Verfahren, bei denen alle verwendeten…
…Mineralölen zur Herstellung von Zweitaktergemischen; 3. das Beimischen von Kleinstmengen anderer Stoffe zum Verbessern oder zum Kennzeichnen von Mineralölen; 4. ein Vorgang, bei dem gasförmige Kohlenwasserstoffe in einem nach § 4 Abs. 1 Z 11 befreiten Verfahren gewonnen werden; 5. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr…
1. Mineralöl 1.1. Allgemeines 1.1.1. Mineralöle Der Mineralölsteuergegenstand umfasst (neben Kraft- und Heizstoffen) die meisten flüssigen und einige gasförmige kohlenwasserstoffhältige Waren (Mineralöle nach § 2 Abs. 1 MinStG 1995). Im Vergleich zur Mineralöldefinition des MinStG 1981 ist die Mineralöldefinition des MinStG 1995 weit…
…1) | V/G/E | Z 6 § 2 Abs.1 Z 5 | Gasförmige Kohlen-wasserstoffe | 2711 2901, ausgenom-men Erdgas | kg | 261,-4) | 3.600,-2) 2.600,-1) | T | Z 7 | Heizöle ("Heizöl leicht, mittel…
…Forstbetrieb A. (FB-A) für die Jahre 2005 bis 2011 hatte zwei Prüfungsthemen zum Gegenstand: Die jährlichen Zahlungen der OMV für ihre Bergbautätigkeiten im B-Wald zur Gewinnung von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen und die erklärten Einkünfte aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt wegen Mistelbefalls. In…
…BGBl. I Nr. 38/1999, unterliegende Unternehmen, die Leitungsanlagen zum Zwecke des Transportes gasförmiger oder flüssiger Kohlenwasserstoffe betreiben 4. Fernwärmeversorgungsunternehmen, das sind Unternehmen, die zum Zwecke der entgeltlichen Versorgung Dritter Anlagen zur Erzeugung, Leitung und Verteilung von Fernwärme (Fernwärmeanlagen) betreiben. (3) Die Nutzung von Grund…
…BGBl. I Nr. 38/1999, unterliegende Unternehmen, die Leitungsanlagen zum Zwecke des Transportes gasförmiger oder flüssiger Kohlenwasserstoffe betreiben 4. Fernwärmeversorgungsunternehmen, das sind Unternehmen, die zum Zwecke der entgeltlichen Versorgung Dritter Anlagen zur Erzeugung, Leitung und Verteilung von Fernwärme (Fernwärmeanlagen) betreiben. (3) Die Nutzung von Grund…