…des bisherigen Studiums die Durchführung eines anderen Studiums möglich sein). Somit kann nur ein das vor dem Wechsel betriebene Studium, nicht jedoch andere (spätere) Studien spezifisch behindernder Grund in diesem Sinne den Studienwechsel "zwingend" herbeiführen. Die im gegenständlichen Berufungsfall erfolgte freiwillige Weiterführung des bisherigen Studiums…
…Angabe, warum die Weiterführung des bisherigen Studiums der Pädagogik für die Tochter des Bw unzumutbar gewesen sein soll. Die im vorliegenden Berufungsfall erfolgte 'freiwillige' Weiterführung des bisherigen Studiums, weil das beabsichtigte 'neue' Studium durch die Nichtaufnahme an die Fachhochschule noch nicht begonnen werden konnte, erfüllt…
…muss trotz zwingender Aufgabe des bisherigen Studiums die Durchführung eines anderen Studiums möglich sein. Somit kann nur ein das Vorstudium, nicht jedoch andere (spätere) Studien spezifisch behindernder Grund in diesem Sinne den Studienwechsel "zwingend" herbeiführen. Die im vorliegenden Berufungsfall erfolgte freiwillige Weiterführung des bisherigen Studiums…
…zwingend herbeigeführt worden. Auch die im gegenständlichen Fall erfolgte freiwillige Weiterführung des bisherigen Studiums, weil das beabsichtigte "neue" Studium infolge der unterschiedlichen Zugangstermine und die dadurch bedingte erst später angestrebte und erfolgte Aufnahme an der Fachhochschule noch nicht begonnen werden konnte, erfüllt die Tatbestandsvoraussetzung des …
…Sinne den Studienwechsel "zwingend" herbeiführen. Die im vorliegenden Berufungsfall erfolgte freiwillige Weiterführung des bisherigen Studiums, weil das beabsichtigte "neue" Studium infolge der unterschiedlichen Zugangstermine und die dadurch erst später angestrebte bzw (nach Absolvierung des dritten absolvierten Semesters an der Universität J-) erfolgte Aufnahme an der…
…anderen Studiums möglich sein). Somit kann nur ein das vor dem Wechsel betriebene Studium, nicht jedoch andere (spätere) Studien spezifisch behindernder Grund in diesem Sinne den Studienwechsel "zwingend" herbeiführen. Die im vorliegenden Berufungsfall erfolgte freiwillige Weiterführung des bisherigen Studiums am Konservatorium, weil das beabsichtigte Studium…
…alternative Erweiterungen mit Wirkung für das Studium der Kultur- und Sozialanthropologie zu absolvieren. Wie oben ausgeführt, ist bei Weiterführung des Bachelorstudiums Kultur- und Sozialanthrophologie für folgende Studienjahr 2013/2014 gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 die Voraussetzung des Nachweises von wenigstens 16 ECTS…
…Schwangerschaft verbunden waren. Ich habe deshalb auch zu wenig an das Studium gedacht und nicht daran gedacht, was dies für Konsequenzen hat. Eine Weiterführung des Studiums habe ich nie angezweifelt. Ich mich dann erst nach Ablauf der Nachfrist um das Studium gekümmtert (Juni), da ich…
…zur bisherigen Rechtslage - mit der Vollendung des 25. Lebensjahres festgelegt. Ergänzend zu diesen Verlängerungsgründen wird auch die besondere Situation bei Studierenden berücksichtigt, deren Studium mindestens zehn Semester dauert. Des Weiteren wird auch eine Ausnahmeregelung für jene Personen aufgenommen, die vor dem Studium eine freiwillige praktische…
…dieses Studiums nicht überschritten wird, k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, und die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige…
…hat sich nämlich durch eine Kette von freiwilligen Handlungen zur Bevorschussung der Ausgaben verpflichtet. Im gegenständlichen Fall hat sich der Bf. zur Bevorschussung von im Stadium der Übernahme der Geschäftsanteile durch die (neuen) Gesellschafter FuG angefallenen Ausgaben entschlossen; diese sollten dem "Neustart" des Unternehmens dienen…
…dieses Studiums nicht überschritten wird, k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, und die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige…
…realisieren lässt ("möchte"), in jedem anderen Beruf tätig werden kann, in dem juristische Kenntnisse zumindest von Vorteil sind. Wenn auch die bisherige lange Dauer des Studiums mit der hauptberuflichen Tätigkeit begründbar erscheint, so ist zu bedenken, dass der Bw. erst in sechs Jahren das 35…
…dass die Fortführung eines Studiums grundsätzlich wieder möglich war, nach wie vor zwingend infolge einer psychischen Erkrankung daran gehindert gewesen wäre, das bisherige Studium fortzusetzen. Hindernis für die Weiterführung des Studiums war die psychische Erkrankung, während deren Dauer auch ein anderes Studium nicht möglich war…
…muss den Studienwechsel erforderlich machen und es muss trotz zwingender Aufgabe des bisherigen Studiums die Durchführung eines anderen Studiums möglich sein. Im Berufungsfall war der Sohn des Bw., nachdem er die kommissionelle Prüfung nicht bestanden hatte und damit von der Fortsetzung des Studiums ausgeschlossen wurde…
…in der Folge auch eine Weiterführung des Studiums ermöglicht. Aufnahmebericht vom 2.12.2022 Aus dem Aufnahmebericht vom 2.12.2022 des Landesklinikums ***16***: Diagnose: Rezidivierende depressive Episode, ggw. schwer ohne psychotische Symptome (F 33.2) Aufnahmesituation: Die Pat. kommt freiwillig und gehend zur ambulanten…
…das Kind Betriebswirtschaft weiter. Stellungnahme: Die Rechtshörerschaft ist freiwillig und stellt keine Berufsausbildung dar, sie ist auch kein Erfordernis für ein Gerichtspraktikum. Auch das Weiterstudieren des Zweitstudiums ändert daran nichts, handelt es sich hierbei wohl um einen schädlichen Studienwechsel (bisheriges Zweitstudium wird zum Hauptstudium)."  …
…eine Weiterführung seiner Ausbildung bemüht, habe diese aber erst später beginnen können. Da hohe Kosten für Kurse und Nachhilfe für die Matura entstanden seien, sollte die Beihilfe bis Feber 2017 (erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung) und dann ab Juli 2018 (wegen des Beginns des Studiums im…
…00 €. Der Webseite im Internet ist auch zu entnehmen, dass den Absolventen in Aussicht gestellt wird, dass sie nach erfolgreichem Abschluss des Studiums im Regelfall in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Aus den im Akt aufliegenden Bestätigungen geht hervor, das die Tochter M. am 15…
…VG wurde mit 1. Jänner 2014 der Unabhängige Finanzsenat aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren ging auf das Bundesfinanzgericht über. Die streitgegenständlichen beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz am 31. Dezember 2013 bereits…