…diesbezüglichen Grundlage im Gesetz nicht weiter Bedacht zu nehmen, sofern nur objektiv überhaupt die Eignung der Einlage besteht, eine Werterhöhung der Gesellschaftsrechte des freiwillig Leistenden herbeizuführen. Die Bezeichnung des Kontos, auf dem die geleisteten Einlagen buchmäßig ihren Niederschlag finden, ist nicht von entscheidender Bedeutung (vgl…
…Da nur der Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber steuerbefreit ist, sind spätere Einzahlungen ebenso steuerpflichtig wie freiwillige Leistungen eines Gesellschafters im Zusammenhang mit der Betriebsübertragung. Der Befreiung von der Gesellschaftsteuer liegt im Zusammenhang mit § 5a NeuFöG der Fall einer übernehmenden neu gegründeten Kapitalgesellschaft…
…C-38/88, Waldrich Siegen, auf die Feststellung des Verlustes im Rahmen des Jahresabschlusses - und nicht auf die Entstehung des Verlustes ankommt. Bei der gegenständlichen Leistung handelt es sich somit um eine freiwillige Leistung eines Gesellschafters der Rechtsvorgängerin im Sinne des § 2 Z. 4 KVG…
…zu behandelnde Subventionen vom Land erhalten könnten, ist entgegen zu halten, dass grundsätzlich auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Gesellschafterin eine freiwillige Leistung erbringen kann. Die Verfolgung öffentlicher Interessen schließt die gleichzeitige Verfolgung von Gesellschafterinteressen nicht aus. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25…
…Bw. sei. Mit Bescheid vom 3. April 2001 setzte das Finanzamt hierfür Gesellschaftsteuer in Höhe von S 2.270.000,-- fest. In der Begründung wurde einerseits darauf verwiesen, dass freiwillige Leistungen eines Gesellschafters gemäß § 2 Z. 4 KVG der Gesellschaftsteuer unterliegen. Anderseits wurde dargelegt, dass…
…Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (FAGVG) einen Gesellschafterzuschuss der Gemeinde A. als freiwillige Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft (§ 2 Z 4 KVG) in Höhe von € 4.010.600,00 Auf Grund dieser Erklärung setzte das FAGVG gegenüber der Bf. mit dem…
…Gesellschafterbeschlüssen jeweils die Weiterleitung der seitens der Kommanditisten erfolgten Kapitalerhöhungen an die Bf. angeordnet hätten. Damit sei die Leistung der Zuschüsse durch die M-KG nicht freiwillig erfolgt. Die Bf. stützt sich dafür auf Rechtsprechung des VwGH, worin der Gerichtshof es grundsätzlich als zutreffend erachtet…
…zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Z 4 KVG unterliegt der Gesellschaftsteuer ua. folgende freiwillige Leistung eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: lit. b) Verzicht auf Forderungen. Ein Forderungsverzicht iSd …
…von einer Gesellschafterleistung auszugehen. Dieser Fall ist durchaus mit einer Treuhandkonstellation vergleichbar ist, in welcher ein Treuhänder zivilrechtlich über das Gesellschaftsrecht verfügt, die Kapitalausstattung aber durch freiwillige Leistungen, die den Wert der Gesellschaftsrechte erhöhen, unmittelbar aus dem Vermögen des Treugebers erfolgt (vgl. UFS 11.05…
…im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Nachdem die im Vorlageantrag in Aussicht gestellte ergänzende Begründung, warum eine freiwillige Leistung im gegenständlichen Fall nicht vorliege, nicht beigebracht wurde, hat das BFG der GmbH mit Vorhalt vom 22. Juni 2015 nochmals Gelegenheit…
…um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Nichts ändern daran kann, dass in der gegenständlichen Vereinbarung vom 20. Jänner 2000 von "freiwilligen Arbeitgeberbeiträgen" die Rede ist, weil die gegenständliche Beurteilung nicht an Hand der Formulierung in dieser Vereinbarung, sondern vielmehr an Hand jener Vereinbarungen, die den Leistungen…
…die (erhöhten) Gewinnansprüche der V. ausschließlich aus den statutenmäßigen Ansprüchen der Aktionäre der Bw. ableiten. Es handelt sich daher um eine freiwillige Leistung von Aktionären an die Bw. - damit der unmittelbaren Gesellschafter an ihre Gesellschafter - die als Zahlung durch Dritte, nämlich durch die "(Ur)großmutter…
…2 Z 3 KVG vorliegen, nach dem freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn das Entgelt in der Gewährung erhöhter Gesellschaftsrechte besteht, der Gesellschaftsteuer unterliegen. Im vorliegenden Fall liegen nicht nur keine freiwilligen Leistungen eines Gesellschafters (sondern einer Urgroßmuttergesellschaft bzw. einer Großmuttergesellschaft) vor…
…und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009, S 189). Nach § 2 Z 4 KVG unterliegen folgende freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von…
…und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009, S 189). Nach § 2 Z 4 KVG unterliegen folgende freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von…
…und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009, S 189). Nach § 2 Z 4 KVG unterliegen folgende freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von…
…und Anwendungsvorrang im Steuerrecht, ÖStZ 2009, S 189). Nach § 2 Z 4 KVG unterliegen folgende freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von…
…für den Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber gemäß § 2. Z. 1 KVG bzw. für freiwillige Leistungen eines Gesellschafters gemäß § 2 Z. 3 KVG sei unbegründet. Nach herrschender Rechtsansicht gelte nur der Treuhänder als Gesellschafter iSd KVG und nicht der Treugeber. Es sei unzulässig…
…tatsächlicher Herkunft - zuzurechnen sei, bzw. wer - unabhängig vom letztlich tatsächlichen Empfänger - der eigentliche Empfänger der Leistungen sei. Demgemäß unterliege ein freiwilliger Zuschuss einer Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft mangels Hingabe durch eine unmittelbare Gesellschafterin keiner Gesellschaftsteuerpflicht. Gleiches gelte für den Fall, dass die Großmuttergesellschaft den Zuschuss…
…und 2: freiwillige Leistung der BW an die S.). Am 30. Juni 2004 erhielt die BW von der X einen Zuschuss in Höhe von € 2.378.365,22 und ist Grundlage für diese Zuschussleistung der Beschluss aus dem Jahr 1978. Diese Leistung ist ein…