15.4.3 ABC der Abgrenzungsmerkmale Rz 938: Im Rahmen der oben angeführten Wesensmerkmale können folgende, allenfalls zu gewichtende, Indizien für die Beurteilung eines Dienstverhältnisses nach dem Gesamtbild der Tätigkeit herangezogen werden. 15.4.3.1 Arbeitskleidung Rz 939: Die Bereitstellung der Arbeitskleidung durch den…
…sei, ist sohin mangels Zeitaufzeichnungen nicht belegt und nachprüfbar. Zu der sich hieraus ergebenden Frage, ob nachmittags in Rücksicht auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittels flexible Dienstzeiten zur Anwendung kommen könnten bzw. vereinbart seien, gab der Dienstgeber mit Schreiben vom 4.12.2003 zur Auskunft, dass…
…sei deshalb so schwierig, weil es sich um saisonelle Tätigkeiten handle. Gerade die Erwachsenenbildung erfordere flexible Dienstzeiten. Hinsichtlich des Verhältnisses seines Lohnaufwandes zu seinen Einnahmen gebe er zu bedenken, dass die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Erwachsenenbildung sehr unterschiedlich ausfalle. Der Aufwand für Vorbereitung…
…des LKA und so auch ich ausschließlich im Wechseldienst stehen, womit auch eine flexible Dienstzeitplanung für geplante Einsätze möglich wird. Darüber hinaus ist das Dienstsystem auch von der regelmäßigen Leistung von Mehrdienststunden geprägt. Der Wechseldienst, aber vor allem die laufende und ständige Notwendigkeit der raschen…
…der Beginn eines Dienstes festgelegt, das Ende flexibel, das Dienstende hat sich beinahe täglich geändert und konnte das vorgesehene Ende des Dienstes (laut Planung im Dienstplan) in ca. 90% der Dienstleistungen nicht eingehalten werden. Berücksichtigt man diese besonders gelagerten Umstände, auf Grund derer bei Antritt…
…aus der Kurzfristigkeit der Anfrage, bei der naturgemäß nicht gewährleistet ist, dass die betreffende Person ad hoc tätig werden kann. Eine solche flexible Handhabung der Dienstzeiten ist vielmehr für Betriebe, in denen nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig Dienst versehen, durchaus üblich. Die im Betrieb der Beschwerdeführerin…
…Uhr sei, obwohl die Öffnungszeiten bereits um 7:30 Uhr beginnen. Wie bereits ausgeführt sei aufgrund der Funktion auf der ArbeitsstelleX als Jurist und Fachgebietsleiter für x das Ende der Dienstzeit je nach Bedarf ständig flexibel und liegt aufgrund von Besprechungsterminen mit xx etc., Verhandlungen…
…Berufungsangaben insoweit nicht gefolgt werden, als Sie durchschnittlich dreimal monatlich Nachtdienste verrichten. Auch die von Ihnen angegebenen Dienstzeiten "erster Tag, zweiter Tag, dritter Tag" entsprechen nicht den Angaben lt. Dienstplan, aus dem eine flexible Einteilung ersichtlich ist. Auch ergibt sich daraus, dass Sie nicht jeden…
…wurden die tatsächlichen Dienstzeiten lt. Arbeitsaufzeichnungen übermittelt. Die Arbeitsbeginnzeiten waren tatsächlich meist kurz vor bzw. kurz nach 7:00 Uhr. Die Arbeitsendezeiten bewegten sich meist im Rahmen zwischen 15:00 und 16:30 Uhr. Der Arbeitgeber bestätigte, dass der Beschwerdeführer einen flexiblen Einsatz ab 7…
…unregelmäßigen Dienstzeitenden (zB. wenn Überstunden geleistet werden) erscheint dem Unabhängigen Finanzsenat eine Fahrtzeit mit dem Auto von einer Stunde keineswegs unüblich oder unzumutbar. Die allgemein gehaltenen Erläuterungen des Bw. in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 24. August 2011, dass er in einem Tätigkeitsbereich arbeite, der eine flexible…
…nicht zumutbar, da der Bf. insbesondere an den Wochentagen Montag und Mittwoch aufgrund der bestehenden Dienstzeiten von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr im X**** kein passendes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehe. Es sei weder die Anfahrt mit dem Bus oder Zug, noch der…
…habe per 31. Dezember 2006 infolge der Pensionierung des Dienstnehmers wegen Berufsunfähigkeit geendet. Die gesetzliche Abfertigung sei auf Grund der bisherigen Dienstzeit mit 3/12 des letzten vollen Jahresbruttobezuges berechnet (€ 29.176,13) und mit dem begünstigten Steuersatz von 6% versteuert worden. Der darüber…
…vom 22. Oktober 2020 gab der Bf wie folgt an: "Ich bin Kellner und habe flexible Arbeitszeit 5 Tage Woche (mit Zeitausgleich) Beginn der Arbeit (verschieden) 12 h - 15 h12 h -22 h18 h -24 h Ich hatte eine Schlafmöglichkeit bei den Arbeitgebern, welche a…
…die Beurteilung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale nicht, zumal der Bf selbst in seiner Berechnung von einer regelmäßigen /überwiegenden Dienstzeit zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr ausging. Unter den festgestellten Umständen kann im Sinne der abstrakten/typisierenden Betrachtung nach § 1 (1) PendlerV keine…
…die Beurteilung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale nicht, zumal der Bf selbst in seiner Berechnung von einer regelmäßigen /überwiegenden Dienstzeit zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr ausging. Unter den festgestellten Umständen kann im Sinne der abstrakten/typisierenden Betrachtung nach § 1 (1) PendlerV keine…
…sogar einen Drucker zur Verfügung, damit er die Niederlassung nicht aufsuchen müsse. Er habe als Außendienstmitarbeiter sehr flexible Möglichkeiten, seine Innendiensttätigkeit bzw Bürotätigkeiten durchzuführen. Die Berechnung von 37 km pro Woche in die Niederlassung und somit 1837 zusätzliche Privatkilometer seien eine Schätzung, aber kein Nachweis…
…eine Bestätigung meines Arbeitgebers zur Klärung der Fahrten. Sonntags bin ich nach Wien gefahren, Montags und Dienstags in Wien hatte ich flexible Arbeitszeiten und konnte mir meine Arbeitszeit selber einteilen. Mittwochs bin ich dann wieder zurück nach C gefahren. Alles andere steht im beigefügten Schreiben.…
…zu sorgen gehabt hätten, dass während der Öffnungszeiten der Geschäftsstellen die Erreichbarkeit von Mitarbeitern (je nach Verwendung) gewährleistet gewesen sei. Zu 3.) Eine spezielle Dienstzeitregelung mit seinem Arbeitgeber habe für den Bf weder vor dem 1.7.2011 noch danach bestanden. Aus Anlass seiner Bestellung…
…außerhalb der flexiblen Zeitspannen von Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr liegt. Für außertarifliche Mitarbeiter (FK3) finden die Bestimmungen über die Mehrarbeit keine Anwendung. Dientspflicht besteht für die Bf. von Montag bis Freitag. Eine gesonderte schriftliche Anforderung bezüglich der Dienstzeit erfolgte…
…Dezember 2004 der Bezug des Geschäftsführers einvernehmlich mit 3.450,00 € festgesetzt worden. Auch hierbei habe sich der Verzicht des Dienstnehmers lediglich auf die laufenden Bezüge für die restliche Dienstzeit bezogen. Die letztgenannte Vereinbarung enthalte keine rückwirkenden Bestimmungen. Entgegen der rechtlichen Beurteilung durch das…