RIS AI
12 935 Treffer227 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100020/2014Falscher Bescheidadressat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.02.2015

…dass M offensichtlich nicht als Abwesenheitskurator des H.G. sondern als Drittschuldner den Zurückweisungsbescheid zugestellt erhalten habe. Daher erstatte der Bescheidadressat innerhalb offener Frist Berufung. In der Sache wurde ausgeführt, dass der Bescheid zur Gänze wegen Rechtswidrigkeit angefochten werde. In der Begründung des Bescheides führe…

UFSW RV/0404-W/04falscher Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004

…Beitritt der Geschäftsführerin zurück. Den Zurückweisungsbescheid richtete sie an die Bw., indem sie diese als Bescheidadressat anführte. Gegen diesen Zurückweisungsbescheid richtet sich die vorliegende Berufung. Die Bw. führte darin ua. aus, dass nach dem Kopf des Bescheides Bescheidadressat die Bw. sei, aber nach dem Inhalt…

BFG RV/7500167/2025Falscher Bescheidadressat eines Zurückweisungsbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.07.2025

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1*** ***2***, AdrTochter, vom 18. Februar 2025 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 3. Jänner 2025, GZ. MA67/GZ/2024, iZm einer Verwaltungsübertretung…

BFG RV/7101353/2012Falscher Bescheidadressat bei Umsatz- und Gewinnfeststellungsbescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.02.2021

…Bundesfinanzgericht. Die in Beschwerde gezogenen Erledigungen des Finanzamtes vom 14.8.2009 betreffend Umsatzsteuer sowie Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2005 bis 20007, weisen als Bescheidadressaten "***1***." aus. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…

UFSZ2L ZRV/0027-Z2L/11Falscher Bescheidadressat; mangelnde Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.07.2013

…ausgewiesenen Vertreter "RALiechtenstein") als auch die "RALiechtenstein" im eigenen Namen Berufung ein. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass der angefochtene Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt sich an ein falsches Rechtssubjekt richte. Bescheidadressat könne nicht die, wie vom Zollamt in der Entscheidung angeführte Rechtsanwaltskanzlei, "RALiechtenstein"…

BFG RV/7101326/2012durchgeleitete verdeckte Ausschüttung, falscher Bescheidadressat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.05.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APP Steuerberatung GesmbH, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 31. Mai 2011 hinsichtlich Haftung…

BFG RV/5101714/2018Antrag gem. § 299 Abs. 1 BAO auf Aufhebung eines Feststellungsbescheides über das Vorliegen eines Scheinunternehmerns nach § 8 SBBG - falscher Bescheidadressat in der Insolvenz des Scheinunternehmens - Zurückweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.09.2020

…im Beschwerdefall nicht möglich, weil der Adressat des Feststellungsbescheides auf den falschen Empfänger lautet. Empfänger des Feststellungsbescheides gem. § 8 SBBG hätte nur der Masseverwalter sein können und nicht die GmbH als Gemeinschuldnerin (zur richtigen Formulierung des Bescheidadressaten im Konkurs des Scheinunternehmens vgl. BFG vom 08…

UFSW RV/0701-W/02Nichtbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2007

…1994 beendeten GesnbR übernommen bzw. besorgt. Die streitgegenständlichen "Bescheide" sind somit an eine nicht existierende Person bzw. für Zeiträume ab dem 17.6.1994 an den falschen Bescheidadressaten bzw. Abgabepflichtigen gerichtet und stellen daher keine Bescheide im Sinne des § 92 BAO, sondern sog. Nichtbescheide dar…

BFG RV/7100772/20091. Bescheidadressat bei vollbeendeter KEG (§ 142 HGB / § 142 UGB) 2. Liebhabereibeurteilung bei einer Erfindertätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2016Teil 1/2

…Aufgrund der derzeit vorliegenden Unterlagen muss die Tätigkeit der T**** KEG als Liebhaberei im Sinne des § 1(1) LVO qualifiziert werden.“ In der Berufung gegen den Nichtfeststellungsbescheid vom 9.2.2009 wird vorgebracht: „[...] Falscher Bescheidadressat: Aufgrund der aktenkundigen Chronologie ist festzustellen, dass es zum Stichtag…

BFG RV/5101687/2017Zurückweisung der gegen einen Nichtbescheid gerichteten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss04.06.2020

…***5*** fortgeführt werden sollte, was auch geschah. Eine Beschwerde gegen eine Erledigung, in der kein oder ein falscher Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH 08.03.1991, 88/17/0209). Die ***1*** hat zufolge Übernahme ihres Vermögens durch ihren Gesellschafter…

BFG RV/2100703/2020Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid gerichteten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.07.2020

…handelt es sich um einen Nichtbescheid, wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung vom 27.8.2019 ausgeführt wurde. Eine Beschwerde gegen eine Erledigung, in der ein falscher Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH 8.3.1991, 88/17/0209). Da die…

BFG RV/2100704/2020Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid gerichteten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.07.2020

…handelt es sich um einen Nichtbescheid, wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung vom 27.8.2019 ausgeführt wurde. Eine Beschwerde gegen eine Erledigung, in der ein falscher Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH 8.3.1991, 88/17/0209). Da die…

BFG RV/2100705/2020Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid gerichteten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.07.2020

…handelt es sich um einen Nichtbescheid, wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung vom 27.8.2019 ausgeführt wurde. Eine Beschwerde gegen eine Erledigung, in der ein falscher Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH 8.3.1991, 88/17/0209). Da die…

BFG RV/2100706/2020Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid gerichteten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.07.2020

…handelt es sich um einen Nichtbescheid, wie bereits in der Beschwerdevorentscheidung vom 27.8.2019 ausgeführt wurde. Eine Beschwerde gegen eine Erledigung, in der ein falscher Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH 8.3.1991, 88/17/0209). Da die…

BFG RV/2100702/2020Zurückweisung einer gegen einen Nichtbescheid gerichteten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss20.07.2020

…handelt es sich um Nichtbescheide, wie bereits in den Beschwerdevorentscheidungen vom 27.8.2019 ausgeführt wurde. Eine Beschwerde gegen eine Erledigung, in der ein falscher Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird, ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH 8.3.1991, 88/17/0209). Da die im…

BFG RV/5100954/2012Bescheidaufhebung gemäß § 295 Abs. 4 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2014

…der "F B und Mitges." für diese Jahre vom selben Tag berücksichtigt wurden. Da es sich – wie im Berufungsverfahren festgestellt – bei den Feststellungsbescheiden um Nichtbescheide gehandelt hatte (falscher Bescheidadressat), wurden diese am 25. September 2008 nunmehr an die richtigen Bescheidadressaten (= ehemalige Gesellschafter der Fa…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Jahren Verfahrensdauer weitere Berufungen eingebracht, mit der Begründung, dass die zugestellten Bescheide an das falsche Unternehmen (falscher Bescheidadressat) ergangen sind (A-Real GmbH); richtig wäre gewesen: Auto-GmbH als Rechtnachfolger der A-Real-GmbH. Der steuerliche Vertreter verwies in seiner Berufung auf "Ritz, BAO-Kommentar"…

BFG RV/7100680/2010Abgrenzung Kredit - Darlehensvertrag und Gleichschriften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.12.2017

…X, sodass mangels Verwirklichung des ä 33 TP 8 (3a) GebG keine Gebührenschuld in Österreich entstehen konnte. 2.2. Falscher Bescheidadressat Aufgrund des Parteienwillens handelt es sich beim Rechtsverhältnis zwischen der Z und M/O (bzw. der Berufungswerberin als Rechtsnachfolgerin) zweifellos um ein Darlehen. Die…

BFG RV/7105739/2015Zurückweisung eines Vorlageantrages bei fehlendem Bescheidcharakter der Beschwerdevorentscheidung obliegt dem Verwaltungsgericht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2017

…Bescheid dem Betreffenden gegenüber wirksam bekannt gegeben ist (§ 97), was gegenständlich nicht der Fall ist. Eine Beschwerde gegen eine Erledigung, in der kein oder ein falscher Bescheidadressat im Spruch bezeichnet wird (dieser Sachverhalt liegt gegenständlich vor), ist mangels tauglichen Beschwerdegegenstandes zurückzuweisen (VwGH 8. 3. 1991…

BFG RV/4100365/2007Liebhaberei beim Betrieb eines Reitstalls einer GesBR
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.09.2014Teil 1/2

…2006. "Sehr geehrter Herr A.! Der Unabhängige Finanzsenat Außenstelle Wien hat den gegenständlichen Akt an das Finanzamt Gänserndorf Mistelbach übermittelt, da nach Ansicht des UFS betreffend der stattgebenden Berufungsvorentscheidung 1995 ein Nichtbescheid (falscher Bescheidadressat, da keine KG gegeben war) vorliegt. Es ist nun die Berufung…