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EStR 2000 Rz 1405–14065.5.9.6 Charakter der Fünfzehntelabsetzung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.9.6 Charakter der ZehntelabsetzungFünfzehntelabsetzung Rz 1405: Ungeachtet der vorgesehenen Verteilung wird durch Instandsetzungsaufwendungen kein Wirtschaftsgut geschaffen. Es kommen weder ein Investitionsfreibetraginvestitionsbedingter Gewinnfreibetrag noch eine Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG 1988, noch eine Teilwertabschreibung ausständiger ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen in Betracht. 5.5.9.7…

EStR 2000 Rz 6484–648821.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen 21.4.7.1 Übertragung von Gebäuden Rz 6484: Wird ein Gebäude entgeltlich übertragen, gehen die verteilten Absetzungen für…

UFSL RV/0255-L/05Nichtgewährung der Fünfzehntelabschreibung wegen Vorliegen der Teilausnahme nach § 1 Abs.4 Z 2 MRG idF vor der MRN 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2009

…dass im Vorhalt vom 11.03.2002 die Problematik der Fünfzehntelabsetzung und der Liebhaberei angesprochen wurde. In den Beilagen zur Überschussrechnung zum 31.12.2000 wurde für den Sanierungsaufwand 2000 in Höhe von 2.648.746,00 Schilling = 192.491,88 € die Abschreibung…

BFG RV/7500174/2015Kombination Fünfzehn-Minuten-Parkschein mit kostenpflichtigem Parkschein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2016

…Schottenring, Nebenfahrbahn, gegenüber 2-6, das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen WU-xxxxx abgestellt, wobei ein elektronischer Parkschein mit einem fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkschein in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge kombiniert wurde. Sie habe dadurch § 9 Abs. 1 Kontrolleinrichtungenverordnung iVm § 4 Abs. 3 Parkometer­gesetz…

BFG RV/7500002/2015Kombination Fünfzehn-Minuten-Parkschein mit kostenpflichtigem Parkschein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2016

…7.8.2014 um 9:43 Uhr in Wien 14, Jenullgasse 1, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, wobei ein näher genannter Parkschein (Fünfzehn-Minuten-Parkschein), entwertet mit 9:00 Uhr, mit einem näher genannten elektronischen Parkschein (Gebührenparkschein für 30 Minuten), gebucht um 9:16 Uhr…

UFSG RV/0509-G/09Dachbodenausbau - Fünfzehntelabsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…68 %). Der Restbetrag in Höhe von € 10.000,00 stelle einen geschätzten Betrag für die von der Berufungswerberin (Bw.) zur Gänze dem vermieteten Gebäudeteil zugeordneten Abbruchkosten des Sattel- und Flachdaches sowie der Position "Rauch, Abgas und Lüftungsfänge" dar. 2) Dachbodenausbau - Fünfzehntelabsetzung gemäß § 28 Abs…

BFG RV/7500412/2023Überschreitung der Parkzeit bei Fünfzehn-Minuten-Parkschein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.07.2023

…Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten/aktivierten Parkschein gesorgt zu haben, da sich im Fahrzeug der Fünfzehn-Minuten-GRATIS-Parkschein mit der Nr. 962900OF entwertet mit 11:05 Uhr befand und somit die Parkzeit überschritten war. Demnach wurde…

UFSW RV/0301-W/081) Kein Ansatz von Fünfzehntelabsetzungen nach § 28 Abs. 3 EStG, wenn die Herstellungsaufwendungen vor Beginn der Einkunftserzielung getätigt wurden. 2) Anrechnung ausländischer Steuern bei endbesteuerten Einkünften.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2008

…gemacht werden." § 28 Abs. 3 erlaubt eine beschleunigte Abschreibung für bestimmte Herstellungskosten: "Folgende Aufwendungen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen, sind über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen: 1. Aufwendungen im Sinne der §§ 3 bis 5 des Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über…

UFSL RV/0654-L/02Absetzen restlicher Fünfzehntelbeträge der Firmenwertabschreibung nach § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG BGBl. Nr. 669/1991 durch verunglückten Zusammenschluss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2004Teil 1/2

…sei ein Firmenwert von S 50,000.000,00 gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG angesetzt und in der Folge nach der Fünfzehntelregelung abgeschrieben worden. Die Bezeichnung der I-Holding-GmbH sei mit 15. Dezember 1995 in I-GmbH geändert worden und habe diese…

UFSL RV/1272-L/10Absetzen restlicher Fünfzehntelbeträge der Firmenwertabschreibung nach § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG BGBl. Nr. 669/1991 durch verunglückten Zusammenschluss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2010

…Wiesner führe sogar an, ,sollte der übernommene Betrieb nach der Verschmelzung veräußert werden, wird die Fünfzehntelabschreibung beendet und bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes gewinnmindernd berücksichtigt. Sollte der übernommene Betrieb nach der Verschmelzung in seinem Wert erheblich sinken oder aufgegeben werden, kommt eine Teilwertabschreibung in Betracht…

UFSL RV/0654-L/02Absetzen restlicher Fünfzehntelbeträge der Firmenwertabschreibung nach § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG BGBl. Nr. 669/1991 durch verunglückten Zusammenschluss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2004Teil 2/2

…Abs. 3 EStG ist ein rein technischer Verweis, der nur die Verteilung des steuerlich abzugsfähigen Teiles des Buchverlustes der Firmenwertabschreibung gleichstellt und damit eine Fünfzehntelabschreibung anordnet. Auf Grund des oben Dargestellten ergibt sich, dass der Firmenwert des UmgrStG nicht als Wirtschaftsgut gesehen werden kann, sondern…

BFG RV/7102383/2018Anwendungsfall der absoluten Verjährungsfrist von fünfzehn Jahren gem § 209 Abs 4 BAO; Auswirkungen der Erlassung eines vorläufigen Feststellungsbescheides ohne Vorliegen einer objektiven Ungewissheit auf den Beginn der Verjährungsfrist der abgeleiteten Abgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2023

…zu ersetzen, verjähre gemäß § 209 Abs 4 BAO (abweichend von § 209 Abs 3 BAO) spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches. Am 02.02.2018 wurde der am 29.07.2008 vorläufig im Sinne des § 200 BAO ergangene Bescheid betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß §…

BFG RV/7500816/2015Zeitlich aufeinanderfolgende Aktivierung von zwei fünfzehn Minuten nicht übersteigende elektronische Parkscheine ohne Veränderung des Abstellortes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2016

…zur Verfügung gestellten Internet-Applikation über das Internet Protokoll (IP) über die durchgeführte Transaktion abzuwarten (Bestätigung). Wird die Abstellanmeldung durch das elektronische System bestätigt, gilt die Abgabe als entrichtet oder darf das mehrspurige Kraftfahrzeug für einen fünfzehn Minuten nicht übersteigenden Zeitraum abgestellt werden (§ 7 Abs…

BFG RV/7500535/2016Parkuhr als Nachweis einer nicht mehr als fünfzehn Minuten betragenden Abstellzeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2016

… 1 Abs. 1 der auf Grundlage des Parkometergesetzes ergangenen ParkometerAbgVO der Gemeinde Wien ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen eine Abgabe zu entrichten. Beträgt die gesamte Abstellzeit nicht mehr als fünfzehn Minuten, ist gemäß § 2 der ParkometerAbgVO ein Abgabenbetrag nicht zu entrichten…

BFG RV/7501271/2015Zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgende Aktivierung von zwei fünfzehn Minuten nicht übersteigenden elektronischen Parkscheinen ohne Veränderung des Abstellortes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2016

…2. Abschnitt Parkscheine § 2. (1) Der Parkschein nach Anlage I für eine Abstellzeit von fünfzehn Minuten ist in violetter Farbe, der Parkschein nach Anlage II für eine Abstellzeit von einer halben Stunde ist in roter, der für eine Abstellzeit von einer Stunde in blauer, der…

UFSG RV/0018-G/03Die Absetzung der restlichen aushaftenden Fünfzehntelbeträge der Firmenwertabsetzung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG aF als Buchwertabgang im Falle der Veräußerung des Teilbetriebes der (ehemaligen) übertragenden Gesellschaft ist nicht möglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2004

…S außerbilanzmäßig aktiviert und auf 15 Jahre aufgeteilt. Im Jahre 1996 wurde der verbleibende Wert von 25.768.726,50 S (einschließlich der darin enthaltenen Fünfzehntelabsetzung in Höhe von 1.982.507,77) als Restbuchwert erfolgswirksam ausgebucht. Begründend wurde vom Finanzamt die Rechtsmeinung vertreten dieser…

BFG RV/7500684/2015Parkometerstrafe, Fünfzehn-Minuten-Parkschein mit Gebührenparkschein in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge kombiniert, Bestreitung der Richtigkeit der Lenkererhebung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.08.2015

…des Fahrzeuges, wobei ein Parkschein gemäß § 2 Abs. 2 (Gebührenparkschein) mit einem Parkschein gemäß § 2 Abs. 1 (Fünfzehn-Minuten-Parkschein) der Kontrolleinrichtungenverordnung in zeitlich unmittelbarer Aufeinanderfolge kombiniert worden sei, begangen habe. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 4 Abs. 2 Kontrolleinrichtungenverordnung iVm § 4 Abs. 3…

BFG RV/7500425/2015Parkometer - Handyparken, zwei Fünfzehn-Minuten-Parkscheine wurden hintereinander aktiviert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2015

…beträgt die Parkometerabgabe für jede halbe Stunde Abstellzeit 1 Euro, wobei für angefangene halbe Stunden der volle Abgabenbetrag zu entrichten ist. Beträgt die gesamte Abstellzeit nicht mehr als fünfzehn Minuten, ist ein Abgabenbetrag nicht zu entrichten, wenn der hiefür vorgesehene Parkschein vorschriftsmäßig angebracht und entwertet…

UFSZ3K ZRV/0201-Z3K/10Zuständigkeit im Rechtszug? Zehnjährige oder fünfzehnjährige absolute Verjährungsfrist?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.11.2010

…erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Abs. 3: Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens fünfzehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). ... § 209a Abs. 1 BAO: Einer Abgabenfestsetzung, die in einer…

BFG RV/7501499/20141. Die Befreiung von der Entrichtung einer Gebühr bei kurzem Halten von fünfzehn Minuten setzt einen richtig entwerteten Fünfzehn-Minuten-Parkschein voraus, der sichtbar hinter der Windschutzscheibe hinterlegt wird. 2. Halte-und Parkverbote unterbrechen die Kurzparkzone nicht. 3. Eine Ladetätigkeit unterbricht die Kurzparkzonenregelung nur für die Zeit der Be- und Entladung. Wartezeiten davor oder danach sind bereits als Parken zu werten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2014

…gegenüber 9, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt und weder dieses mit einem gültig entwerteten Parkschein gekennzeichnet noch einen elektronischen Parkschein aktiviert. Im Fahrzeug befand sich kein Fünzehn-Minuten-Parkschein sichtbar angebracht. In der Buchfeldgasse gegenüber Nr. 9 befindet sich eine Halte- und Parkverbotszone, von dem…