…gleichgestellt, mit der Folge, dass § 3 Abs. 1 FLAG nicht gilt. Doch ein "ständiger" fünfjähriger Aufenthalt in Österreich trifft auf die Bw. nicht zu, wobei es hinfällig ist, ob der Juni 2002 oder der 12. Februar 2004 als Einreisedatum anzusehen ist. Schließlich vermag die Bw…
…sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen gemäß § 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG), wie zB aufrechtes Dienstverhältnis bzw. fünfjähriger Aufenthalt in Österreich, nicht erfüllen, dennoch unter der Voraussetzung, dass sie sich ständig in Österreich aufhalten und hier den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hätten, zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigt wären…
…§ 3 FLAG (aufrechtes Dienstverhältnis bzw. fünfjähriger Aufenthalt in Österreich) nicht erfüllen, dann aber zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigt, wenn sie sich ständig in Österreich aufhalten und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben. Da Sie in Ihrer Heimatgemeinde weiterhin zum Haushalt Ihrer Eltern gehören und…
…ihm vom Ausländer- und Passamt Liechtenstein die Daueraufenthaltsbewilligung bis 22.12.2021 erteilt worden. Voraussetzung dafür sei ein fünfjähriger Aufenthalt in Liechtenstein - insofern erwiesen sich die seitens des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung getroffenen Feststellungen als unbegründet. Es dürfe nämlich von einem strengen Überprüfungsmaßstab ausgegangen werden…
…des § 3 Abs. 2 FLAG in der hier anzuwendenden Fassung lag bereits vor Jänner 2009 beim Bf. ein mehr als fünfjähriger ständiger Aufenthalt in Österreich vor, wodurch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens im Juli 2009 die Voraussetzungen einer Beihilfengewährung grundsätzlich gegeben sind. Dadurch, dass…
…bereits um mehr als ein Semester überschritten, sodass ab Oktober 2004 keine Berufsausbildung mehr vorlag und damit kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. 4. Beschäftigung in Österreich bzw. fünfjähriger ständiger Aufenthalt (§ 3 FLAG) Dass der Bw. im strittigen Zeitraum die Voraussetzungen des § 3 Abs.1 bzw…
…Voraussetzungen vorliegen würden, müssten für den Anspruch auf Familienbeihilfe nach innerstaatlichem Recht auch die nach § 3 FLAG 1967 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein: 4. Beschäftigung in Österreich bzw. fünfjähriger ständiger Aufenthalt (§ 3 FLAG) Dass die Bw. die Voraussetzungen des § 3 Abs.1 bzw. Abs.2 FLAG…
…ein „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…ein „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…Haftungserklärung: die von einem österreichischen Notar oder einem inländischen Gericht beglaubigte Erklärung Dritter mit mindestens fünfjähriger Gültigkeitsdauer, dass sie für die Erfordernisse einer Unterkunft und entsprechender Unterhaltsmittel aufkommen und für den Ersatz jener Kosten haften, die einer Gebietskörperschaft bei der Durchsetzung einer Rückkehrentscheidung, eines Aufenthaltsverbotes…
…ein „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…ein „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…1 Z 15 NAG ab, mit welcher er sich verpflichtete, "für die Erfordernisse einer Unterkunft und entsprechender Unterhaltsmittel aufzukommen" und eine fünfjährige Haftung "für den Ersatz der Kosten, die einer Gebietskörperschaft bei der Durchsetzung eines Rückkehrentscheidung, eines Aufenthaltsverbots, einer Ausweisung, einer Zurückschiebung oder der Vollziehung…
…ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…ein „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt werden. Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister…
…samt Prüfung seien ihm zwangsläufig erwachsen. Die Bezirkshauptmannschaft (Fremdenpolizei) habe seiner Frau verpflichtend vorgeschrieben, Deutschkurse erfolgreich abzulegen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erwirken. Er habe nach fünfjähriger Beziehung am 2. Dezember 2011 in Thailand seine Frau geheiratet. Sie hätten beschlossen, dass seine Frau im April 2012…