…7.2003, 2003/15/0047). Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichend sind oder nicht. Keinesfalls geht es dabei darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen. Bei der Beurteilung, also…
…daher in dem Zeitraum steuerlich zu erfassen, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind. Ausnahmsweise ist der Zeitpunkt des förmlichen Kaufvertragsabschlusses dann nicht maßgebend, wenn schon vorher eine beide Vertragsparteien bindende, den späteren Kaufvertrag wirtschaftlich vorwegnehmende Vereinbarung geschlossen worden wäre, die dem Berechtigten die wirtschaftliche Stellung…
…gesamten Kaufpreises außerhalb der Spekulationsfrist nicht von einer bereits vorher erfolgten mündlichen Willensübereinstimmung ausgegangen, sondern das förmliche Kaufvertragsdatum für die Berechnung der Spekulationsfrist herangezogen worden, wodurch sich ein Spekulationsgeschäft ergeben habe, so kann hieraus für den Standpunkt der Abgabenbehörde im vorliegenden Verfahren nichts gewonnen werden…
…Dazu kommt, dass es keineswegs Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist, eine Entscheidung in der "Hauptsache" quasi "vorwegzunehmen", sondern es im Verfahren über die Gewährung der Vollziehungsaussetzung genügen muss, wenn die zur Entscheidung hierüber berufene Behörde bzw. das zuständige Verwaltungsgericht eine "überschlägige" Prüfung der angefochtenen Entscheidung vornimmt…
…im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 BAO umgesetzt worden, weil einerseits ein Ausspruch über die Rechtswidrigkeit eines ergänzenden Bescheides gem. § 295a BAO, welcher lediglich über Kinderbetreuungskosten rechtskräftig erkannt habe, hinsichtlich der in ihm genannten Einkünfte nicht zielführend erschienen wäre und andererseits erst…
…1 EStG 1988, sodass diesbezüglich auf den tatsächlichen Zufluss des aus der Veräußerung resultierenden Ertrages abzustellen ist. Ausnahmsweise ist der Zeitpunkt des förmlichen Kaufvertragsabschlusses dann nicht maßgebend, wenn schon vorher eine beide Vertragsparteien bindende, den späteren Kaufvertrag wirtschaftlich vorwegnehmende Vereinbarung geschlossen worden wäre, die dem…
…Dazu kommt, dass es keineswegs Aufgabe des Aussetzungsverfahrens ist, eine Entscheidung in der "Hauptsache" quasi "vorwegzunehmen", sondern es im Verfahren über die Gewährung der Vollziehungsaussetzung genügen muss, wenn die zur Entscheidung hierüber berufene Behörde bzw. das zuständige Verwaltungsgericht eine "überschlägige" Prüfung der angefochtenen Entscheidung vornimmt…
…Der Vorlageantrag/Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 1997 und 1998 wird zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Arbeitnehmer der Handels-GmbH gewesen und hat außer den in diesem Berufungsverfahren nicht strittigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die in diesem Berufungsverfahren strittigen Umsätze und Einkünfte aus Gewerbebetrieb…
…Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt das Verfahren zur Erlassung eines Einleitungsbescheides nicht dazu dient, die Ergebnisse des Finanzstrafverfahrens selbst vorwegzunehmen. Die endgültige Beantwortung der Frage…
…sein sollte. Daher sei auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise Bedacht zu nehmen und der förmliche Abschluss der Kaufverträge nicht maßgeblich. Von der Bp wurden daher entsprechende Unterlagen zur Untermauerung dieses Argumentes abverlangt. Mit Schreiben vom 19.12.2007 wurde vom steuerlichen Vertreter bekannt gegeben, dass bereits…
…Ausnahmsweise kommt es dann nicht auf den Zeitpunkt des förmlichen Kaufvertragsabschlusses an, wenn die Vertragsparteien bereits vorher eine bindende Vereinbarung (zB Vorvertrag) geschlossen haben, aufgrund derer das wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist. Hiezu bedarf es einer beide Vertragsparteien bindenden, einen späteren Kaufvertrag wirtschaftlich vorwegnehmenden Vereinbarung (vgl…
…keiner als rechtzeitig eingebrachten Beschwerde führen. § 13 AVG bzw. überhaupt das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz kommt im finanzrechtlichen Verfahren nicht zur Anwendung. Das Finanzstrafverfahren läuft nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes ab unter Hereinnahme gewisser Bestimmungen der Bundesabgabenordnung gemäß § 56 Abs.2 FinStrG, insbesondere was den Verkehr zwischen…
… 93 Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es übrigens nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht…
…Beleidigung. Es werde daher beantragt, den Akt einem anderen Finanzamt zuzuteilen, da ansonsten ein faires Verfahren nicht mehr gewährleistet erscheine. Des Weiteren sei die angefochtene Entscheidung an den österreichischen Wohnsitz der Bf. zugestellt worden, obwohl der Behörde nach den Prüffeststellungen im Abgabenverfahren bekannt gewesen sei…
…sind, nicht darum, bereits die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Die Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat oder nicht…
… 93 Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es im Übrigen nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen…
…zu prüfen, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs. 2 lit…
…geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Die Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat oder nicht…
…im Sinne des § 82 Abs. 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, geht es nicht darum, die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens als Folge eines mängelfreien Ermittlungsverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die der Finanzstrafbehörde zugekommenen Informationen für einen Verdacht ausreichen. Die Ergebnisse und…
…im Verzug gegeben waren. Verdacht eines Finanzvergehens: Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe für ein Finanzvergehen bestehen, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen oder die in deren Besitz befindlichen…