…in Betracht, insb. folgende Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften: Personengesellschaften des Unternehmensrechts Gesellschaften bürgerlichen Rechts Atypische stille Gesellschaften Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. 4.1.13.2. Ausländische übernehmende Personengesellschaft Rz 1385: Für eine ausländische übernehmende Personengesellschaft gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine inländische übernehmende Personengesellschaft. Die…
…den Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Festgestellter Sachverhalt: Bei der Bf handelt es sich um eine in Österreich ansässige Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die mit Gründungssatzung vom ***tt.mm.jjjj*** errichtet wurde. Die Eintragung im Firmenbuch erfolgte am **…
…oder ein Verband, der laut Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) auch für Straftaten verantwortlich sein und entsprechend sanktioniert werden kann. Ein Verband im Sinne des VbVG sind entweder juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als Beschäftigte des Antragstellers, die für dessen Zollangelegenheiten zuständig sind, sind nur…
…Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Abs. 2 UGB). Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und bestimmte EU-Gesellschaftsrechtsformen (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen/EWIV, Europäische Gesellschaften/SE und Europäische Genossenschaften/SCE)…
…II 2015/390 ab 28.11.2015; dh. OG, KG, EEG) und vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Nach § 2 NeuFöG liegt die Neugründung eines Betriebes unter ua. folgenden Voraussetzungen vor: 1. Es wird durch Schaffung einer bisher…
… 1 Abs. 2, d. s. entweder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, unter den weiteren Voraussetzungen der Abs. 2 oder 3 für eine Straftat verantwortlich, wenn entweder die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist (Z 1), oder durch die Tat Pflichten…
…Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei u.a. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise…
…nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen (hier die c GmbH) sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei ua. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise auch…
…Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei ua. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise auch…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs. 2…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…also nur Gründungseinlagen von Grundstücken in neu gegründete Gesellschaften. Gesellschaften im Sinne dieser Bestimmung sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Nach § 1 Z. 2 NeuFöG ist Voraussetzung für die Nichterhebung der…
… Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist; Vereine gemäß…
…Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 6. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 7. kleine Versicherungsvereine; 8. Sparkassen; 9. Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV); 10. Europäische Gesellschaften (SE); 11. Europäische Genossenschaften (SCE); 12. Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; 13. sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist; 14…
…5. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 6. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 7. kleine Versicherungsvereine; 8. Sparkassen; 9. Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; 10. Europäische Gesellschaften (SE); 11. Europäische Genossenschaften (SCE); 12. Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; 13. sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist; 14…
…278/99 sind Gesellschaften im Sinne des § 1 Z 2 bis 4 NeuFöG Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragenen Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Für den Bereich der Bestimmung des § 1 Z 5 NeuFöG enthält die…
… 1 Z 2 und 4 NEUFÖG sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts." Damit ist aber das Schicksal der Berufung bereits entschieden, da gegenständliche Gesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht als "Gesellschaft…