…der gesetzlichen Studiendauer von zehn Semestern oder mehr, nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr bestehe, sei nur bis längstens zum erstmöglichen Studienabschluss gegeben, wenn das Kind dieses Studium bis zu dem Kalenderjahr begonnen hat, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet hat…
…des Finanzamtes ist ein Bachelorstudium als eigenständiges Studium mit eigenem Abschluss anzusehen und bildet mit einem daran anschließenden Masterstudium keine Einheit. Der erstmögliche Studienabschluss iSd § 2 Abs 1 lit j FLAG wurde bereits im Oktober 2011 mit Erlangung des Bachelorgrades im Studium Statistik und Wirtschaftsmathematik…
…wohl begründet ausgeführt hat, weshalb keine Verfassungswidrigkeit der Herabsetzung der Altersgrenzen für die Gewährung der Familienbeihilfe vorliegt. Ohne dass dies vom Berufungswerber gesondert thematisiert worden wäre, darf zum Umstand, dass der Abschluss eines Bachelorstudiums als "erstmöglicher Studienabschluss" iSd § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967…
…Ohne, dass dies vom Berufungswerber gesondert thematisiert worden wäre, darf zum Umstand, dass der Abschluss eines Bachelorstudiums als "erstmöglicher Studienabschluss" iSd § 2 Abs 1 lit j FLAG 1967 anzusehen ist, auf die Ausführungen des Unabhängigen Finanzsenates in der Entscheidung UFS 20.9.2011, RV/2277…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…a. nur dann zu, wenn die gesetzliche Studiendauer bis zum erstmöglichen Studienabschluss 10 oder mehr Semester betrage und die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten werde. T habe im Oktober 2009 mit dem Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik begonnen (Studiendauer 6 Semester) und dieses am XX abgeschlossen…
…in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studiumbegonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird. Strittig sei im vorliegenden Fall, ob § 2 Abs…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird, k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…bb) nicht zu. Unter einem längerdauernden Studium iSd sublit. bb) ist etwa das bis zum erstmöglichen Studienabschluss eine gesetzliche Studiendauer von 12 Semestern umfassende Medizinstudium zu verstehen. Soweit der Beschwerdeführer an das Gericht appelliert hat, es möge von seinem "Ermessensspielraum" Gebrauch machen, ist er darauf…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums Anspruch auf die Familienbeihilfe, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, UND bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss (Bachelorstudium bzw. Grundstudium…
…Lebensjahr vollendet wurde, begonnen wurde und die gesetzliche Studiendauer des gewählten Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt. Ihre Tochter hat bereits ein Studium im Sinne des Hochschulgesetzes 2005 - nämlich das Bachelorstudium, das im genannten Gesetz als eigenständiges Studium betrachtet wird - beendet…
…Lebensjahres verlängert, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und die gesetzliche…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…
…Die Mindeststudiendauer muss bis zum erstmöglichen Studienabschlusseingehalten werden. Die Familienbeihilfe steht grundsätzlichnur für fortgesetzt gemeldete Semester zu und richtet sich nach der gesetzlichen Studiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt bzw. plus ein Studienjahr bei Studien ohne Abschnittsgliederung. Aufgrund der Einschränkungen im Bildungs- und Hochschulbereich während…
…Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss eines Studiums, wenn sie aa) bis zu dem Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc…