…mit einer positiven und 3 Fächer mit einer negativen Beurteilung auf. Angesichts der erfolgten Beurteilungen wird man ein nach außen hin zutage tretendes, ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen des Sohnes um einen Ausbildungserfolg nicht in Abrede stellen können. Der Sohn hat sich den vorgesehenen Prüfungen unterzogen…
…Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge zurück, da kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg erkennbar war. Das Bundesfinanzgericht schließt sich insoweit der Ansicht des Finanzamtes in der Beschwerdevorentscheidung an, als T. nur Februar 2018 bis Juni 2018 - Ablegung der Deutschprüfung - die Ausbildung ernsthaft und mit Erfolg…
…gewertet werden. Da die Bw. keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht habe, sei ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar. Daher könne nicht von einer Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG…
…des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. Hebenstreit in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2 Rz 125, und die dort zitierte Rechtsprechung). Da der Sohn der Bf. von November 2009 bis Dezember…
…äußerst großzügig zu bezeichnen ist. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass bei den beiden Kindern des Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen in Erscheinung tretendes Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht zu erkennen war. Dem Berufungsbegehren war daher der Erfolg zu versagen. In…
…Studienbeginn hatte die Tochter der Bf. drei Anläufe zur Absolvierung der Prüfung "Analytische Chemie I" unternommen (und sich einem ernstlichen und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühen um den Ausbildungserfolg unterzogen). Betreffend die ins Treffen geführten Bemühungen wurde es überdies verabsäumt, diese im Rahmen der Beweisvorsorge…
…Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein, um von einer Berufsausbildung sprechen zu können. Dazu ist es auch erforderlich, die vorgesehenen Lehrveranstaltungen regelmäßig zu besuchen und zu den erforderlichen Prüfungen anzutreten. Zudem muss die…
…Einrichtung reicht für sich allein noch nicht, um das Vorliegen einer Berufsaubildung im hier maßgeblichen Sinn anzunehmen. Hinzu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen bzw. Vorprüfungen zu manifestieren hat…
…das ernstliche und zielstrebige nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Zwar ist nicht nur der Prüfungserfolg ausschlaggebend, sondern der Maturaschüler muss auch durch das Antreten zu Prüfungen innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den Abschluss der…
…und Inanspruchnahme der vollen Zeit des Kindes durch die Berufsausbildung. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinne ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein, um…
…ob beim Sohn der Bw ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen erkennbares Bemühen um den Ausbildungserfolg in der Zeit von März 2006 bis Februar 2008 gegeben gewesen sei, wurden vom Unabhängigen Finanzsenat im Hinblick auf den vorliegenden Sachverhalt folgende Fragen an die Bw gerichtet: Sommersemester…
…oder ein "gesetzlicher Schutz der Berufsbezeichnung" existiert (s VwGH 26.6.2001, 2000/14/0192). Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls nur wenige Monate währende Dauer eines dabei zu beurteilenden Lehrganges kommt es…
…was nach obigen Kriterien bedeutet, dass zwar im ersten Studienjahr zum Einen kein Prüfungsnachweis erforderlich ist, andererseits aber das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Studienerfolg, dies zumindest in der Form eines laufenden Besuches der Studieneinrichtung samt Lehrveranstaltungen, nach Außen hin deutlich - beispielsweise durch Vorlage…
… 16 Abs. 1 Z 10 und zu § 34 Abs. 8 EStG herangezogen werden kann (vgl. Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 2 FLAG Rz 35): Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Auf die allenfalls…
…der Ausbildung zu absolvieren wären, auf Jahre immer wieder hinausgeschoben werden, spricht dies klar gegen ein ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg. Die nunmehr entscheidende Behörde hat auch versucht, eine allenfalls bestehende vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des Kindes festzustellen (siehe Vorhalt vom 16. April 2013…
…Abs. 1 lit. b FLAG 1967 nur dann vor, wenn neben dem laufenden Besuch einer der Berufsausbildung dienenden schulischen Einrichtung das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. etwa VwGH 20.6.2000, 98/15/0001). Werden…
…die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt. Solange daher ein Schüler durch das Antreten zu den einzelnen Teilprüfungen der Matura innerhalb angemessener Zeit versucht, die Reifeprüfung erfolgreich abzulegen, besteht damit ein Beihilfenanspruch. Dem Erfordernis eines ernstlichen und zielstrebigen Bemühens um den Ausbildungserfolg wird dann nicht entsprochen…
…fern blieb, sondern dass er einfach keine Motivation zum Besuch des Unterrichts verspürte und sich deshalb anderen Tätigkeiten widmete. Lässt sich somit im Schuljahr 2006/2007 weder ein regelmäßiger Schulbesuch noch ein nach außen erkennbares ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg feststellen, kann dem…
…ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg im Streitzeitraum schon mangels zeitlicher Intensität nicht vorlag, besteht auch aus diesem Grund kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Beschwerde wird daher als unbegründet abgewiesen." Im ANTRAG auf Entscheidung über die Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 22.12.2015…
…ergibt, liegen keinerlei Nachweise vor, dass die Tochter diese Ausbildungen jemals tatsächlich ernsthaft und zielstrebig betrieben hat. Ernsthaftes und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg wäre jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Höchstgerichtes die Grundvoraussetzung für den Beihilfenanspruch nach § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967…