…in § 34 EStG geforderte Zwangsläufigkeit von außergewöhnlichen Belastungen in Bezug auf Krankheitskosten das Vorliegen triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand in dem Sinn voraussetze, dass ohne Anwendung der damit finanzierten Maßnahmen das Eintreten ernsthafter, gesundheitlicher Nachteile feststehe oder sich zumindest konkret abzeichne. Da § 34…
…diesem Vorbringen lediglich die - ohnedies nicht bezweifelte - Notwendigkeit des Krankenhausaufenthaltes an sich behauptet wird. Dass der Aufenthalt in der Sonderklasse medizinisch notwendig war, also ein Aufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse mit ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen verbunden gewesen wäre (vgl. VwGH 13.5.1986, 85/14/0181)…
…die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen. Die triftigen medizinischen Gründe müssen vielmehr in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden, ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden. Aus mehreren Schreiben zweier Ärzte, welche die Beschwerdeführerin eingereicht hat…
…vor, dass die Behandlung/Operationen in der Sonderklasse durchgeführt werden mussten? Welche ernsthafte gesundheitlichen Nachteile hätten bestanden, wenn die Behandlungen/Operationen in der allgemeinen Gebührenklasse vorgenommen worden wären. Legen Sie bitte entsprechende ärztliche Bestätigungen vor. Haben sie von der Krankenkasse oder privaten Versicherungen Ersätze erhalten…
…triftiger medizinischer Gründe für den betreffenden Aufwand in dem Sinn voraus, dass ohne Anwendung der damit finanzierten Maßnahmen das Eintreten ernsthafter, gesundheitlicher Nachteile feststeht oder sich zumindest konkret abzeichnet. Für Krankheitskosten fordert der VwGH deshalb, dass diese Maßnahmen tatsächlich Erfolg versprechend zur Behandlung oder zumindest…
…Ein feststehender oder sich konkret abzeichnender, ernsthafter gesundheitlicher Nachteil wird damit nicht dargetan und erschließt sich auch dem Bundesfinanzgericht nicht. Dass durch die Operation in einem Privatspital ein geringeres Risiko von Folgewirkungen bestünde, wird nicht einmal vorgebracht. Bei den Impfungen handelt es sich um Vorsorgeimpfungen…
…01.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Bezüglich der Krankheitskosten sei es der Bf nicht gelungen, festsehende oder sich konkret abzeichnende, ernsthafte gesundheitliche Nachteile, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eingetreten wären, nachzuweisen. Für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines Wahlkrankenhauses…
…Schreiben vom 26.01.2023 bestätige lediglich die medizinische Dringlichkeit der Operation, enthalte aber keine zeitliche Komponente hinsichtlich der Durchführung der Operation noch Angaben über feststehende oder sich konkret abzeichnende ernsthafte gesundheitliche Nachteile, die das Zuwarten auf eine Durchführung in einem öffentlichen Krankenhaus zur Folge…
…vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten medizinischen Betreuung würden noch keine triftigen medizinischen Gründe für die Aufwendungen darstellen. Die triftigen medizinischen Gründe müssten vielmehr in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden…
…werden, ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen. Ob und welche feststehenden und sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteile bei einer Nicht-Behandlung im Rahmen der Privatpraxis bestanden, bleibt ebenfalls aus dieser ärztlichen Stellungnahme unklar. Dazu wird begründet (unter Hinweis auf UFS vom 14.06.2006…
…in der Bescheidbegründung angeführtes entscheidungsrelevantes ärztliches Gutachten über die medizinische Notwendigkeit der konkret durchgeführten Behandlung in einer konkreten Einrichtung in der Sonderklasse beigebracht worden. Aus dem Gutachten würden sich konkret abzeichnende ernsthafte gesundheitliche Nachteile, welche ohne die konkrete - mit höheren Kosten einhergehenden - Behandlung eingetreten wären…
…Aufwendungen dar, welche die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen. Die triftigen medizinischen Gründe müssen vielmehr in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden. Die Beschwerdeführerin wurde vom Finanzamt aufgefordert, eine…
…allgemeine Befürchtungen bezüglich der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten medizinischen Betreuung sind noch keine triftigen medizinischen Gründe. Die triftigen medizinischen Gründe müssen vielmehr in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden…
…Operation in der Privatklinik entscheiden müssen; wie ersichtlich sei, hätte das monatelange Zuwarten für die Operation zu ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen geführt und habe es sich auf Grund der Schwere der Erkrankung um einen komplexen chirurgischen Eingriff gehandelt. Auch Aufwendungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung…
… 24 Einkommensteuergesetzes 1988 erwachsen, wenn diese höheren Aufwendungen aus triftigen medizinischen Gründen getätigt werden. Die triftigen medizinischen Gründe müssen in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden. Die beantragten Krankheitskosten (Operation Lipödem…
…triftigen medizinischen Gründen getätigt werden würden. Triftige medizinische Gründe würden vorliegen, wenn ohne den entsprechenden Aufwand feststehende oder sich konkret abzeichnende, ernsthafte gesundheitlichen Nachteile entstanden wären. Die Nachweispflicht würde dem Steuerpflichtigen obliegen. Würde die Behandlung ohne triftige medizinische Gründe erfolgen, sei Zwangsläufigkeit und damit die…
…Kommentar, § 34 EStG 1988 Anhang II - ABC Tz 35, mit Judikaturhinweisen). Die triftigen medizinischen Gründe müssen in feststehender oder sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, die ohne die mit den höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden (VwGH 4.3.1986, 85/14/0149…
…der vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten medizinischen Betreuung stellten noch keine derartigen triftigen medizinischen Gründe dar. Die triftigen medizinischen Gründe müssten vielmehr in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden (vgl…
…können zwangsläufig erwachsen, wenn sie aus triftigen Gründen medizinisch geboten sind. Die triftigen medizinischen Gründe müssen in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden. In diesem Sinne können grundsätzlich auch Aufwendungen für…
…Aufwendungen dar, welche die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen. Die triftigen medizinischen Gründe müssen vielmehr in feststehenden oder sich konkret abzeichnenden, ernsthaften gesundheitlichen Nachteilen bestehen, welche ohne die mit höheren Kosten verbundene medizinische Betreuung eintreten würden (vgl. VwGH 27.09.2021, Ra 2020…