…ab 01.01.2010, lautet: Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer: Abs. 1: Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Erstattungsantrag auf elektronischem Weg über das in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Antrag ist binnen…
…ab 1.1.2010, lautet: Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer: Abs. 1: Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Erstattungsantrag auf elektronischem Weg über das in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Antrag ist binnen…
…Daraufhin erhielten wir am gleichen Tag Ihren Rückruf, in dem Sie uns mitteilten, dass kein ordnungsgemäßes Erstattungsverfahren in Gang gesetzt werden kann, wenn der Erstattungs-antrag nicht in elektronischer Form vorliegt. Dagegen wiesen wir darauf hin, dass vom Finanzamt Graz-Stadt weder eine Ablehnung des…
…I § 3 samt Überschrift lautet: "Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer Abs. 1: Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Erstattungsantrag auf elektronischem Weg über das in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Antrag ist binnen…
…Erstattungsverordnung), können Bescheide im Erstattungsverfahren elektronisch, über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal, zugestellt werden. Die Zustellung kann auch mit E-Mail erfolgen. Über die Art der Zustellung entscheidet der Ansässigkeitsstaat. In Schweden ist ein elektronisches Portal eingerichtet…
…hat. § 3 (Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer) Abs. 1: Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Erstattungsantrag auf elektronischem Weg über das in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zu übermitteln. Der Antrag ist binnen neun Monaten nach…
…mittels AGB) auf sechs Monate verkürzt5. Ein Vertragsverhältnis besteht in diesem Zeitraum nicht mehr. Ab ... praktizierte A ein Erstattungsverfahren für nicht genutztes Prepaid-Guthaben. Kunden konnten nicht verwendetes Prepaid-Guthaben zurückerstattet verlangen. Die Erstattung war auch rückwirkend möglich für Prepaid-Guthaben, das in der Vergangenheit -…
…279/1995, sehe ausdrücklich vor, dass Bescheide im Erstattungsverfahren elektronisch über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig sei, eingerichtete elektronische Portal oder per E-Mail zugestellt werden können. Zustellungen an ein in Deutschland ansässiges Unternehmen würden ausschließlich per E-Mail erfolgen, wobei…
…BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 389/2010, können Bescheide im Erstattungsverfahren elektronisch, über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal, zugestellt werden. Die Zustellung kann auch mit E-Mail erfolgen. Abs. 1 letzter Satz gilt entsprechend…
…mit dessen Absendung als bewirkt, ausgenommen der Antragsteller weist nach, dass ihm das E-Mail nicht zugestellt worden ist. Abs. 3: Bescheide im Erstattungsverfahren können elektronisch über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal, zugestellt werden. ... Gemäß § 1 Abs…
…Antrag der BF vom 28.09.2018 für 1-12/2017 enthielt für keine der nachträglich vorgelegten Rechnungen auch nur eine der von Artikel 8 der Richtlinie 2008/9/EG geforderten Angaben. Das Nachholen oder Nachbessern von solchen Pflichtangaben im elektronischen Erstattungsverfahren ist ausgeschlossen (vgl…
…1003-W/07). Dass das Finanzamt zur Zustellung mittels E-Mail im elektronischen Vorsteuererstattungsverfahren berechtigt ist, ergibt sich aus § 3 Abs. 3 der Verordnung BGBl. 279/1995 idF BGBl. II 389/2010. Demnach kann die Zustellung von Bescheiden im Erstattungsverfahren auch mit E-Mail erfolgen…
…feste Niederlassung in diesem Mitgliedstaat hin. Da die Bw. in Österreich über keine feste Niederlassung verfügt und im berufungsgegenständlichen Jahr keine Umsätze erzielte, können allfällige Vorsteuern nur im elektronischen Erstattungsverfahren über das Ansässigkeitsportal des Unternehmens beantragt werden. Die Berufung war daher abzuweisen. Graz, am 29…
…kann nur im Erstattungsverfahren nach der Verordnung vorgenommen werden. Die Zuständigkeit liegt in diesem Fall nach § 17 AVOG 2010 beim Finanzamt Graz-Stadt (Ruppe/Achatz, UStG4, § 21 Tz 57/2, 60). Für Anträge ab dem 1. Jänner 2010 gilt das elektronische Erstattungsverfahren nach der Richtlinie…
…Versehens vorliegen soll. Durch einen Blick in den elektronisch geführten Kalender war es dem (deutschen) Parteienvertreter der Bw jederzeit leicht möglich gewesen festzustellen, dass das (wie vorgebracht in den Kalender eingetragene) Fristende für die Antragstellung im elektronischen Erstattungsverfahren unmittelbar bevorstand. Unter Zugrundelegung des Vorbringens von…
…von 4.130,64 € beantragt. Dies ist auf einen Fehler bei der Anwendung des elektronischen Erstattungsverfahren zurückzuführen, indem statt der beanspruchten Vorsteuern die Bruttoaufwendungen als Vorsteuer eingetragen und über das elektronische Portal an die belangte Behörde gesandt wurde. Diese Fehlerhaftigkeit wurde von der Bf…
…auch keine Umsätze im Inland erbracht wurden, hätten die beantragten Vorsteuern im elektronischen Erstattungsverfahren im Ansässigkeitsstaat der GmbH geltend gemacht werden müssen. Die seitens des Bf vorgebrachten Argumente für eine Ansässigkeit der GmbH in Österreich (Nutzung der österreichischen Rechtslage, Kooperation mit österreichischen Kooperations- und Geschäftspartnern…
…nicht erwünscht." Über die Berufung wurde erwogen: Zum Sachverhalt: Im Wesentlichen beantragte die Bw. im elektronischen Erstattungsverfahren Vorsteuern im Zusammenhang mit einem "Iglu-Übernachtungs-Event mit Schneeschuhwanderung und Iglu-Bau" in Österreich vom 28. bis 30.01.2011 (Rechnungen vom 31.01.2011 der WI…
… 21 Tz 57/2, 60). Für Anträge ab dem 1. Jänner 2010 gilt das elektronische Erstattungsverfahren nach der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar 2008 zur Regelung der Erstattung an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige…
…II Nr. 389/2010, "Verfahren für die Erstattung von Vorsteuern", können Bescheide im Erstattungsverfahren elektronisch über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal zugestellt werden. Nach § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss…