…BAO ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aufhebungsantrag maßgebend (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, Seite 248). § 299 Abs. 1 gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO³, § 299, Tz 10) Im vorliegenden Fall stützt die Bw…
…vorgebracht, ein Bescheid sei rechtswidrig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspreche. Dies gelte auch für "dynamische" Unrichtigkeiten, die sich erst später erweisen würden. Unter Verweis auf eine UFS Entscheidung (UFS 6.7.2011, RV/1691-W/11) wurde die Meinung vertreten, dass…
…ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs. 1 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für erst später erweisliche, sogenannte dynamische Unrichtigkeiten (Ritz/Koran, BAO7, § 299 Tz 10). Gemäß § 302 BAO sind Aufhebungen gemäß § 299 BAO bis zum Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe…
…entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, bei Übersehen von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 Abs 1 BAO gilt auch für erst später erweisliche, sogenannte dynamische Unrichtigkeiten (Ritz/Koran, BAO7 (2021), § 299 Tz 10). Gemäß § 20 BAO müssen sich Entscheidungen, die die…
…für die Anwendbarkeit des § 299 Abs.1 nicht ausschlaggebend. § 299 Abs.1 gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (zB UFS 29.6.2010, RV/0299-F/08)... Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden der Abgabenbehörde noch ein Verschulden (bzw. Nichtverschulden) des Bescheidadressaten…
…nach § 299 BAO ist gestattet, wenn sich der Bescheid im Spruch als nicht richtig erweist, also der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 10). Die Aufhebung…
…diese Rechtswidrigkeit vorliegt, ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 BAO nicht entscheidend und ist die Bestimmung auch für "dynamische" und somit erst später erweisliche Unrichtigkeiten anwendbar. Für die Aufhebung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung maßgebend (vgl Ritz4, BAO…
…Weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt, zB durch unrichtige Auslegung einer Bestimmung oder mangelnde Kenntnis des Sachverhaltes, ist für die Anwendbarkeit von § 299 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 BAO gilt auch für "dynamische", also später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO4, § 299 Tz 10). Vorausgesetzt ist die Gewissheit der…
…§ 299 Abs. 1 BAO gelte auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung mit Ausfertigungsdatum 26.7.2011 wurde wie folgt begründet: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid…
…als nicht richtig erweist. Aufhebungsgrund ist, wenn sich der Bescheid im Spruch als nicht richtig erweist, also der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. § 299 Abs. 1 BAO gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO-Kommentar", § 299 Tz. 10)…
…von Grundlagenbescheiden), ist für die Anwendbarkeit des § 299 Abs 1 nicht ausschlaggebend. § 299 Abs 1 gilt auch für „dynamische“, also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (zB UFS 29.6.2010, RV/0299-F/08); dies in Konkurrenz zur Wiederaufnahme des Verfahrens bzw zur Abänderung gem § 295a…
…gem. § 108 Abs. 1 ZollR-DG im Ausmaß von 38,84 € zur Entrichtung vor, weil sogenannte "DRAMs" (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff) der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Anlass für die Erlassung des genannten Bescheides bildeten die beiden Eingaben der Bf. vom 17…
…108 Abs. 1 ZollR-DG im Ausmaß von 6,42 € zur Entrichtung vor, weil sogenannte "DRAMs" (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff) der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Anlass für die Erlassung des genannten Bescheides bildeten die beiden Eingaben der Bf. vom 17. und…
…108 Abs. 1 ZollR-DG im Ausmaß von 8,22 Euro zur Entrichtung vor, weil elektronische Mikroschaltungen, so genannte DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugang) der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Dagegen erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 2. November 2006 Berufung, in der…
…108 Abs. 1 ZollR-DG im Ausmaß von 0,86 Euro zur Entrichtung vor, weil elektronische Mikroschaltungen, so genannte DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugang) der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Dagegen erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 2. November 2006 Berufung, in der…
…108 Abs. 1 ZollR-DG im Ausmaß von 2,51 Euro zur Entrichtung vor, weil elektronische Mikroschaltungen, so genannte DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugang) der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Dagegen erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 2. November 2006 Berufung, in der…
…108 Abs. 1 ZollR-DG im Ausmaß von 1,31 Euro zur Entrichtung vor, weil elektronische Mikroschaltungen, so genannte DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugang) der zollamtlichen Überwachung entzogen worden seien. Dagegen erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 2. November 2006 Berufung, in der…
…der Sachverhalt, der zur Unrichtigkeit des aufzuhebenden Bescheides führt, "hervorgekommen" ist (VwGH 4.11.2021, Ra 2021/13/0100; 16.4.2024, Ro 2022/1370017). § 299 Abs 1 gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten (vgl zB UFS 25.3.2009, RV/0201…
…Abs 1 BAO nicht ausschlaggebend. § 299 Abs 1 BAO gilt auch für "dynamische", also erst später erweisliche Unrichtigkeiten. Für § 299 BAO ist nicht von Bedeutung, wann der Sachverhalt, der zur Unrichtigkeit des aufzuhebenden Bescheides führt, "hervorgekommen" ist (VwGH 04.11.2021, Ra 2021/13/0100…
…Selbstanzeige vom 9. November 2016 wäre ausdrücklich drauf hingewiesen worden, dass das alleinige Abstellen auf die Registrierungsadresse für Zwecke der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu Unrichtigkeiten führen müsse, zumal nicht jeder Kunde mit einer bisweilen Jahre alten österreichischen Registrierungsadresse von Österreich aus teilgenommen hätte. Dennoch sei…