…voraussichtlich weniger als drei Jahre 50%; der Sohn sei voraussichtlich nicht dauernd außer Stande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Daraufhin erging eine abweisende (damals) Berufungsvorentscheidung. Die Beschwerdeführerin erhob neuerlich "Berufung", welche das Finanzamt zu Recht als Vorlageantrag wertete. Ihr Sohn habe nach seinem Lehrabschluss…
…der erhöhten Familienbeihilfe für den Zeitraum Juni 2007 bis August 2012 mit der Begründung abgewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine mehrjährige Berufstätigkeit der Annahme entgegenstehe, dass eine Person infolge ihrer Behinderung dauernd außer Stande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Gegen diesen…
…nicht erforderlich, da es sich um einen Dauerzustand handelt. Die Untersuchte ist voraussichtlich n i c h t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Im Zuge der Bearbeitung des streitgegenständlichen Antrags beauftragte das Finanzamt das Bundessozialamt mit der Erstellung eines weiteren Gutachtens, dass…
…Behinderung: 30 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich n i c h t dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2003-04-28 von S.W. Facharzt für Psychiatrie und Neurologie zugestimmt am 2003-04-28…
…dass ein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bei volljährigen Kindern nur dann bestehe, wenn das Kind voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, was im vorliegenden Fall durch das Bundessozialamt nicht bescheinigt wurde. Gegen diesen Bescheid wurde seitens der Sachwalterin keine Berufung erhoben…
…Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades d. Behinderung ist ab 1956-07-01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Das Leiden ist vor dem 21. LJ entstanden. erstellt am 2009-10…
…als Dauerzustand ausgewiesen. Zudem wurde ausgeführt, dass der Untersuchte voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und dieser Umstand bereits "vor dem 21. Lebensjahr" gegeben war. Im Oktober 2013 stellte das Finanzamt eine Anfrage an das zuständige Bezirksgericht, ob zwischenzeitlich eine…
… 6 Abs. 2 lit. d FLAG führte das Finanzamt aus, dass laut Gutachten des Sozialministeriumservice vom 3.12.2016 der Beschwerdeführer derzeit voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dass dieser Zustand vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sei, habe nicht bestätigt werden…
…Behinderung ist ab 2012-11-01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Lt Befund des Augenarztes von 2005 betrug das Sehvermögen rechts 0,05 und links 0,1 womit ein GdB von…
…Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, Anspruch auf Familienbeihilfe. Da beim Bw. die Erkrankung erst nach dem 21. Lebensjahr eingetreten…
…der Behinderung (GdB); sowie ob der Bw. voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen). Die als "neue" Beilagen bezeichneten Blätter 1-7 im blauen Registerblatt beinhalten keine neuen Erkenntnisse. Abl. 2-7 beinhalten die Berufung vom 22.04.2010; das bisher gefertigte…
…drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 v. H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind § 14 Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl…
…der Berufungswerberin nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde, ergab einen Grad der Behinderung von unter 50%. Weiters wäre der Sohn voraussichtlich auch nicht dauernd außer Stande sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 8 Abs. 5 FLAG 1967 gilt ein Kind…
…des 27. bzw 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, und sich in keiner Anstaltspflege befinden (§ 6 Abs 2 lit d FLAG 1967). Gemäß § 6 Abs 3 FLAG 1967 besteht für ein Kalenderjahr, das…
…fest. Weiters wurde festgestellt, dass das Kind nicht voraussichtlich dauernd außer Stande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des § 8 FLAG 1967 und die Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen wurde der Antrag mit Bescheid vom 3. Oktober…
…Dem dürfte die Überlegung zugrunde liegen, dass die Frage, ob eine behinderte Person voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, nicht schematisch an Hand eines in einem bestimmten Zeitraum erzielten Einkommens, sondern nur unter Berücksichtigung von Art und Grad der Behinderung bzw…
…0124) die Unterhaltspflicht dann beschränkt wird, wenn die Einkünfte des Ehegatten des nicht selbst erhaltungsfähigen Anspruchswerbers nicht zur Bestreitung der eigenen bescheidensten Unterhaltsbedürfnisse ausreichen. Unbestritten ist, dass die Bw. dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (vgl. das ärztliche Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes…
…6 Abs.5 FLAG 1967) sichergestellt ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen. Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass der Sohn der Bw. wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Bw…
…6 Abs.5 FLAG 1967) sichergestellt ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen. Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass der Sohn der Bw. wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Bw…
…ausbezahlt. Im vorliegenden Fall ist entscheidend, ob die Berufungswerberin im Zeitpunkt der Vollendung des 21. Lebensjahres voraussichtlich bereits dauernd außer Stande gewesen ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Sowohl in der (korrigierten) Bescheinigung nach dem ersten Gutachten, als auch in der Bescheinigung nach dem…