…1 Z 2 ALSAG. Das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes zum Zwecke des "Verfüllens von Geländeunebenheiten oder der Vornahme von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen" (also die gesamte Ziffer 2 leg cit) war vor dem 31. Dezember 2005 zweifelsfrei nicht…
…wird § 3 Abs. 1 Z 4 dahingehend abgeändert, dass das Befördern von Abfällen zu einer Tätigkeit gemäß Z 1 bis 3a außerhalb des Bundesgebietes auch dann der Beitragspflicht unterliegt, wenn die Abfälle nicht unmittelbar der beitragspflichtigen Tätigkeit zugeführt werden. Beitragspflicht ist vielmehr auch dann gegeben…
…1 Z 2 ALSAG. Das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes zum Zwecke des "Verfüllens von Geländeunebenheiten oder der Vornahme von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen" (also die gesamte Ziffer 2 leg cit) war vor dem 31. Dezember 2005 zweifelsfrei nicht…
…zwar, dass vor der Ablagerung der Abfälle eine Rekonditionierung derselben erfolge, komme aber ungeachtet dessen ohne nachvollziehbare Begründung zur Schlussfolgerung, das der Tatbestand des Beförderns zur langfristigen Ablagerung erfüllt sei. Damit belaste die Behörde den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Aus Sicht der Bf. sei…
……………….8,00 Euro. (4b) Der Altlastenbeitrag beträgt für eine beitragspflichtige Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 3a oder für das Befördern von Abfällen zu einer Tätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 3a außerhalb des Bundesgebietes je angefangene Tonne ab 1…
…konsenslos bezeichnet. Die Ablagerungen können daher entgegen dem diesbezüglichen Beschwerdevorbringen auch nicht als Erfüllung einer Behördenauflage gewertet werden. Gemäß § 20 BAO müssen sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb…
…an das Zollamt Wiener Neustadt übermittelt habe; ein unüberwindliches Hindernis sei nicht bekannt. Laut Niederschrift der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll des Zollamtes Wien vom 26. April 2006 habe die Bf. im 1. Quartal 2005 701,34 t der og. Filterkuchen grenzüberschreitend zur Y-AG befördert…
…das es sich bei den og. Filterkuchen um Abfälle gemäß § 2 Abs. 4 ALSAG idF BGBl. Nr. 201/1996 handelte. Weiters ist unbestritten, dass 701,34 t dieser Abfälle von der Bf. als Inhaberin der og. Bewilligung im 1. Kalendervierteljahr 2005 nach Deutschland befördert wurden…
…BGBl. Nr. 201/1996 in Geltung. Er lautete auszugsweise:"§ 6. (1) Der Altlastenbeitrag beträgt für das langfristige Ablagern oder das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes je angefangene Tonne für 1. Baurestmassen ab 1. Jänner 1997 ..................................... 60 S ab 1. Jänner 1998 ....................................…
…klaren Wortlaut der novellierten Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 4 ALSAG als auch der aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage erkennbaren Absicht des Gesetzgebers - unterliegt das Befördern von Abfällen zu einer Tätigkeit außerhalb des Bundesgebietes auch dann dem Altlastenbeitrag, wenn einer Tätigkeit nach § 3 Abs…
…1 Z 2 ALSAG. Das Befördern von Abfällen außerhalb des Bundesgebietes zum Zwecke des "Verfüllens von Geländeunebenheiten oder der Vornahme von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen" (also die gesamte Ziffer 2 leg cit) war vor dem 31. Dezember 2005 zweifelsfrei nicht…
…dann ein innergemeinschaftlicher Erwerb, wenn dieser kein Unternehmer ist oder als solcher den Gegenstand nicht für sein Unternehmen erwirbt. 5. Wird der Gegenstand einer Lieferung vom Unternehmer oder Abnehmer in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet, ist eine solche innergemeinschaftliche Lieferung nach Art. 6 Abs…
…3. das Lagern von Abfällen; 4. das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes. (2) Von der Beitragspflicht ausgenommen ist das Ablagern, Lagern und Befördern von Abfällen, die im Zuge der Sicherung oder Sanierung von Altlasten anfallen, sowie das Umlagern von Abfällen, soweit…
…ALSAG unterliegt u.a. dem Altlastenbeitrag das langfristige Ablagern von Abfällen. Beitragsschuldner ist gem. § 4 Z.1 ALSAG u.a. der Betreiber einer Deponie . § 6 Abs.1 Z.1 bestimmt den Beitrag für das langfristige Ablagern oder das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb…
…6 Abs. 1) dann gegeben sei, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen vorliegen: 1) Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet; 2) der Abnehmer ist a) ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für…
…Finanzvergehen steht. Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt gemäß Art. 7 UStG 1994 vor, wenn der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat, der Abnehmer ein Unternehmer ist, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat…
…hat die Beschwerdeführerin (Bf.) den Altlastenbeitrag für das 4. Quartal 2013 für das Verbrennen von Abfällen in einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage und das Befördern dazu außerhalb des Bundesgebietes für eine Menge von 22.938 Tonnen in der Höhe von € 183.504,00 selbst berechnet…
…an eine unmittelbare Verbringung zum Verbrennen der Abfälle beabsichtigt sei und allfällige Behandlungs- und Aufbereitungsverfahren nur dazu dienen, dem Altlastenbeitrag zu entgehen. Das Befördern von Abfällen innerhalb des Bundesgebietes zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen löse jedenfalls keine Beitragspflicht aus, derselbe Sachverhalt mit Auslandsverbringung jedoch womöglich schon…
…einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage bzw. das Befördern dazu außerhalb des Bundesgebietes betreffend das zweite Quartal 2018 ist von der gegenständlichen Erledigung nicht betroffen und verbleibt im Rechtsbestand. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des BFG ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…an eine unmittelbare Verbringung zum Verbrennen der Abfälle beabsichtigt sei und allfällige Behandlungs- und Aufbereitungsverfahren nur dazu dienen, dem Altlastenbeitrag zu entgehen. Das Befördern von Abfällen innerhalb des Bundesgebietes zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen löse jedenfalls keine Beitragspflicht aus, derselbe Sachverhalt mit Auslandsverbringung jedoch womöglich schon…