…Unverzinslichkeit der Forderung, Stundung auf unbestimmte Zeit) mögen private Gründe maßgeblich gewesen sein (vgl. hiezu den über 10 Jahre amikal gehaltenen Schriftverkehr). Eine betriebliche Veranlassung für die Stundung der "Forderung" ist jedoch nicht erkennbar. Das Gesamtbild der Verhältnisse ist von einer amikalen Unterstützung des ehemaligen…
…Vertragspartnern üblicherweise bestehenden Interessensgegensatzes - die Verhinderung einer willkürlichen Herbeiführung steuerrechtlicher Wirkungen zu Lasten der gleichmäßigen Besteuerung aller und der Umstand, dass der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegengewirkt werden soll (siehe dazu z.B. VwGH 22.2.2000…
…0211). Dieser Rechtsprechung ist der Grundgedanke zu entnehmen, dass ebenso wie bei privaten Bürgschaften bei gesetzlichen Haftungen ausschlaggebend ist, ob die Aufwendungen einem privat motivierten Willensentschluss entsprungen sind oder auf Handlungen, die von persönlichen Erwägungen getragen wurden, beruhen. Fest steht zufolge der zitierten Rechtsprechung des…
…wodurch sich die Rechtslage nicht von jener hinsichtlich des Sicherheitszuschlages unterscheide, oder es habe die Gesellschaft auch hier einen Forderungsverzicht aus außerbetrieblichen, sozietär motivierten Gründen gegenüber dem Gesellschafter abgegeben (Veranlagungsakt). Diese von der Finanzstrafbehörde offensichtlich übernommenen Überlegungen sind jedoch nicht schlüssig: Beim Faktum Sicherheitszuschlag war…
…Scheinhandlungen sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Die Verlagerung privat motivierter Geldflüsse soll durch die Hintanhaltung von Missbrauchshandlungen ( § 22 BAO ) und Scheinhandlungen ( § 23 BAO ) verhindert werden.…
…vermag nicht zu überzeugen, da bei einer Gesellschaft zwischen der Gesellschaftssphäre und Privatsphäre strikt zu trennen ist. Diese Argumentation zeigt eindeutig eine privat motivierte Veranlassung und kann sich folglich nicht steuerlich auswirken. 5. Sanierungseignung Sanierungseignung bedeutet, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder…
…habe die Haftung für einen Kredit seiner Dienstgeberin nicht im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen übernommen. Unter "allgemeinen Sanierungsmaßnahmen" sei ein Forderungsverzicht durch alle oder den Großteil der Gläubiger (zB in einem Ausgleichsverfahren) zu verstehen. Solches habe zum damaligen Zeitpunkt nicht stattgefunden. In der Regel sei davon…
…2016; BFG 4.8.2021, RV/7100657/2013). Der Wert eines geschäftlichen Unternehmens hängt wesentlich von der Möglichkeit seiner Weiterführung ab, weswegen Barmittel oder Forderungsverzichte des Gesellschafters, die dem Ziel dienen, die Gesellschaft wieder flott und zu einer mit Gewinn arbeitenden Gesellschaft zu machen, geeignet…
…zwischen nahen Angehörigen müsse eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlich relevanten Bereich und somit eine sich zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auswirkende willkürliche Herbeiführung (VwGH 6.4.1995, 93/15/0064; 26.1.1999, 98/14/0095) oder Vortäuschung (VwGH 15.3…
…eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse in einen steuerlichen Bereich und somit eine sich zu Lasten der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auswirkende willkürliche Herbeiführung oder Vortäuschung abgabenrechtlicher Wirkungen vermieden werden. Die in Frage gestellten Mietverhältnisse hätten unter Mitfinanzierung der Umbaumaßnahmen durch den Mieter beruflich/betrieblich genutzte Räumlichkeiten…
…für das Motorradfahren. Als seine ursprünglich privat motivierte Teilnahme an der Rallye ***1*** Beachtung in der ***8*** Öffentlichkeit fand, entstand die Idee, die damit verbundenen Aufwendungen als betrieblich bedingtes Sponsoring geltend zu machen. Die gewählte Vorgangsweise wird dem erstgenannten Kriterium der Angehörigenjudikatur, wonach die Vereinbarung…
…und 21.6.2018 mit nicht dargestellten Fahrten im Ausmaß von 4.716 km. Das vorgelegte Fahrtenbuch lässt auch keine Rückschlüsse auf das Verhältnis der für betriebliche Zwecke zurückgelegten Strecken zu den mit der nichtselbständigen Tätigkeit in Zusammenhang stehenden oder gänzlich privat motivierten Fahrten zu…
…der beim Bw. eingetretene Forderungsverlust privater oder betrieblicher Natur war. Als Vorfrage musste der Unabhängige Finanzsenat klären, ob die zugrunde liegende Darlehensforderung privat oder betrieblich veranlasst war. Privater oder betrieblicher Schuldgrund? Gem. § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch…
…nahen Angehörigen, wie etwa Werk- oder Dienstverträge, müssen - unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit - wegen des zwischen nahen Angehörigen iSd § 25 BAO fehlenden Interessensgegensatzes bestimmten Anforderungen genügen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegen zu wirken (vgl. VwGH 22…
…berücksichtigen sind. Im betrieblichen Bereich ist bei einem Verzicht auf Einnahmen zu unterscheiden: Keine Einnahme liegt bei von vornherein unentgeltlicher Tätigkeit vor. Bei zunächst entgeltlicher Tätigkeit entscheidet das Motiv: Hier liegt eine Einnahme bei einem bei späterem Verzicht aus außerbetrieblichen Gründen oder bei einer Vorausverfügung …
…der überwiegend betrieblichen Nutzung des Land Rover Defender geführt worden. Nach Ansicht des Finanzamtes sei der Land Rover Defender vor allem aus privat motivierten Gründen angeschafft worden. Es entspreche nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass ein solches Fahrzeug für längere Strecken oder auf Autobahnen…
…Absetzung von Betriebsausgaben oder Werbungskosten dadurch vermindern versuchen, dass mit nahen Angehörigen Leistungsbeziehungen eingegangen werden, die möglicherweise zu einer geringeren Steuerprogression führen. Es muss also bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse vermieden werden, woraus folgt, dass der Vertrag oder die Vereinbarung…
…allgemeinen Lebenserfahrung überwiegend privat veranlasst. Überdies kann die Bauplanung nur dann betrieblich veranlasst sein, wenn der Bau selbst unternehmerisch bedingt ist, was - wie im Folgenden dargestellt - nicht gegeben ist. Von 31. Jänner - 1. Februar und/oder von 1. Februar - 5. Februar und/oder von 3…
…für diese "wirtschaftliche" Betrachtungsweise ist die Verhinderung einer willkürlichen Herbeiführung steuerrechtlicher Wirkungen zu Lasten der gleichmäßigen Besteuerung aller und der Umstand, dass der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegengewirkt werden soll (VwGH 22.2.2000, 99/14/0082…
…Mindereinnahmen an Zinsen, denen keine adäquaten Zinseinnahmen gegenüberstehen, sei eine Liebhabereibeurteilung zu treffen. Aufgrund des Umstandes, dass das Darlehen auf Grund von privat motivierten Überlegungen des Ges.-Gf. gegeben worden sei, ohne dass ein Vertrag, Zins- und Rückzahlungsvereinbarungen geschlossen wurden sowie der Tatsache, dass sich…