…vorliegenden Fall hatte das Bundesfinanzgericht zu beurteilen, ob die streitgegenständlichen Vergütungen von der M OG als Gewinnermittlungssubjekt erzielt worden sind oder ob sie unmittelbar (also unter Außerachtlassung der zwischengeschalteten Personengesellschaft) den an der M OG beteiligten natürlichen Personen, die im Streitzeitraum über die M Holding…
…vorliegenden Fall hatte das Bundesfinanzgericht zu beurteilen, ob die streitgegenständlichen Vergütungen von der M OG als Gewinnermittlungssubjekt erzielt worden sind oder ob sie unmittelbar (also unter Außerachtlassung der zwischengeschalteten Personengesellschaft) den an der M OG beteiligten natürlichen Personen, die im Streitzeitraum über die M Holding…
…Dienstverhältnisses sei im 5. Teil des EStG unter "Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) geregelt und daher auf den Personenkreis des § 22 Z 2 EStG nicht anwendbar. Dies bedeute, dass alle Geschäftsführer, die zumindest zu 50 Prozent beteiligt seien und damit nicht weisungsgebunden seien, mit ihren Bezügen…
…Wortes "sonst" aus. Aus den ErlRV zum AbgÄG 1981 ergebe sich, dass die Erweiterung des § 22 EStG alle an einer Kapitalgesellschaft zu mehr als 25 Prozent beteiligten Personen erfassen soll; Voraussetzung sei aber, dass die Tätigkeit die Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweise. Wie sich aus der…
…41 Abs. 2 FLAG in der ab 1994 geltenden Fassung BGBl. Nr. 818/1993 sind Dienstnehmer alle Personen, die in einem Dienstverhältnis i.S.d. § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß §…
…41 Abs. 2 FLAG in der ab 1994 geltenden Fassung BGBl. Nr. 818/1993 sind Dienstnehmer alle Personen, die in einem Dienstverhältnis i.S.d. § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen i.S.d. § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß §…
…verfassungswidrig aufzuheben. Die Einbeziehung der Bezüge wesentlich Beteiligter in die Dienstgeberbeitragspflicht sei auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil dabei eine sonst nur aus den Arbeitslöhnen für Dienstnehmer geschuldete Abgabe ausnahmsweise und systemwidrig auch auf Vergütungen erhoben würde, die an Personen gezahlt würden, die nach…
…41 Abs. 2 FLAG in der ab 1994 geltenden Fassung BGBl. Nr. 818/1993 sind Dienstnehmer alle Personen, die in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG…
…vorliegenden Fall hatte das Bundesfinanzgericht zu beurteilen, ob die streitgegenständlichen Vergütungen von der M OG als Gewinnermittlungssubjekt erzielt worden sind oder ob sie unmittelbar (also unter Außerachtlassung der zwischengeschalteten Personengesellschaft) den an der M OG beteiligten natürlichen Personen, die im Streitzeitraum über die M Holding…
…vorliegenden Fall hatte das Bundesfinanzgericht zu beurteilen, ob die streitgegenständlichen Vergütungen von der M OG als Gewinnermittlungssubjekt erzielt worden sind oder ob sie unmittelbar (also unter Außerachtlassung der zwischengeschalteten Personengesellschaft) den an der M OG beteiligten natürlichen Personen, die im Streitzeitraum über die M Holding…
…EStG 1988 Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit stellen nach § 25 Abs. 1 lit b EStG 1988 Bezüge und Vorteile von Personen dar, die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt sind, nämlich dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (…
…Abs. 1 EStG 1988, Personen, die in § 4 Abs. 1 ASVG und § 4 Abs. 4 ASVG genannt sind sowie Personen, die an Kapitalgesellschaften iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt sind. Rz 46: Folgende lohnabhängige Abgaben werden nicht erhoben: Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß …
…BGBl. Nr. 818, sind Dienstnehmer alle Personen, die in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 EStG 1988. Gemäß § 41 Abs. 3 FLAG 1967 ist der Dienstgeberbeitrag von der Summe der Arbeitslöhne zu berechnen…
…verwirklicht werde. Dies könne als gegeben angesehen werden, weil die Honorare der beiden beteiligten Personen im gesamten Prüfungszeitraum über die Beschwerdeführerin abgerechnet worden seien und die Leistungen somit für die Beschwerdeführerin erbracht worden seien. Mit der Erzielung von Einkünften aus Vergütungen im Sinne des § 22…
…die im Bundesgebiet Dienstnehmer beschäftigen; … (2) Dienstnehmer sind Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 stehen, freie Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs. 4 ASVG, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinne des § 22 Z 2 des…
…09, betreffend eine GmbH mit einem zu 100% beteiligten Rechtsanwalt). Noch aktueller und mit dem Streitfall vergleichbar sprach der VwGH Folgendes aus (VwGH 7.7.2011,2010/15/0048; VwGH 15.9.2011, 2011/15/0083): "Dienstnehmer sind nach § 2 KommStG 1993 u.a. Personen…
…und jede für sich beständig ist. Die folgende Untersuchung wird zeigen, dass es jedenfalls an einer geeigneten Namhaftmachung einer vertretungsbefugten Person mangelte, sodass dahingestellt bleiben kann, ob die aus der 3. Geschäftsherrin und den an ihr still Beteiligten zusammengesetzte Personenmehrheit eine Mitunternehmerschaft war oder nicht.
… 41 Abs. 2 FLAG 1967 in der seit 1.1.1994 geltenden Fassung sind Dienstnehmer Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinn des § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen, sowie an Kapitalgesellschaften beteiligte Personen im Sinn des § 22 Z.2 EStG 1988. Nach Absatz 3…
… 41 Abs 2 FLAG um die Einbeziehung von Personen, die iSd § 22 Z 2 zweiter TS EStG wesentlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt seien und deren Beschäftigung sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweise. Diese Vorschrift beziehe sich primär auf das Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen…
…dann anzunehmen, wenn bei einer Person, die an einer Kapitalgesellschaft nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 beteiligt ist, die Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b vorliegen. Ein Dienstverhältnis ist weiters bei Personen anzunehmen, die Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z…