… 147 Abs. 1 ΒΑΟ die Ansicht, dass die zu vergebührende Vertragsdauer 13 Jahre zu betragen habe, nämlich 10 Jahre für die bestimmte Zeit und weitere drei Jahre für die unbestimmte Vertragsdauer. Die daraus resultierende Nachforderung, die u.a. mit Bescheid vom 6. März 2008 festgesetzt…
…bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens jedoch dem Achtzehnfachen des Jahreswertes. Unter Punkt III. des gegenständlichen Mietvertrages wurde eine unbestimmte Vertragsdauer sowie ein beiderseitiger Kündigungsverzicht für einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart. Der Bf wurde darüber hinaus vertraglich das Recht…
…wenn neben der Bf mindestens ein weiterer Einzelhändler im gegenständlichen Geschäftsgebäude im Hauptsortiment "Schuhe" führt und die Vermieterin ein Verschulden für diesen Umstand trifft. Strittig ist somit, ob der Bestandvertrag aufgrund der vereinbarten Kündigungsgründe auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. § 30 Abs…
…Kündigungsgründe nicht von so umfassender Natur, dass die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Mietvertrages gegeben ist, weshalb damit die grundsätzlich vereinbarte Bindung der Vertragsparteien über einen bestimmten Zeitraum hindurch, nicht aufgehoben werden kann. Zum anderen sind die übernommenen Kündigungsmöglichkeiten des § 30 Abs.2 MRG von…
…der Vertragsteile der Zeitwert durch einen aufrecht eingetragenen Sachverständigen festzustellen. Wird über die Person des Sachverständigen trotz Aufforderung eines Vertragsteiles innerhalb von drei Wochen keine Einigung erzielt, ist dieser durch den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Antrag auch nur eines der Vertragsteile zu bestimmen…
…der Vertragsteile der Zeitwert durch einen aufrecht eingetragenen Sachverständigen festzustellen. Wird über die Person des Sachverständigen trotz Aufforderung eines Vertragsteiles innerhalb von drei Wochen keine Einigung erzielt, ist dieser durch den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Antrag auch nur eines der Vertragsteile zu bestimmen…
…der Vertragsteile der Zeitwert durch einen aufrecht eingetragenen Sachverständigen festzustellen. Wird über die Person des Sachverständigen trotz Aufforderung eines Vertragsteiles innerhalb von drei Wochen keine Einigung erzielt, ist dieser durch den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Antrag auch nur eines der Vertragsteile zu bestimmen…
…der Vertragsteile der Zeitwert durch einen aufrecht eingetragenen Sachverständigen festzustellen. Wird über die Person des Sachverständigen trotz Aufforderung eines Vertragsteiles innerhalb von drei Wochen keine Einigung erzielt, ist dieser durch den Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Antrag auch nur eines der Vertragsteile zu bestimmen…
…weshalb analog zu dem oben Gesagten nach Ablauf der bestimmten Dauer von zwölf Jahren ein Vertrag auf unbestimmte Zeit anzunehmen ist. Es ist daher hinsichtlich der Dauer dem Standpunkt des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung zu folgen und der fünfzehnfache Jahreswert für die Bemessung der Rechtsgebühr…
…somit eine Art Bestandvertrag darstellen. (vgl.VwGH v.21 .März 2002,99/16/0160) Das Wesen einer Vereinbarung iSd.§ 33 TP 5 GebG besteht darin eine Sache auf bestimmte Zeit gegen Entgelt zum Gebrauch zu erhalten, wobei es gleichgültig ist, auf welche Weise aus der…
…Fälle (Kündigungsverzicht unter Vorbehalt bestimmter Kündigungsgründe) grundsätzlich von Fall zu Fall "nach Gewicht und Wahrscheinlichkeit einer Realisierung der vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe" zu beurteilen. Der Mietvertrag vom 30.11.1998 enthält hinsichtlich der Kündigungsgründe, die sich die Vermieterin auch während der Zeit des beiderseitigen Kündigungsverzichts vorbehalten…
…von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhängt. Das Nichtvorliegen der Beendigung des Mietverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt ist sohin im rechtlichen Sinn negative und aufschiebende Bedingung für die vereinbarte Vertragsverlängerung (VwGH 21.5.1990, 88/15/0171). Die festgelegte Verlängerung um jeweils…
…Verträge, bei denen nur einzelne der in § 30 Abs. 2 MRG aufgezählten Kündigungsgründe verbleiben, wurden als Bestandverträge auf bestimmte Zeit beurteilt. Siehe dazu ua die folgenden Erkenntnisse: BFG 06.02.2017, RV/7105923/2015; BFG 20.02.2017, RV/7100225/2012; BFG 04.04.2017…
…aller Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG durch die Vermieterin, damit ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag zu einem auf unbestimmte Dauer wird? Sind Eigenbedarf (Z 9) und Abbruch aus öffentlichem Interesse bei Ersatzbeschaffung (Z 15) denkmögliche Kündigungsgründe, die zu einer unbestimmten Dauer führen? Hat…
…dass die Vermieterin aus allen Gründen des § 30 Abs. 2 MRG kündigen kann, aus gebührenrechtlicher Sicht zu einem auf die optional bestimmte Zeit von 16 Jahren abgeschlossenen Vertrag, da sich bei der Bf. als Vermieterin von den 16 Kündigungsgründen lediglich zwei theoretisch realisieren können, nämlich …
…umgerechnet rund € 51.497, auf den Bw entfällt. In Streit gezogen ist allein die Bewertung der Gewinnabfuhrverpflichtung, im Besonderen ob nach dem Dafürhalten des Bw eine wiederkehrende und auf bestimmte Zeit beschränkte Leistung iSd § 15 Bewertungsgesetz vorliegt, bei welcher eine Abzinsung vorzunehmen wäre. Nach…
…umgerechnet rund € 51.497, auf den Bw entfällt. In Streit gezogen ist allein die Bewertung der Gewinnabfuhrverpflichtung, im Besonderen ob nach dem Dafürhalten des Bw eine wiederkehrende und auf bestimmte Zeit beschränkte Leistung iSd § 15 Bewertungsgesetz vorliegt, bei welcher eine Abzinsung vorzunehmen wäre. Nach…
…umgerechnet rund € 51.497, auf den Bw entfällt. In Streit gezogen ist allein die Bewertung der Gewinnabfuhrverpflichtung, im Besonderen ob nach dem Dafürhalten des Bw eine wiederkehrende und auf bestimmte Zeit beschränkte Leistung iSd § 15 Bewertungsgesetz vorliegt, bei welcher eine Abzinsung vorzunehmen wäre. Nach…
…das Finanzamt die Bestandvertragsgebühr in Höhe von 187.292,85 Euro fest. Dabei ging das Finanzamt von einer Kombination von bestimmter Zeit von 3 Jahren und der unbestimmten Dauer aus = 6 Jahre. Hinsichtlich des Entgeltes ging das Finanzamt vorläufig von der Fixpacht und von…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG i.V.m. § 25a Abs. 1 VwGG ist eine Revision unzulässig. Es handelt sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da das Bundesfinanzgericht in rechtlicher Hinsicht der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes folgt…