…§ 2 der VO). Keinesfalls können neben den Pauschbeträgen zusätzlich (tatsächliche) Kosten abgesetzt werden. Mit dem Pauschbetrag sind bereits die Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen abgegolten. Die geltend gemachten Kosten für die Adaptierung des PKW`s (kein "Hilfsmittel"!) mußten daher mit der Berufungsvorentscheidung gestrichen werden. Stattdessen war…
…BGBl. 1996/303 idgF normiert: "Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 153 Euro monatlich zu berücksichtigen…
…Verordnung des Bundesministers für Finanzen aus 1996 (BGBl. 1996/303 in der geltenden Fassung BGBl. II 2001/416) soll die Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen in einem Kraftfahrzeug, dass ein Behinderter, der auf Grund seiner Behinderung Massenbeförderungsmittel nicht nutzen kann, abgelten. Die entsprechende Körperbehinderung ist durch…
…KFZ- oder Taxinutzung Rz 847: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 190 Euro monatlich zu berücksichtigen…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für die Einkommensteuer 2021 beantragte der (nunmehr verstorbene) Beschwerdeführer die Berücksichtigung des Pauschbetrages für Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung bei Zuckerkrankheit (Diabetes) sowie des Freibetrages für Mehraufwendungen bei Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass…
…BGBl. 1996/303, geltend. Dieser Freibetrag (zur Abgeltung der Mehraufwendungen von Körperbehinderten für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann) wurde vom Finanzamt im Einkommensteuerbescheid vom 16.10.2012 zunächst gewährt. Die Frage, ob dem…
…3 Abs. 1: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel aufgrund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 190,00 € monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung…
…303/1996 idgF), weil für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ebendieser Freibetrag zusteht. Weiters wurden Aufwendungen für zusätzliche krankheitsbedingte Kosten…
…unter anderem wie folgt begründet: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützten, sei zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden könne, ein Freibetrag von 190,00 € (153,00…
…der VO über außergewöhnliche Belastungen BGBl. 303/1996 sei für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benutzen würden zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel aufgrund der Behinderung nicht benutzt werden könne, ein Freibetrag von monatlich 190…
…der zuständigen ausländischen Abgabenbehörde nachzuweisen. Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von € 190,00 monatlich zu…
…Abs. 1 der genannten Verordnung ist für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 190,- € monatlich zu berücksichtigen…
…II 430/2010, ist für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von 190 Euro monatlich zu berücksichtigen. Die Körperbehinderung…
…Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden könne, ein Freibetrag von 190 Euro monatlich zu berücksichtigen sei. Das Vorliegen…
…bis 2009 idente Begründung lautet: "Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, ist zur Abgeltung von Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von EUR 153,00 monatlich zu berücksichtigen…
…Mängelbehebungsverfahrens - mit folgender Begründung abgewiesen worden: Für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, sei zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden könne, ein Freibetrag von € 190,-- monatlich zu…
…836,- vor. Mit dem pauschalen Freibetrag für ein Kraftfahrzeug wegen Behinderung werden nach Ansicht des VwGH (VwGH 23.1.2013, 2009/15/0094) "Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann" abgegolten (vgl § 3…
…dass für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von monatlich 153 € (2.100 ATS) zu berücksichtigen ist. Voraussetzung…
…das Finanzamt wie folgt: Für körperbehinderte Personen, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, sei zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden könne, ein Freibetrag von monatlich € 153,00 zu…
…Verordnung, dass für Körperbehinderte, die zur Fortbewegung ein eigenes Kraftfahrzeug benützen, zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund der Behinderung nicht benützt werden kann, ein Freibetrag von monatlich 153 € (2.100 ATS) zu berücksichtigen ist…