…Sachverhalt ist vielmehr unter Bedachtnahme auf die Parteienschritte, gerichtet auf Glaubhaftmachung, dass die nicht bescheinigte Sendung spätestens am letzten Tag der Frist zur Post gegeben worden ist, unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse eines mängelfreien Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung festzustellen (siehe dazu auch Stoll, BAO-Kommentar…
…fristgebundene Erklärungen als bescheinigte Sendungen aufzugeben. Wurde eine fristgebundene Steuererklärung im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung, eingebracht, so liege darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg) nicht ein auffallend sorgloses Verhalten. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf…
…besteht, fristgebundene Erklärungen als bescheinigte Sendungen aufzugeben, ist beizupflichten. Wie von der Bw. richtig ausgeführt wurde, liegt, wenn eine fristgebundene Steuererklärung im Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung, eingebracht wurde, darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg) kein auffallend sorgloses Verhalten. Der…
…Ereignis sei zB der Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg, selbst dann, wenn die Postaufgabe als nicht bescheinigte Sendung aufgegeben worden sei. Am 11. Februar 2021 fand vor dem Bundesfinanzgericht die beantragte mündliche Verhandlung statt, in der nochmals in den Akt der belangten Behörde zum…
…Prüfung der Sachfrage abzuweisen; der tatsächliche Sachverhalt sei vielmehr unter Bedachtnahme auf die Parteienschritte, gerichtet auf Glaubhaftmachung, dass die nicht bescheinigte Sendung am 27. Dezember 2011 zur Post gegeben worden sei, unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse eines mängelfreien Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung festzustellen (vgl. Stoll…
…der zweizeiligen Begründung der Berufungsvorentscheidung mit keinem Wort auf die zur Stützung des Berufungsvorbringens vorgelegten Unterlagen und Postaufgabebelege eingegangen worden sei, was "jeglicher Rechtsordnung" widerspreche. Die Steuererklärungen seien zweimal als nicht bescheinigte Sendungen an das Finanzamt übermittelt worden, zumal es nicht "Aufgabe" der Bw. sei…
…Wege der Post, aber nicht als bescheinigte Sendung eingebracht, so liegt darin (bei Verlust der Sendung auf dem Postweg) nicht ein auffallend sorgloses Verhalten, das eine Wiedereinsetzung aus Verschuldensgründen von vornherein ausschließt, zumal keine allgemeine Verpflichtung besteht, fristgebundene Anbringen als bescheinigte Sendungen aufzugeben. Der Verlust…
…Prüfung ihres materiellen Anspruches verweigert wird. Ganz abgesehen davon, dass keine allgemeine Verpflichtung besteht, eine Beschwerde als bescheinigte Sendung aufzugeben, ist ein Ereignis unabwendbar, wenn es die Partei mit den einem Durchschnittsmenschen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (objektiv) nicht verhindern konnte, auch wenn sie dessen Eintritt…
…6. Aufl., § 308, Rz. 9). Ein solches Ereignis ist z.B. der Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg; dies auch dann, wenn die Postaufgabe als nicht bescheinigte Sendung erfolgte (Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., § 308, Rz. 11). Desweiteren ist der Wiedereinsetzungsantrag nur rechtzeitig, wenn er…
…31. Oktober 1991, 90/16/0148, bezüglich des für die Erfüllung des Tatbestandes der Wiedereinsetzung gemäß § 308 BAO maßgebenden Sachverhaltes im Zusammenhang mit dem Einwurf einer nicht bescheinigten Sendung in den Postkasten einerseits das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Oktober 1949, Zl. 2108/49, Slg…
…ergab sich nichts, das Zweifel an der Sichtweise des Finanzamtes erwecken würde. Da seitens des Antragstellers nicht bewiesen worden ist, dass die Berufung als nicht bescheinigte Sendung bei der Post aufgegeben worden ist, liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor. Aus vorstehenden Gründen (einmal grobes Verschulden, einmal kein…
…Vorschriften hinwegsetzt und sein Handeln den Eintritt des Schadens nicht bloß als möglich, sondern als wahrscheinlich erkennen ließ. Der Verlust eines als nicht bescheinigte Sendung aufgegebenen Anbringens auf dem Postweg gilt als unabwendbares und unvorhergesehenes Ereignis (UFS vom 24.5.2003, RV/1200-W/03)…
…dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht. Auch wenn üblicherweise der Post übergebene, nicht bescheinigte Briefsendungen den Adressaten erreichen…
…2005. Unter der Datumsangabe "12. 10. 2005" findet sich neben fünf weiteren Adressaten von Schriftstücken der Name des Bw. Weiters wurden in einer Nebenspalte Portokosten für eine nicht bescheinigte Sendung an den Bw. in Höhe von 0,55 € verzeichnet, die das Schreiben vom 12…
…2004 durchgeführten mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat wurde die Ablichtung eines Auszuges aus einem elektronisch geführten Postbuch vorgelegt, wonach das Schreiben des Bw. vom 25.11.2002 als nicht bescheinigte Sendung an das Finanzamt Linz gesendet worden wäre. Vom Bw. konnte nicht ausgeschlossen werden…
…als Übernahmeberechtigte bevollmächtigt. Die Vollmacht umfasst: „Nicht bescheinigte Sendungen (inkl. Päckchen und RSa- u. RSb-Briefe)“, „Eingeschriebene Briefsendungen“, (…) „Eigenhändige (bescheinigte Sendungen, Geldbeträge) Sendungen“. Die Vollmacht wurde am 14.7.2017 beim Postamt B übernommen und ist gültig für den Zeitraum 19.7.2017 bis…
…das Vorliegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren2 BAO § 308). Die nicht bescheinigte Aufgabe einer Sendung ist nicht als auffallend sorgloses Verhalten einzustufen, da diese vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. VwGH 13.10.2009, 2009/17/0154). Auch die Überprüfung des Einlangens eines…
…Falle des Bestehens einer Postvollmacht dürfen auch zu eigenen Handen zuzustellende, bescheinigte Postsendungen (RSa-Briefe) an Postbevollmächtigte abgegeben werden (VwGH 04.04.1989, 89/14/26; VwGH 09.03.1972, 1009/71; VwGH 3635/80), wenn die entsprechende Bevollmächtigung auch solche Sendungen umfasst (Ritz, BAO…
…86/02/0135) und richtig adressiert ( VwGH 29.5.1985, 84/13/0079; 22.3.1995, 94/12/0313) ist. Die Beförderung der Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238; 1.3.2007, 2005/15/0137…
…dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolge. Die Beweislast für das Einlangen der Schriftstücke bei der Behörde treffe den Absender, wofür der Beweis der Postaufgabe nicht ausreiche. Auch wenn üblicherweise der Post übergebene, nicht bescheinigte Briefsendungen den Adressaten erreichten…