…im vierten Quartal 2002 auf dem verfahrensgegenständliche Grundstück Schüttungen mit unsortierten Baurestmassen und beitragspflichtigem Erdaushub in einer Größenordnung von rund 150 m3 durchgeführt zu haben. Diese Größenordnung deckt sich durchaus mit den Ergebnissen der Ermittlungen durch die Bezirkshauptmannschaft A und mit den Erhebungsergebnissen des Hauptzollamtes…
…verunreinigtes Bodenaushubmaterial abgelagert werden dürfen, wird die Beitragspflicht für derartiges Material auf Bodenaushubdeponien aufrechterhalten. Auf die Beitragsfreiheit für Erdaushub (einschließlich Bodenaushubmaterial) gemäß § 3 Abs. 1a Z 5 Altlastensanierungsgesetz wird verwiesen. Grundsätzlich beitragspflichtig sind zukünftig auch Abfälle, die auf einer Inertabfalldeponie, welche als neue Deponieklasse entsprechend…
…vom 2. Februar 1998 bekannt gegebene, von der Straßenverwaltung abgeschüttete Menge von 22 LKW-Fuhren an Erdaushub, mit einem Anteil von Beton- und Asphalt-Rückständen unter 5 Volumsprozent, bei der Ermittlung der nicht betragspflichtigen Materialien nicht berücksichtigt wurde. Am 14. Dezember reichte der Bf. eine…
…Abfalls mit seinen Verpackungen. Im Jahr 2009 hat der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs 1 Z 1 bis 4 gemäß § 6 Abs 1 Z 1 je angefangene Tonne für Erdaushub oder Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2…
…4 Beitragsschuldner ist 1. der Betreiber einer Deponie oder eines Lagers … 4. in allen übrigen Fällen derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. § 7 (1) Die Beitragsschuld entsteht im Falle 1. des langfristigen Ablagerns nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Ablagerung vorgenommen…
…die betragspflichtige Tätigkeit veranlasst hat; sofern [...]. § 6 Abs. 1 Z 1 lit a und lit b ALSAG: Sofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangenen Tonne für a) Erdaushub oder…
…verwendet wird (Z 4), - Erdaushub, der im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme im unbedingt erforderlichen Ausmaß zulässigerweise für eine Tätigkeit gemäß Abs. 1 Z 1 lit. c verwendet wird (Z 5). Gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 ist eine beitragspflichtige Tätigkeit, soweit für diese Abfälle bereits…
…Menge reiner Erdaushub, die übrigen 60 % Baurestmassen oder mit mehr als 5 % Baurestmassen verunreinigtes Aushubmaterial waren. Von der angeschütteten Gesamtkubatur von 2.310 m³ entfielen daher 1.386 m³ auf beitragspflichtiges Material, wobei 1 m³ das Gewicht von 1,5 Tonnen aufweist. Die beitragspflichtige Tonnage…
…waren schon bisher beitragspflichtig. Beitragsfrei waren diese Maßnahmen bisher, wenn sie im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme gesetzt wurden. Neu ist, dass Verfüllungs- oder Geländeanpassungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme getätigt werden, nur mehr dann beitragsfrei sind, wenn sie unter Verwendung von Erdaushub oder mineralischen…
…derartigen Abfällen nach § 3 Abs 1 Z 1 lit c eine beitragspflichtige Tätigkeit sei und gem § 6 Abs 1 Z 1 lit a und b "Erdaushub und Baurestmaßen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl II Nr…
…derartigen Abfällen nach § 3 Abs 1 Z 1 lit c eine beitragspflichtige Tätigkeit sei und gem § 6 Abs 1 Z 1 lit a und b "Erdaushub und Baurestmaßen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl II Nr…
…die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für 1. a) Erdaushub oder b) Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl…
…gegeben. II. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass der Altlastenbeitrag für das 2. Kalendervierteljahr 2004 für 1023 Tonnen Erdaushub gemäß § 6 Abs.1 Z.1 lit.b Altlastensanierungsgesetz (ALSaG) mit € 7.365,60 festgesetzt wird. Der für dieses Kalendervierteljahr zu verhängende Verspätungs- und…
…Der Altlastenbeitrag für das vierte Kalendervierteljahr 2001 wird für 122 Tonnen Baurestmassen bzw. Erdaushub mit mehr als 5 Volumsprozent an bodenfremden Bestandteilen mit € 886,94 festgesetzt. Entscheidungsgründe Dem Zollamt Klagenfurt Villach gelangte zur Kenntnis, dass auf dem im Alleineigentum der Beschwerdeführerin (Bf.) stehenden Grundstück…
…1a ALSAG Der Altlastenbeitrag für Erdaushub für das beitragspflichtige Verfüllen von Geländeunebenheiten und das beitragspflichtige Vornehmen von Geländeanpassungen beträgt € 8,00 je angefangene Tonne. § 7 Abs. 1 ALSAG Die Beitragsschuld entsteht beim beitragspflichtigen Verfüllen von Geländeunebenheiten und beim beitragspflichtigen Vornehmen von Geländeanpassungen mit Ablauf…
…Adresse, Altlastenbeiträge für beitragspflichtige Tätigkeiten im zweiten und dritten Quartal 2007 in der Höhe von € 23.448,00 festgesetzt, einen Säumniszuschlag und einen Verspätungszuschlag in der Höhe von je € 427,36 ausgemessen und der nunmehrigen Beschwerdeführerin (Bf) den Gesamtbetrag in der Höhe von…
…Höhe des Beitrags § 6. (1) Sofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für 1. a) Erdaushub oder b) Baurestmassen gemäß Anlage 2 der Deponieverordnung, BGBl. Nr. 164/1996, …
…auf ein anderes Grundstück abgelagert worden. Nach § 4 Z 3 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) sei Beitragsschuldner derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst habe. Im gegenständlichen Fall habe nach der vorliegenden Aktenlage die Beschwerdeführerin der ***8*** AG den Auftrag erteilt, das Bodenaushubmaterial für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens anzuliefern…
…derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit duldet. Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 1 lit. a ALSAG idF. des BudgetbegleitG 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für Erdaushub ab 1…
…auf ein anderes Grundstück abgelagert worden. Nach § 4 Z 3 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) sei Beitragsschuldner derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst habe. Im gegenständlichen Fall habe nach der vorliegenden Aktenlage die Beschwerdeführerin der ***8*** AG den Auftrag erteilt, das Bodenaushubmaterial für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens anzuliefern…