…Rechtes auf Vermietung, welches auf die Dauer von zehn Jahren ab Eintragung dieses Rechtes im Grundbuch befristet ist. Die Vertragsparteien vereinbaren weiters ein Belastungs- und Veräußerungsverbot sowie ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der Rechtserwerberin und zu diesem Zweck die grundbücherliche Einverleibung des letztgenannten Rechtes gemäß § 1072…
…dass mit einem erhöhten Sanierungsaufwand zu rechnen sei, weshalb sich in Zukunft die Gefahr der Liebhaberei ergebe. Überdies habe der Verkäufer der genannten Liegenschaft in einer der beiden Wohneinheiten ein befristetes Wohnrecht welches erst kürzlich verlängert worden sei. Die zweite Wohneinheit und den Garten nutze…
…Rummel, ABGB, § 608 Tz 2): Der Vorerbe erwirbt zeitlich befristetes Eigentum (auflösend bedingter Erwerb) vom Erblasser. Der Erwerb des Nacherben ist aufschiebend bedingt durch den Eintritt des Nacherbfalles (Substitution). Er erwirbt ebenfalls vom Erblasser (und nicht vom Vorerben). 2.6 § 4 Abs. 2 Z 2…
…2018 iHv € 59.470,32 fest. In der Bescheidbegründung vom 28.1.2021 wurde ausgeführt, dass der Verkäufer sich auf die Dauer von 10 Jahren ein befristetes Wohnungsgebrauchsrecht vorbehalten habe. Die von den Vertragsparteien herangezogene fiktive Monatsmiete von € 1.000,-- zur Berechnung des…
…dass ihr Hauptwohnsitz APH, bereits seit Jahren in ihrem persönlichen Eigentum stehe, also nicht (mehr) ihren Eltern gehöre; diese hätten dort lediglich ein Wohnrecht. Dazu werde auf die Beilagen (Grundbuchsabfrage des Grundbuchs des Bezirksgerichts Vöcklabruck vom 25.8.2010 betr. EZ. XY /Grundbuch 50324 Unterregau…
…99 % abgesprochen werden. Mit Schreiben vom 18.2.2025 wurde der Antrag auf Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht eingereicht und begründet: Aufgrund der seinerzeit dem Finanzamt vorgelegten Pläne sei der Privatanteil mit 36,96 % und das Wohnrecht mit 41,25 % festgelegt worden…
…Ort2*** bei seiner Lebensgefährtin und einen Nebenwohnsitz in ***Ort3*** habe. Der Beschwerdeführer habe eine seit 1.7.2017 bestehende, befristete Beschäftigung beim ***Arbeitgeber1***. Aufgrund der Befristung sei eine Wohnsitzverlegung generell nicht zumutbar. Weiters sei eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz unzumutbar. Im Zuge eines von der…
…dazu verpflichtet, die Betriebskosten zu tragen, weiters bestehe ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu Gunsten des Bf. Im Hinblick auf das eingetragene Wohnrecht und die ZMR-Meldungen könne dem Schreiben der Tochter keine größere Bedeutung zugemessen werden, der Tochter sei es nicht möglich gewesen, die Verfügung…
…Fr. MN, den ordentlichen Wohnsitz und eine Lebensgemeinschaft begründet, auch seine sämtlichen Fahrnisse in die dortige Wohnung verbracht. Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung würden von den chinesischen Behörden immer auf ein Jahr befristet, weshalb aus dieser kein Rückschluss auf den Wohnsitz gezogen werden könne. Beantragt werde, Fr…
…mündlichen Berufungsverhandlung und Entscheidung über seine Berufung durch den UFS. In der Berufungsverhandlung führte der Bw. ergänzend aus, er habe nach Beendigung seines Fachhochschulstudiums in Wien zunächst auf Basis eines befristeten Dienstvertrages vom 10. September 2001 bis 31. Jänner 2002 als Praktikant bei der Fa…
…§ 3, 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG Schenkungssteuer bei Einräumung eines Wohnrechtes Sachverhalt: Der alleinige Grundstückseigentümer übergibt die Liegenschaft und bedingt sich als Gegenleistung für sich und seine Ehegattin (oder Lebensgefährtin) ein Wohnungsrecht aus. Die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Z 9 ErbStG liegen nicht…
…alleinstehenden Steuerpflichtigen unzumutbar, wenn der Verbleib am Tätigkeitsort nur von (nach den Umständen gemessen) kurzer Dauer sein wird, weil das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet und nach den Umständen des Einzelfalles von einer Rückkehr an den Hauptwohnsitz auszugehen ist (vgl. zu einem auf vier bzw. fünf Jahre…
…betrage € 315,35. Wohnbeihilfe Mit Bescheid vom 10.2.2014 gewährte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 50, Wohnbauförderung und Schlichtungstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, Gruppe Wohnbeihilfe, von 1.3.2014 bis 31.1.2015 eine Wohnbeihilfe von monatlich € 110,71: Das anrechenbare Haushaltseinkommen…
…Grund für die Übersiedlung waren fortdauernde Probleme mit ihrem Ehegatten, der nach wie vor über ein Wohnrecht im Bauernhaus verfügte. Diese wirkten sich auch auf die Vermietung aus. Ab 2015 bot die BF die Wohnungen und Zimmer aufgrund ihrer nichtselbständigen Tätigkeit in Salzburg nicht mehr…
…Zusammenhang mit dem Mietvertragsverhältnis betreffend das Obergeschoss fachkundig beraten lassen, wobei ihnen von Rechtsanwalt Dr.L bestätigt worden ist, dass der mit 31. Dezember 2000 befristete Mietvertrag - offenkundig ohne schriftliche Urkunde - als unbefristetes Mietverhältnis fortgesetzt worden war (Vorbringen des Beschuldigten, Verhandlungsprotokoll, S. 5). 14.2…
…ob neben dem Wohnrecht das Darlehen des Landes Niederösterreich mit einer Verzinsung von 0 % mit dem anteilig aushaftenden Betrag von € 15.071,47 oder mit dem anteilig abgezinsten Betrag von € 9.313,31 vom anteiligen Wert des Grundstückes abzuziehen ist. Verpflichtet sich der…
…ob neben dem Wohnrecht das Darlehen des Landes Niederösterreich mit einer Verzinsung von 0 % mit dem anteilig aushaftenden Betrag von € 15.071,47 oder mit dem anteilig abgezinsten Betrag von € 9.313,31 vom anteiligen Wert des Grundstückes abzuziehen ist. Verpflichtet sich der…
…verpflichtet, bei Ableben des Geschenkgebers zu Gunsten von Herrn B.P. ein lebenslängliches Wohnrecht grundbücherlich einzuverleiben. Diese Liegenschaft ist mit Ausnahme der Pfandrechte für das Bundesland Niederösterreich sowie einem grundbücherlich eingetragenen Veräußerungsverbot für das Bundesland Niederösterreich frei von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten. Herr D.M…
…eine gewisse Dauer sei erfüllt, da der Fruchtgenussgeber keinerlei Interesse mehr an der Wohnung habe und das Wohnrecht grundsätzlich nur für Notfälle vorgesehen und überdies zeitlich beschränkt sei. Dem Bundesfinanzgericht wurde die Beschwerdesache mit Vorlagebericht vom 07.07.2022 vorgelegt. Im Kern wurde darin ergänzend…
…Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zu Folge hätten, würden nicht vorliegen, da das Dienstverhältnis nicht befristet gewesen sei und keine Beweise hinsichtlich allfälliger Pflegeleistungen des Beschwerdeführers in Bezug auf seine Mutter bzw. seine Schwester vorgelegt worden seien. Angesichts dessen sei es dem Beschwerdeführer zumutbar gewesen…