…BC, ist am 3. August 2010 dadurch, dass er ein ausländisches, unverzolltes Fahrzeug, und zwar einen PKW der Marke CD im Werte von € 19.531,25 entgegen den Bestimmungen der Art. 230 bis 232 ZK-DVO vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht hat…
…daher der dauernde Standort im Ausland befindet. Gegen den Beschwerdeführer war ein Verfahren des Zollamtes Österreich zu GZ: yyy anhängig. In diesem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, ein ausländisches unverzolltes Fahrzeug der Marke VW Transporter, mit dem amtlichen Kennzeichen xxx (Türkei), FIN: www…
…16/0228). Hat eine Person ihren gewöhnlichen Wohnsitz iSd § 93 Abs. 4 ZollG 1988 im Zollgebiet, so kann für ein ausländisches unverzolltes Beförderungsmittel das formlose Vormerkverfahren mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 93 Abs. 2 lit. a Z 1 ZollG 1988 nicht in Anspruch genommen werden…
…ein solcher Verstoß gemäß Art. 859 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) sanierbar sei. Außerdem sei der Bescheid an den Bf gerichtet worden, der dieses Fahrzeug jedoch nicht zum Verkauf übernommen habe. Der Verkauf sollte vielmehr durch die A-GmbH vorgenommen werden. Eine allfällige Eingangsabgabenschuld sei daher…
…700000/00000/07/2012, wegen der widerrechtlichen Verwendung eines ausländischen unverzollten Kraftfahrzeuges die Abgaben vor. Am 14. Jänner 2013 wurde Frau A im Rahmen einer niederschriftlichen Vernehmung vor dem Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz mitgeteilt, dass das in Rede stehende Fahrzeug gemäß § 26 ZollR…
…Wohnsitzes im Inland unter Umständen ein ausländisches Kraftfahrzeug im Inland nicht lenken dürften, ohne dass es verzollt werde. Da der Tatbestand auf das Lenken eines Fahrzeuges abgestellt sei, könne er ausschließen, die Bf. dahingehend belehrt zu haben, dass sie ein ausländisches Fahrzeug nicht besitzen dürfe…
…Kontrolle durch die Nichtbekanntgabe des Kilometerstandes des PKW der Marke ZZZ, amtliches Kennzeichen FLxxx, und die Verweigerung seiner Zustimmung zur Aufnahme eines Lichtbildes zur Dokumentation des Zustandes dieses Fahrzeuges vorsätzlich Maßnahmen der Zollaufsicht nach § 16 ZollR-DG iVm § 143 Bundesabgabenordnung (BAO) erschwert und seine Pflicht…
…Person mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet nicht berechtigt gewesen wäre den ausländischen unverzollten PKW im Rahmen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch in das Zollgebiet zu verbringen. Für die Abgabenberechnung wurde der Zollwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt Juli 1998 gemäß Art…
…Mitteilung vom 02.12.2011 bestätigt, wonach es seine Auskunft gewesen sei, dass die Nutzung eines drittländischen Fahrzeuges im Inland ohne die Entrichtung der Eingangsabgaben zulässig sei, wenn das Fahrzeug dem ausländischen Unternehmen zuzurechnen wäre. Dieser Sachverhalt liege gegenständlich zweifelsfrei vor, weswegen sich der Bf…
…wurde der Bescheid damit, dass die in Musterweg wohnhafte Bf. das ggstl. - drittländische und unverzollte - Fahrzeug am 6.5.2010 entgegen den Bestimmungen der ZK-DVO in das Zollgebiet verbracht habe. Mit Schreiben vom 27.5.2010 wurde die Bf. darüber unterrichtet, dass gegen sie…
…hat. Wie bereits das Bundesfinanzgericht im Abgabenverfahren übergeht der Zollsenat die Tatsache, dass der Beschwerdeführer und die ausländische Fahrzeughalterin sämtliche Vorgaben des damals im Jahr 2014 in Geltung stehenden Ausnahmetatbestandes erfüllten. Beweis: Auszug ZK-DVO Art 561 2.1. Der Spruchsenat spricht dem Geschäftsführervertrag, obwohl…
…der Bf unverzollte ausländische Kraftfahrzeuge über mehrere Jahre hinweg in Österreich verwendet hat. Dies hat der Bf bezüglich eines BMW Cabriolets in der Niederschrift vom 15. März 2012 auch eingeräumt. Erhärtet wird der Verdacht durch den Umstand, dass der erzielte Preisvorteil beim Ankauf des Fahrzeugs …
…rechtskräftig festgestellt, dass der Bf. in einem ähnlich gelagerten Fall der Benützung eines ausländischen und unverzollten Fahrzeugs im Jahr 1992 seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich gehabt habe. Ebenso sei der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz bei der strafrechtlichen Beurteilung des gegenständlichen Falles…
…rechtskräftig festgestellt, dass der Bf. in einem ähnlich gelagerten Fall der Benützung eines ausländischen und unverzollten Fahrzeugs im Jahr 1992 seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich gehabt habe. Ebenso sei der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz bei der strafrechtlichen Beurteilung des gegenständlichen Falles…
…weil der Verdacht bestehe, dass dieser nach dem 2. Oktober 2007 das ausländische unverzollte Fahrzeug der Marke Opel Vectra 2.0 16 V mit dem amtlichen Kennzeichen X., auf welchem Eingangsabgaben in derzeit nicht bekannter Höhe lasten, im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft benutzte und dadurch…
…Model: Jaguar X-Type, Farbe: silber, Kennzeichen: FL-zz". Das Fahrzeug wurde gem. § 89 Abs. 1 FinStrG wegen widerrechtlicher Verwendung eines ausländischen unverzollten Fahrzeuges beschlagnahmt. Mit Bescheid vom 15.7.2010, Zahl: 920000/900321/02/2010, teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Beschwerdeführer (Bf.) mit…
…Abs. 1 FinStrG die Beschlagnahme des PKW der Marke Jaguar X-Type 2.5 l V6 EX amtliches Kennzeichen 1, Zulassungsschein und 1 Fahrzeugschlüssel angeordnet. Grund für die Beschlagnahme: "Widerrechtliche Verwendung eines ausländischen unverzollten Fahrzeuges". Mit Eingabe vom 13. August 2010 hat der Bf. Beschwerde…
…und 1 Fahrzeugschlüssel angeordnet. Grund für die Beschlagnahme: "Widerrechtliche Verwendung eines ausländischen unverzollten Fahrzeuges". Mit Eingabe vom 13. August 2010 hat der Bf. Beschwerde mit der Begründung eingebracht, Adressat der bekämpften Beschlagnahmeanordnung sei zwar Mag. M. Y., da er jedoch Eigentümer des beschlagnahmten Fahrzeuges sei…
…rechtskräftig festgestellt, dass der Bf. in einem ähnlich gelagerten Fall der Benützung eines ausländischen und unverzollten Fahrzeugs im Jahr 1992 seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich gehabt habe. Ebenso sei der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz bei der strafrechtlichen Beurteilung des gegenständlichen Falles…
…rechtskräftig festgestellt, dass der Bf. in einem ähnlich gelagerten Fall der Benützung eines ausländischen und unverzollten Fahrzeugs im Jahr 1992 seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich gehabt habe. Ebenso sei der Spruchsenat beim Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz bei der strafrechtlichen Beurteilung des gegenständlichen Falles…