…Einreise nach Österreich: 20.06.00; bisheriger Wohnsitzstaat: Bulgarien, ....; Beruf: Studentin; Wohnort: 1030 Wien, ....... Im Akt befinden sich Bestätigungen der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien für folgende Studienzeiten: | Universitätslehrgang Vorstudienlehrgang | Wintersemester 2000(/2001) - Sommersemester 2001, 2 Semester als außerordentliche Studierende |…
…10.2020 folgt die angelegte Behörde nicht die ursprüngliche Begründung konsequenterweise. Vielmehr stellt die angelegte Behörde fest, dass ich als ausländische Studentin für Ausbildungszwecke in Österreich aufhalte. Ich zitiere schriftliche Begründung der Beschwerdevorentscheidung: "Gemäß § 3 (1) Familienauslastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…
…dass die Bw. als ausländische Studentin mit dem Aufenthaltstitel "Ausbildung" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich habe, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend im Bundesgebiet aufhalte und dieser Aufenthaltstitel ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt werde und demzufolge der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich gelegen…
…den Kindergarten, die Beschwerdeführerin geht neben ihrem Studium einer Beschäftigung nach. Somit bestand im Beschwerdezeitraum Anspruch auf Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag. Zu den Argumenten der belangten Behörde: Begründet eine ausländische Studentin in Österreich mit ihren Kindern einen eigenen Wohnsitz, der auch regelmäßig benutzt wird, befindet…
…des § 2 Abs. 8 FLAG 1967 mit der Begründung abgewiesen, dass ausländischen Studentinnen kein Anspruch auf Familienbeihilfe für sich selbst und für ihre Kinder zustehe, da sie sich zu Studienzwecken nur vorübergehend in Österreich aufhielten. Mit Schriftsatz vom 26. November 2007 brachte die Bw. gegen…
…sie sei Studentin und ihr Ehemann sei "arbeitslos". Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 8. November 2007 ab, weil die Mitbeteiligte sich als ausländische Studentin nur vorübergehend in Österreich aufhalte und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nicht im Inland habe. In ihrer Berufung gegen…
…sie sei Studentin und ihr Ehemann sei "arbeitslos". Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 8. November 2007 ab, weil die Mitbeteiligte sich als ausländische Studentin nur vorübergehend in Österreich aufhalte und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nicht im Inland habe. In ihrer Berufung gegen…
…vom 15. Februar 2007 wies das Finanzamt diesen Antrag mit der Begründung ab, für ausländische Studenten mit einer Aufenthaltsbewilligung "Studierende" bestehe kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese Personen nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw. vor…
… 2 Abs. 8 FLAG haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Für ausländische Studierende / Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung für Ausbildungszwecke gemäß § 8 NAG besteht kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese Personen nur für Ausbildungszwecke…
…Sie wohne in keinem gemeinsamen Haushalt mit einem oder beiden Elternteilen. Bis Juni 2002 sei sie AHS-Schülerin gewesen und ab Oktober 2002 Studentin. Sie habe seit Wintersemester 2007/2008 Anspruch auf Studienbeihilfe in Höhe von 450,00 € und verdiene selbst rund 330,00…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Studentin, geb. [Datum], Ort, Straße, vom 2. Jänner 2008 gegen den Bescheid des [Finanzamt2] vom 12. Dezember 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2005 entschieden…
…Person, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Gemäß § 4 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder…
…ab "April". Die Bw. sei türkische Staatsbürgerin, am 29.3.2001 eingereist und verheiratet. Sie sei Studentin, ebenso wie ihr am 23.3.2001 eingereister Ehemann. Sie beantrage Familienbeihilfe für ihre am 12.4.2007 geborene Tochter A. Das Kind lebe mit Mutter und Vater…
…8. Oktober 2002 wurde eine Schul-, und Heimfahrtbeihilfe nur für Schüler und Lehrlinge eingeführt. Da ihre Tochter R. eine Fachhochschule besucht und daher Studentin ist, besteht kein Anspruch auf Schul.- und Heimfahrtbeihilfe." Gegen diesen Bescheid brachte der Bw am 26. September 2003 eine Berufung ein…
…seiner Ehefrau abgeleiteter, Anspruch auf Differenzzahlung für den Monat Jänner 2014 zu. Die Ehefrau des Mitbeteiligten sei vor ihrer Beschäftigung in Österreich in der Slowakei Studentin und nicht erwerbstätig gewesen. Die Slowakei habe ihr für den gesamten Monat Jänner 2014 eine Familienleistung ausbezahlt. Da nach…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Studentin, Adr.Bw., vom 31. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch ADir. Grandits, vom 21. März 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Februar…
…Aufenthaltstitel als Studentin. Im Dezember 2008 beantragte die Bw. für ihre in Wien geborene, mit ihr und Ihrem Ehemann NNA im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter NNT die Familienbeihilfe ab Oktober 2008. Das Finanzamt wies diesen Antrag ab und führte begründend aus, dass für ausländische Studierende…
…zulässig. Begründung Verfahrensgang: Die 1996 geborene Antragstellerin beantragte am 21.02.2019 Familienbeihilfe (Eigenantrag). Sie sei kroatische Staatsbürgerin, am 25.08.2015 aus Bosnien und Herzegowina in das Bundesgebiet eingereist und sei Studentin an der Universität Wien. Sie legte eine Geburtsurkunde, ein Studienblatt, eine…
…bei ihr wohne, sondern in xyz, Schweiz, dass die monatliche Unterhaltsleistung der Bf 1.750 SF betrage und dass für die Tochter kein Anspruch auf ausländische Familienbeihilfe bestehe. Die Tochter sei Studentin an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (kurz: ETH) Ausl, Studienrichtung UV, im 1. Studienabschnitt…
…der Studierenden war der XXYYZZZZ angegeben. Die in H geborene österreichische Staatsbürgerin F sei ordentliche Studentin der theologischen Fakultät und werde - wenn sie die "Klassen" schaffe - 2017/2018 ihren Abschluss machen. Darüber hinaus reichte der Berufungswerber ein Schreiben F´s ein, in dem sie ausführte: Das…