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EAS 2189Anrechnung italienischer Steuern von Mieteinkünften auf die österreichische Steuer vom Veräußerungsgewinn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 693/1-IV/4/0216.12.2002

…die "auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt" ("anrechenbarer Höchstbetrag"). Aus dieser Abkommensbestimmung folgt, dass für die Ermittlung des "anrechenbaren Höchstbetrages" eine Zusammenfassung jener italienischen Einkünfte zulässig ist, die gemäß dem DBA in Italien besteuert werden dürfen. Ob Italien das abkommensgemäß ihm…

UFSW RV/2946-W/06Anrechnung ausländischer Quellensteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2009

…Recht zu geben, wenn er ausführt, dass der anrechenbare Höchstbetrag sich am Gesamteinkommen und nicht an einzelnen Einkunftsarten bemessen würde. Bei der Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages sind nach dem eindeutigen Wortlaut der im Berufungsfall anzuwendenden Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan und Finnland ( siehe Art. 19 Abs…

UFSW RV/1289-W/11Der Anrechnungshöchstbetrag errechnet sich: Einkommensteuer x Auslandseinkünfte/Einkommen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2013

…wird der Durchschnittsteuersatz des Gesamteinkommens herangezogen und nicht nur der Durchschnittsteuersatz jener Einkunftsart, auf die der Anrechnungshöchstbetrag angewendet wird. Die Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages der ausländischen Quellensteuer ist demnach wie folgt zu ermitteln: 24.621,60 (österr. Einkommensteuer * 50.000 (Auslandseinkünfte in Italien) 67.870…

UFSW RV/2763-W/02Verpflichtung zur Auflösung der Risikorücklage gemäß § 73 a VAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.11.2003

…des Standes einer Bilanzabteilung zu den abgegrenzten Eigenbehaltsprämien der jeweiligen Bilanzabteilung mit 4,12, 4,97 und 7,24 und die zulässigen Höchstbeträge je Bilanzabteilung - auf tausend Schilling gerundet - mit 201.422 (aus 1995), mit 7.516 (aus 1993) und mit 1.790 (aus 1992…

BFG RV/7103203/2022Kein häusliches Arbeitszimmer bei pandemiebedingter Arbeit im HomeOffice (2020)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.11.2023

…Das Einkommen beträgt nach Abzug von Werbungskosten (459,40 Euro) und Sonderausgaben (97,45 Euro) 58.583,46 Euro. Die Einkommensteuer wird nach anrechenbarer Lohnsteuer und Rundung mit -234,00 Euro (Gutschrift) festgesetzt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…

BFG RV/7100332/2023Betriebsausgabenpauschalierung für Journalisten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2023

…vom 17.01.2022. Ich begründe dies wie folgt: 1. Sie irren auf Seite 2 Ihres Einkommensteuerbescheides für 2020 bei der Anrechenbaren Lohnsteuer -6.774,04 Euro. Das geht aus den Auszügen der Bank Austria für mein laufendes Konto (…) hervor. Ich verweise auf die…

BFG RV/5101538/2016Einzugsbereich des Wohnortes - Fahrzeit nicht mehr als eine Stunde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…die Einkommensteuer mit 2.506,62 € fest, woraus sich nach Abzug anrechenbarer Lohnsteuer in selber Höhe eine Abgabengutschrift von 0,00 € ergab: Die von der Bf geltend gemachten Aufwendungen seien unter Wahrung des Parteiengehörs hinterfragt worden. Da die benötigten Unterlagen trotzdem nicht beigebracht…

BFG RV/7102963/20161. Kosten für Deutschkurs und Deutschbücher keine Betriebsausgaben/Werbungskosten 2. Gebühren für Aufenthaltsberechtigung nicht abzugsfähig gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 3. Aufwendungen für Hausratsversicherung keine Sonderausgaben 4. bei Aufwendungen für optische Sonnenbrille nur Mehraufwand als außergewöhnliche Belastung absetzbar 5. Aufwendungen für FSME-Impfung keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2017

…die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit EUR 17.623,79 ermittelt. Die Einkommensteuer wurde somit iHv EUR 3.695,83 festgesetzt, infolge anrechenbarer Lohnsteuern resultierte daraus eine Gutschrift iHv EUR 1.603,00. 2. Beschwerde vom 4. August 2015 gegen Einkommensteuerbescheid 2014: Gegen den Einkommensteuerbescheid…

UFSL RV/0744-L/10Keine Anrechnung ausländischer Quellensteuer bei negativem Einkommen des Gruppenträgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…Es wäre im Gegenteil geradezu unverständlich, im Feststellungsbescheid GT - wie dies im Artikel von Brugger angenommen wird - einen (fiktiven Höchst-)Betrag an anrechenbarer Steuer auszuweisen, der sich später (aufgrund des bis dahin nicht bekannten Gruppenergebnisses) in jede Richtung hin (bis hin zu einer Nichtanrechnung bei…

BFG RV/2100361/2025Keine Verfassungswidrigkeit des EKBSG und Absetzbetrag für begünstigte Investitionen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.09.2025Teil 1/2

…den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKBSG) angefochten. Zum Sachverhalt führte die Beschwerdeführerin aus, sie habe - vor Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen - einen Energiekrisenbeitrag-Strom in der Höhe von 147.100,67 Euro errechnet. Derzeit liege der Beschwerdeführerin noch keine endgültige Bestätigung dahingehend vor, dass die geltend gemachten Investitionen tatsächlich…

BFG RV/2100362/2025Aufhebung und Zurückverweisung - Keine Verfassungswidrigkeit des EKBSG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.09.2025Teil 1/2

…selbst berechneter EKB-S vor Berücksichtigung des Absetzbetrages für begünstigte Investitionen: 169.668,77 Euro; anrechenbare Investitionen laut im Zuge der Selbstberechnung übermittelter Aufstellung der Bf: 1.959.884,66 Euro), stellte sie durch ihren steuerlichen Vertreter mit FinanzOnline-Eingabe vom 15.11.2024 - gestützt…

BFG RV/1100116/2020Aufteilung SV- und Pensionskassenbeiträge auf laufende und sonstige Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2025

…Ausmaß anrechenbar ist, als diese im Quellenstaat erhobene Quellensteuer die in Österreich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Vorschreibung gelangende Steuer auf diesen besonderen Einkunftsteil nicht übersteigt. Der auf die im anderen Staat besteuerten "besonderen Einkommensteil der Sonderzahlungen" entfallende Teil der österreichischen Steuer bildet den Höchstbetrag…

BFG RV/7105051/2016Nachsichtsansuchen wurde zu Unrecht zurückgewiesen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2020Teil 1/2

…vom Anbringen der Beschwerdeführerin ab, weil das Finanzamt den Höchstbetrag der anrechenbaren ausländischen Steuern für die Unternehmensgruppe abweichend von Rz 418 KStR 2001 ermittelt hat und daher die von der Beschwerdeführerin entrichteten ausländischen Steuern nicht in vollem Umfang angerechnet wurden. Da die Rz 418 KStR…

UFSW RV/0562-W/02Nettolohnvereinbarung, Doppelwohnsitzkosten, Steueranrechnung nach DBA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006Teil 1/2

… werde jedoch die Steuer, die von Einkünften aus Quellen im anderen Staat erhoben wurde, mit dem nach der Formel "ö. Einkommensteuer mal Auslandseinkünfte durch Einkommen"ermittelten Höchstbetrag anrechnen; für 1996 2.2.6. wie 1995, mit im Wesentlichen gleich lautender Begründung. ESt-Vorauszahlungen 2.2…

UFSL RV/1211-L/04Bescheidänderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO bei verspätetem Antrag auf Veranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2004

…| Art | Höhe | 1990 | Einkommen | 798.291,00 S | Einkommensteuer | 274.050,00 S | | | | anrechenbare Lohnsteuer | -314.483,40 S | | | - 40.433,00 S | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer (Gutschrift) | -…

BFG RV/7102771/2013Anrechnung der ausländischen Steuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.11.2017

…137.221,33 € + 21.873,57 €*) = 26.942,81 € *) Sonstige Bezüge KZ 220 23.896,72 € SV- Beiträge KZ 225 -1.403,15 € Freibetrag -620,00 € Summe 21.873,57 € Der Anrechnungshöchstbetrag stellt jenen anrechenbaren Höchstbetrag dar…

BFG RV/7102887/2012Anrechnung der ausländischen Steuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2017

…5]) / 176.196,72 € (152.663,22 € + 23.533,50 €*) = 37.384,27 € *) Sonstige Bezüge KZ 220 25.525,93 SV-Beiträge KZ 225 -1.372,43 Freibetrag -620,00 23.533,50 Der Anrechnungshöchstbetrag stellt jenen anrechenbaren Höchstbetrag dar…

UFSW RV/2035-W/02Die dba-rechtliche Einkünftezusammenfassung (per country limitation) ist nur hinsichtlich in Österreich steuerpflichtiger Auslandseinkünfte zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…ergibt sich, dass Zinserträge keiner Quellensteuerbelastung unterliegen und somit, worauf die Berufungsvorentscheidung zutreffend hinweist, kein Anrechnungstatbestand vorliegen kann weswegen die Zinseinkünfte bei der Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages außer Ansatz bleiben müssen. Die Anrechnung auf die Dividendeneinkünfte hat wegen der Steuerfreiheit der internationalen Schachtel gem. § 10…

EStR 2000 Rz 7583–758728.6.6 Anrechnung ausländischer Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…ermittelten Durchschnittssteuersatz (Einkommensteuer nach Abzug der in Betracht kommenden Absetzbeträge / Einkommen) zu multiplizieren. Zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Einkünften aus Kapitalvermögen siehe Rz 7752h ff. Der anrechenbare Betrag darf jenen Teil der österreichischen Einkommensteuer, die auf die durch Anrechnung begünstigten Auslandseinkünfte entfällt, nicht übersteigen (Höchstbetrag)…

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

…x 49.740 : 100). Da im vorliegenden Fall unter DBA-Berücksichtigung ausschließlich anrechnungsbegünstigte Italieneinkünfte in Österreich besteuert werden dürfen, stellt dieser Steuerbetrag gleichzeitig den anrechenbaren Höchstbetrag für die italienische Abzugssteuer dar, sodass sich die österreichische Einkommensteuer auf Null reduziert. Die in EStR 2000 Rz 7583…