Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.S., Adresse1 vom 23. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 10. Jänner 2012 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) und Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung werden…
…wonach die Aussetzung einer Abgabenschuld nicht mehr in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag eine Beschwerde (Berufung), von deren Erledigung die Höhe einer Abgabe abhing, nicht mehr anhängig ist (vgl. VwGH 29.6.1995, 95/15/0220; VwGH 27.3.1996…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 10, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 14. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
…9.2023 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend führte sie aus, dass ein anhängiges oder beabsichtigtes Verfahren vor einem Höchstgericht für sich allein keinen Grund für die Gewährung einer Stundung darstelle. Diese erfordere vielmehr die Erfüllung der Voraussetzungen des § 212 Abs…
…die Bescheide über die Festsetzung der Säumniszuschläge als unbegründet abgewiesen und begründend im Wesentlichen ausgeführt, nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei der Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages allein davon abhängig, dass eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird (Formalschuldcharakter der Säumniszuschlagsverpflichtung)…
…Dagegen richtet sich die Revision der Beschwerdeführerin, die beim Verwaltungsgerichtshof noch anhängig ist. Mit Bescheiddatum 2.3.2018 erging der Bescheid über die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens mit folgender Begründung: "Nachdem der ordentliche Instanzenweg durch das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts v. 05.09.2017 abgeschlossen wurde und…
…FLAG in der Fassung des Fremdenrechtspaketes 2005 für Personen, die vor dem 1. Jänner 2006 einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 noch anhängig war, noch nicht anzuwenden ist. An dieser Auffassung hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 24. September 2008…
…19 €. Gegen die Berufungsentscheidung wurde eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, die bei diesem zur Zl. 2011/15/0058 anhängig ist. Mit Eingabe vom 18.3.2011 wurde auf diese Beschwerde hingewiesen. Da dieselbe nicht automatisch eine "aussetzende Wirkung" mit sich bringe, werde ersucht…
…Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100 auf Personen, die vor dem 1. Jänner 2006 einen Asylantrag gestellt haben und deren Asylverfahren am 31. Dezember 2005 noch anhängig war, noch nicht zur Anwendung zu bringen war (vgl. VwGH vom 25. März 2010, Zl. 2009/16/0121;…
…halte. Dieses werde von der Kommanditgesellschaft gemietet. Zur Abgeltung dieser Gebäudenutzung erhalte sie einen Gewinnvorweg, dessen Höhe abhängig vom Umsatz und dem cash-flow im Nachhinein ermittelt werde. Das Finanzamt hat mit Bescheid vom 26. April 2007 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht besteht…
…so die H-GmbH) umsatzsteuerpflichtig ist, zu Gunsten des Finanzamtes entschieden und die Berufung als unbegründet abgewiesen. Dagegen ist eine Beschwerde bei Verwaltungsgerichtshof anhängig. Nach Durchführung einer Außenprüfung setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 26. Februar 2007 - teilweise im wiederaufgenommenen Verfahren - die Umsatzsteuer 2003, 2004…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Festsetzung von Säumniszinsen sei daher nicht zu recht erfolgt, weshalb…
…a und 46 Abs. 1 lit. a des FinStrG anhängig, welches noch nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Bestehen einer Abgabenschuld sei - unabhängig vom Bestehen eines oder mehrerer Rückstandsausweises - die in diesem Verfahren zu entscheidende Vorfrage. Die Pfändung seines Einkommens bei der Firma G. in K…