…auszugsweise: "... Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen. ..." 2. Berufungsgegenstand Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht…
…Sie ergibt sich somit aus der Produktionsdauer, dem Vermarktungs- und dem Erledigungszeitraum. In der Bewilligung ist die Frist für die Erledigung des Verfahrens festzusetzen. Sie ist stets in Monaten anzugeben. Im vereinfachten Bewilligungsverfahren ist im Falle einer Kontrolle die vom Beteiligten vorgeschlagene Frist im Hinblick…
…94 B-VG resultierende Gewaltenteilung keinen interpretativen Nachteil aus der Vollziehung des FLAG für die Bw. bedeuten, wenn die Vollziehung auf Gerichtsebene nicht mit den verpflichtenden Erledigungszeiträumen der BAO korrespondiere. Der "vorübergehende" Aufenthalt außerhalb der gemeinsamen Wohnung sei daher ergänzend zu den bisherigen Ausführungen auch…
…(Abweisung) § 3 Abs. 1 WiEReG normiert, dass Rechtsträger insbesondere die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen und angemessene Maßnahmen zur Überprüfung seiner Identität zu ergreifen haben. Nach dem im Rahmen des EU-FinanzAnpassungsgesetz 2019 (BGBl I 62/2019, sog. EU-FinAnpG 2019) geänderten - und die Richtlinie…
…Teilnehmer in FinanzOnline eine elektronische Adresse angeben, an welche er über eine elektronische Zustellung zu informieren ist. Die Wirksamkeit der Erledigungszustellung selbst wird durch Nichtangabe, durch die Angabe einer nicht dem Teilnehmer zuzurechnenden oder durch die Angabe einer unrichtigen bzw. ungültigen elektronischen Adresse nicht gehindert.…
…der Verurteilte nach, dass er an der vollständigen Erbringung der gemeinnützigen Leistungen durch unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse gehindert war, so hat das Gericht den Aufschub für die notwendige und angemessene Dauer zu verlängern. Wie bereits oben dargestellt, ergingen hinsichtlich der im Finanzstrafverfahren zu StrNr. X …
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…2 BAO Erledigungsentwürfe. Als Erledigungsentwürfe gelten auch Feldschätzungskarten und das Feldschätzungsbuch. Das Recht auf Einsichtnahme bestehe daher nur für die (rechtswirksam gewordenen) Schätzungsreinkarten und das Schätzungsbuch. Nach § 16 a BoSchätzG 1970 könne das zuständige Finanzamt außerhalb des Abgabenverfahrens gegen angemessene Vergütung Auszüge und Abschriften (Kopien…
…nur aus dem Erledigungsentwurf ersichtlicher Berechnung: | Acker | 41,67 | x 2,500 | 104.175,00 | Wgt | 4,15 | x 5,000 | 20.750,00 | | | | 124.925,00 | GrdSt | | | - 8…
…Uhr). Diese Wegzeiten beinhalten neben den reinen Fahrzeiten auch die Zeiten für die von der GVB angegebenen Fußwege zwischen Endhaltestellen und Dienstort, weiters angemessene, fahrplanmäßige Umsteigezeiten bei Wechsel der öffentlichen Verkehrsmittel sowie eine 5 minütige Umsteigezeit beim Wechsel zwischen Pkw und Zug im Bahnhof Y…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache Bw., Adresse1 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 26. Mai 2011 betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht…
…D-6 eine Haftungsinanspruchnahme nicht möglich war, kann angesichts der bereits am 03.11.2020 ergangenen Haftungsprüfungsvorhalte und des innerhalb der nach der Judikatur des VwGH noch angemessenen Frist am 13.02.2023 erlassenen Haftungsbescheides keine überlange Verfahrensdauer festgestellt werden (vgl. BFG 6.6.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
…in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu bezahlen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, kann sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. Ist mit Grund anzunehmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vom 10. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch ADir. Herbert Pablee, vom 22. Juni 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer sowie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch DDr. Jaklitsch & Mag. Picej Steuerberatungsgesellschaft mbH, Pischeldorfer Straße 107, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 13. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…