3.3 Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte Rz 89: § 13 Abs. 3 KStG 1988 nimmt bestimmte taxativ aufgezählte Erträge bzw. Einkünfte von der allgemeinen Einkommens- und Einkunftsermittlung aus und unterwirft sie einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 Prozent. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich…
…Privatstiftung gestellt werden sollen, um ihr die Kenntnis darüber zu verschaffen, ob sie eine Entlastung von der Zwischenbesteuerung vornehmen kann. Sollte ein Ansuchen auf Erstattung dennoch unmittelbar bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Zuwendungsempfängers zuständigen Finanzamt bzw. dem Finanzamt Bruck Eisenstadt…
…13 Abs 3 KStG idF vor dem AbgÄG 2015, BGBl I Nr. 22/2012: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 (BGBl I Nr 2000/142) wurde die Zwischenbesteuerung von Kapital- und Beteiligungserträgen eingeführt. Der Steuerstundungseffekt wurde somit gemindert. Eine 12,5%ige Vorabsteuer auf Ebene der Privatstiftung…
…13 Abs 3 KStG idF vor dem AbgÄG 2015, BGBl I Nr. 22/2012: Mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 (BGBl I Nr 2000/142) wurde die Zwischenbesteuerung von Kapital- und Beteiligungserträgen eingeführt. Der Steuerstundungseffekt wurde somit gemindert. Eine 12,5%ige Vorabsteuer auf Ebene der Privatstiftung…
…an zwei in Belgien bzw. Deutschland ansässige Begünstigte getätigte Zuwendungen, von denen sie Kapitalertragsteuer einbehalten hatte, bei der Bemessungsgrundlage für die sogenannte Zwischenbesteuerung von Kapitalerträgen und Einkünften aus der Veräußerung von Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 3 KStG 1988 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2001, BGBl…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. erklärte mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Einkünfte in Höhe…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. erklärte mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Einkünfte in Höhe…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. erklärte mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Einkünfte in Höhe…
…anderer systematischer Grund für die Zulässigkeit der Werbungskosten. Erzielt nämlich eine Privatstiftung nur zwischenbesteuerte Erträge, so könne sie selbst bei Vollausschüttung des verfügbaren Nettobetrages die Zwischenbesteuerung nicht verhindern (vgl. dazu auch Bruckner: Stellungnahme des Fachsenats für Steuerrecht zum Entwurf der Stiftungsrichtlinien 2001, ÖStZ 2001/950…
…späteren Veranlagungszeiträumen eine Kapitalertragsteuerrückerstattung erfolge. Gemäß den Stiftungsrichtlinien, Rz 84, werde der Zwischenbesteuerung der Charakter einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung zugeschrieben. Aus den Gesetzesmaterialien ergäbe sich, dass mit der Einführung der Zwischensteuer zwar der Zinsenvorteil bei Thesaurierung verringert werden, jedoch die Privatstiftung nicht endgültig…
…Juli 2009 in 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erklärte mit Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2002 der Zwischenbesteuerung gemäß § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegende Einkünfte in…
…Beratungskosten, Mitgliedsbeiträgen, Spesen des Geldverkehrs und Bankzinsen) müssten daher - im Hinblick auf Rz 65 der Stiftungsrichtlinien - im Rahmen der Zwischenbesteuerung mit 51 % bzw. 41.928,67 S abzugsfähig sein. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 13 Abs…
…Einnahmen entfallen. Die Aufwendungen und Ausgaben von zusammen 297.893,96 S (bestehend aus Prüfungs- und Beratungskosten, Spesen des Geldverkehrs und Bankzinsen) müssten daher - im Hinblick auf Rz 65 der Stiftungsrichtlinien - im Rahmen der Zwischenbesteuerung mit 6 % bzw. 17.787,32 S abzugsfähig sein. Das…
3.2 Einkünfte und Einkunftsermittlung 3.2.1 Allgemeines Rz 33: Eigennützige und gemischtnützige Privatstiftungen, die der Offenlegungsverpflichtung entsprochen haben, können nach § 7 Abs. 2 KStG 1988 sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Einkunftsarten haben. Die Einkünfte können steuerpflichtig (siehe Rz 35 bis Rz 38 bzw…
…idF BBG 2011, BGBl. I Nr. 76/2011, für Zwischensteuer ab Veranlagung 2011). Zum Umfang der Regelung über die Zwischenbesteuerung von Erträgen iSd § 13 Abs. 3 KStG 1988 siehe StiftR 2009 Rz 89 bis Rz 128. Der Steuersatz für die nach § 13 Abs. 4 KStG…
…des § 13 KStG 1988 sehen weiters vor, dass bei bestimmten Erträgen und Einkünften in der außerbetrieblichen Sphäre einerseits eine Zwischenbesteuerung bestimmter Einkünfte mit 25% vorzunehmen ist, andererseits eine Steuerbefreiung für bestimmte Beteiligungserträge zur Anwendung kommt. Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für jene Privatstiftungen, welche die…
…siehe unten Rz 216, Rz 260) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die einer Privatstiftung vergleichbar sind, fallen bei der empfangenden Privatstiftung weder unter die Beteiligungsertragsbefreiung noch in die Zwischenbesteuerung, sondern stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 7…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…