…96/15/0102; VwGH 26.5.1998, 93/14/0191). 1.2.1.3.5.2 Communio incidens (schlichte Gemeinschaft) Rz 116: Eine communio incidens kann unter Umständen das oben erwähnte Zweckvermögen bilden. Sie gehört zu den Rechtsgemeinschaften, die nicht durch Rechtsgeschäft der Mitglieder begründet…
…rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie haben keine Mitglieder, sondern nur Nutznießer (Destinatäre). Bezüglich der Zweckvermögen…
…in das System der österreichischen Ertragsteuern zu prüfen. Die Kriterien des Typenvergleichs sind in den KStR 2013 Rz 133 f ausführlich dargelegt. Dabei sprechen überzeugende Argumente im Allgemeinen für die Subsumtion eines Trusts unter die nichtrechtsfähigen Zweckvermögen des § 1 Abs. 2 Z 3 und Abs…
…kann Steuerpflicht gegeben sein (VwGH 13.3.1997, 96/15/0102). In einem solchen Fall ist der ruhende Nachlass bzw. die Verlassenschaft als nicht rechtsfähiges Zweckvermögen gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 zu behandeln; ebenso das Massevermögen im Verlassenschaftskonkurs. 1.1.1.2…
…ungarischen Trust ausüben kann, die eine Einkünftezurechnung unmittelbar an ihn rechtfertigen könnte, ist aber eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Im Fall eines "discretionary trusts" tritt der Trust - einem Zweckvermögen im Sinn des § 1 Abs. 3 Z 1 lit…
…unter den betrieblichen Einkunftsarten zu erfolgen hat - Einkünfte aus Kapitalvermögen bildet. Deutsche sondergesetzliche Bestimmungen, nach denen das als Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft gehaltene Immobilienvermögen als eigenes (körperschaftsteuerfreies) Körperschaftsteuersubjekt ("Zweckvermögen") betrachtet wird, entfalten im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Wirkung. Eine Erfassung thesaurierter Gewinne in den Händen…
…1.2.1.3.1 Allgemeines Rz 103: Folgende nichtrechtsfähige Gebilde sind in § 3 KStG 1988 als körperschaftsteuerpflichtig aufgezählt: Personenvereinigungen Anstalten Stiftungen andere Zweckvermögen. Diese Vorschrift ist ein Auffangtatbestand, wenn eine Zurechnung des Einkommens zu anderen einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Personen nach dem EStG 1988 oder…
…nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen können nicht Gruppenträger sein. Die Qualifikation der genannten Körperschaften als operativ oder vermögensverwaltend ist für die Gruppenträgereigenschaft ohne Bedeutung. Zur Eignung befreiter Körperschaften siehe Rz 1007 f. Zur Vorgesellschaft siehe Rz 1010. 15.3.3 Ausländische beschränkt steuerpflichtige…
…an den Beschwerdeführer, da diese unter anderem über die Einkunftsquelle disponieren können, sowie die Chance auf Wertsteigerung haben bzw. dem Risiko der Wertminderung unterliegen. Somit scheidet ebenfalls die Qualifikation des Beschwerdeführers als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 1 lit. b iVm § 3…
…Rechts auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts sowie nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen. Ebenso befreit sind inländische Betriebsstätten einer EU/EWR-Körperschaft (zu den Voraussetzungen siehe Rz 7755c). Die Beteiligung muss an einer Aktiengesellschaft, GesmbH oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft bestehen…
…für eine ausreichende Vergleichbarkeit zu entnehmen. In dem Erkenntnis gelangt der Gerichtshof lediglich zu dem Ergebnis, es "erweisen sich die Trusts als (stiftungsähnliche) Zweckvermögen, bei denen das Trustvermögen von den Trustverwaltern auf Rechnung der Trusts zur Erzielung von Trusteinkünften eingesetzt wird". Bundesministerium für Finanzen, 15…
…oder gänzlicher Widerruf und Änderungen der Rechtsgrundlagen des Trusts vorgesehen sind, werden auch die Einkünfte des Trusts der jederzeitigen Verfügungsmöglichkeit des Stifters vorbehalten und werden daher steuerlich ihm zuzurechnen sein. Im Fall eines "discretionary trusts" tritt der Trust - einem Zweckvermögen im Sinn des § 1 Abs…
…Die 2. Gruppe umfasst die Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts (Rz 64 bis 88) und die 3. Gruppe die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und die anderen Zweckvermögen (Rz 103 bis 119). Die Aufzählung des § 1 Abs. 2 KStG 1988 ist erschöpfend. Eine Erweiterung…
…Rz 23 bis 24 und 49. 1.2.1.3.4.4 Investmentfonds Rz 113: Ein Investmentfonds ist ein aus Wertpapieren bestehendes Sondervermögen. Er ist keine juristische Person, auch kein Zweckvermögen im Sinne des § 3 KStG 1988. Erträge des Fonds sind den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen…
…1 Abs. 2 Z 2 und § 2 KStG 1988 als Teil des Vermögens einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und (ersatzweise) nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 und § 3 KStG 1988. Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit erlangen Kapitalgesellschaften (§ 34…
…Rz 54. Vereine, die nach § 22 VerG rechnungslegungspflichtig sind (siehe aber Rz 426). Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988, wenn diese mit ihrer Betätigung nach unternehmensrechtlichen Vorschriften rechnungslegungspflichtig sind. Sind derartige Körperschaften lediglich mit…
…ihrer Betätigung nicht der Rechnungslegungspflicht unterliegen, aber die Buchführungsgrenzen gemäß § 125 Abs. 1 BAO überschreiten. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988), wenn diese mit ihrer Betätigung keiner Rechnungslegungspflicht unterliegen, die aber gemäß § 125 BAO zur Führung von…
…und die Buchführungsgrenzen des § 125 BAO nicht überschreiten bzw. wenn sie eine sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 1 Abs. 2 Z 3 KStG 1988), wenn diese mit ihrer Betätigung keiner Rechnungslegungspflicht unterliegen und die Buchführungsgrenzen des § 125 BAO nicht…
…gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie sonstige körperschaftsteuerpflichtige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen im Sinne des § 3 KStG 1988 die COVID-19-Rücklage beantragen. Rz 475ac: Voraussetzung ist allerdings auch bei Körperschaften, dass der Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte im Jahr 2019 positiv…
…Juristische Personen des privaten Rechts; Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 2 KStG 1988); Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen, soweit diese gemäß § 3 KStG 1988 körperschaftsteuerpflichtig sind. Rz 1248ch: Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988, die aufgrund einer Befreiung…