…trotzdem solche Angaben machte, kein Interesse an der Beibehaltung des unrichtigen Bescheides (Billigkeit) abgeleitet werden, das das Interesse der Allgemeinheit an einer richtigen und vollständigen Abgabenerhebung (Zweckmäßigkeit) überwiegen würde. Einer Bescheidaufhebung steht auch nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegen, da die Festsetzung der…
…Ermessensentscheidungen innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Da im gegenständlichen Fall die Erforschung des maßgeblichen Sachverhalts umfangreiche Ermittlungen erfordert, deren Ergebnisse den Parteien im Berufungsverfahren (und damit auch dem Finanzamt) zwecks Wahrung…
…dh. nach Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffende Entscheidung über ein hinsichtlich einer im (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe eingebrachtes Zahlungserleichterungsansuchen ist die Aufrechterhaltung des sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Erwägungen beabsichtigten und gewollten Strafzweckes. Das so jedenfalls anzustrebende Strafübel wäre nicht nur bei einem…
…Bw dazu bewogen, die Abgabenerklärungen für 2007 beim Finanzamt einzureichen, woraus die Zweckmäßigkeit dieser Erzwingungsmaßnahme eindeutig hervorgeht. Bei Bestimmung der Höhe einer Zwangsstrafe ist - wie der Bw zutreffend vorbringt - gleichfalls das Ermessen (nach Zweckmäßigkeit und Billigkeit) zu üben. Der UFS kann nicht finden, dass das…
…gegenständlichen Fall fehlen für die Entscheidung wesentliche Ermittlungen und Tatsachenfeststellungen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Die Aufhebung nach § 278 Abs. 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zur Ermessensentscheidung…
…Die im Rahmen des § 224 BAO zu treffende Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung…
…Rückstandes unternommen. Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der GmbH auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach …
…die erschwerte Einbringlichkeit der offenen Abgabenforderungen erfüllt. Der Bf. habe seine abgabenrechtliche Verpflichtung zur Abgabenentrichtung nicht erfüllt. Die Geltendmachung der Haftung entspreche der Zweckmäßigkeit und Billigkeit gemäß § 20 BAO. Der angefochtene Bescheid wurde laut Zustellnachweis am 6. September 2016 durch Hinterlegung zugestellt. Mit Schriftsatz von…
Die Aufhebung nach § 278 Abs 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist (§ 20 BAO). Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall jedenfalls aus dem Grund, weil zur Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes noch umfangreiche Ermittlungen notwendig…
…in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen. Gemäß § 80 Abs. 1 BAO haben die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen alle Pflichten zu erfüllen…
…Geschäftsführerin der ***X GmbH*** eingetragen gewesen und habe die Bezahlung weder veranlasst, noch irgendwelche Schritte zur Abdeckung des Rückstandes unternommen. Sie habe somit die ihr als Geschäftsführerin der Primärschuldnerin auferlegten Pflichten verletzt. Die Geltendmachung der Haftung entspräche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach …
…im Firmenbuch der Gesellschaft eingetragen gewesen und habe die Bezahlung weder veranlasst, noch irgendwelche Schritte zur Abdeckung des Rückstandes unternommen. Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Primärschuldnerin auferlegten Pflichten verletzt. Die Geltendmachung der Haftung entspräche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach …
…hat somit die ihm als Geschäftsführer der im Spruch genannten Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und ist daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann. Die Geltendmachung der Haftung entspricht auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach …
…Rückstandes unternommen. Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der ***T M GmbH*** in Liquidation auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar. Die Geltendmachung der Haftung entspreche (aufgrund der Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin) auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20…
…als Geschäftsführer der Gesellschaft eingetragen gewesen und habe die Bezahlung weder veranlasst, noch irgendwelche Schritte zur Abdeckung des Rückstandes unternommen. Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Primärschuldnerin auferlegten Pflichten verletzt. Die Geltendmachung der Haftung entspräche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach …
…Die im Rahmen des § 224 BAO zu treffende Ermessensentscheidung iSd § 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung…
…in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Gemäß § 274 Abs 3 BAO kann der Senat ungeachtet eines Antrages (Abs. 1 Z 1) von einer…
…rechtzeitigen Einreichung von Abgabenerklärungen anzuhalten. Bei der Ermessensübung ist demnach im Rahmen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit die Zielrichtung des Verspätungszuschlages und Art und Ausmaß der unbestreitbaren Pflichtwidrigkeit in Betracht zu ziehen. Die Bf hat die Pflicht zur rechtzeitigen Abgabenerklärung wiederholt verletzt. Es waren die Umsatzsteuervoranmeldungen…
…hat somit die ihm als Geschäftsführer der im Spruch genannten Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und ist daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann. Die Geltendmachung der Haftung entspricht auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeít nach …
…des Rückstandes unternommen. Sie habe somit die ihr als Geschäftsführerin auferlegten Pflichten verletzt und sei für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…