…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung, gemäß Art.379 Abs.2 ZK-DVO, eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung, gemäß Art.379 Abs.2 ZK-DVO, eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung, gemäß Art.379 Abs.2 ZK-DVO, eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht ,wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung, gemäß Art.379 Abs.2 ZK-DVO, eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung, gemäß Art.379 Abs.2 ZK-DVO, eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht ,wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung, gemäß Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO, eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung, gemäß Art.379 Abs.2 ZK-DVO, eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Befugnis zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung, gemäß Art.379 Abs.2 ZK-DVO, eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Befugnis zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…des Ortes der Zuwiderhandlung gem. Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO eine Frist von 3 Monaten zur Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben vom EuGH sogar dann verneint, wenn nach der Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…die deutsche Abgangszollstelle über das Eintreffen der Waren irrtümlich erstellt worden ist, diese davon informieren müssen (Art. 310 Abs. 2 Buchst. c UZK-IA). Die Abgangszollstelle wäre dann dazu berufen gewesen, die Nichterledigung des Versandverfahrens und die zuständige Zollbehörde zur Erhebung der Zollschuld festzustellen (Art…
…werden." Diese Ausführungen resultieren aus einem Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes zu Zl. 2010/16/0206. Mit dem dazu ergangenen Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung des damaligen Unabhängigen Finanzsenates aufgehoben, mit der die Zuständigkeit zur Erhebung der Tabaksteuer durch Österreich als Einfuhrmitgliedstaat für Waren bestätigt wurde…
…98 zu den im Wesentlichen gleich lautenden Bestimmungen über Unregelmäßigkeiten nach der Verordnung (EWG) Nr. 222/77 des Rates vom 13. Dezember 1976 über das gemeinschaftliche Versandverfahren in der damals gültigen Fassung entschieden, dass der Abgangsmitgliedstaat nur dann für die Erhebung der Eingangsabgaben zuständig ist…
…ordnungsgemäßer Durchführung des Versandverfahrens als Alternativnachweis zur Gestellung - über eine Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in einem Drittland zu führen ist. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Eingangsabgaben wegen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Versandverfahrens wird aber nur dann für den Abgangsmitgliedstaat begründet…
…ordnungsgemäßer Durchführung des Versandverfahrens als Alternativnachweis zur Gestellung - über eine Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr in einem Drittland zu führen ist. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Eingangsabgaben wegen Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung des Versandverfahrens wird aber nur dann für den Abgangsmitgliedstaat begründet…
…Beibringung des Nachweises des Ortes der Zuwiderhandlung gemäß Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO eine Frist von drei Monaten zu Verfügung steht, wird deren Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben auch dann verneint, wenn nach Sachlage zu vermuten ist, dass der Ort der Zuwiderhandlung im Abgangsmitgliedstaat…
…1 ZK-DVO Belgien zur Erhebung der Abgaben zuständig wäre. Dagegen wurde vom Zollamt Wien Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, welcher mit Erkenntnis vom 24. Februar 2011, Zl. 2008/16/0075-10, den Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufhob. Über…
…die Erhebung der Eingangsabgaben und der Abgabenerhöhung lagen somit nicht vor. Der in Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO genannten Dreimonatsfrist ist nur im Hinblick auf die Zuständigkeit ausschließender Charakter zuzumessen. Daher kann ein allfällig verspätet vorgelegter Alternativnachweis im Zuge des Rechtsbehelfsverfahrens bzw. des Erstattungsverfahrens…
…von einer Zuständigkeit Österreichs zur Erhebung der Zollschuld ausgehe. Da von der britischen Zollbehörde auch auf dieses Schreiben hin keine Reaktion erfolgte, wurden der Bf. mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 26. April 2001, Gz. 100/40395/07/99, die bislang unerhoben gebliebenen Eingangsabgaben gemäß…
…die Art und den Ort der Zuwiderhandlung einzig auf die unbestrittene Tatsache beschränken, dass die PKW nicht der Bestimmungsstelle gestellt worden sind, hat Österreich als Abgangsmitgliedstaat ersatzweise Zuständigkeit gemäß Art. 215 ZK iVm Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO für die Erhebung der Abgaben erlangt. …
…die Art und den Ort der Zuwiderhandlung einzig auf die unbestrittene Tatsache beschränken, dass die PKW nicht der Bestimmungsstelle gestellt worden sind, hat Österreich als Abgangsmitgliedstaat ersatzweise Zuständigkeit gemäß Art. 215 ZK iVm Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO für die Erhebung der Abgaben erlangt. …