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UFSL RV/0765-L/06Zusatz oder Nachtrag zu einem Bestandvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…oder wesentlichen Änderung des Rechtsgeschäftes oder auch einem Austausch des Bestandobjektes innerhalb des Einkaufszentrums kann im Beschwerdefall nach dem Inhalt und der Ergänzungsvereinbarung nicht ausgegangen werden, vielmehr handelt es sich dabei um den nach dem Inhalt des Bestandvertrages beabsichtigten und noch vorzunehmenden Nachtrag zum Bestandvertrag…

BFG RV/7104092/2018Nachtrag zu einem Bestandvertrag - Identität des Bestandobjektes bei Verlegung des Standortes innerhalb eines Einkaufszentrums
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2023

…2 zu § 21 samt angeführter Rechtsprechung). Für die gebührenrechtliche Beurteilung dieser Änderungen in der Zusatzvereinbarung ist von entscheidender Bedeutung, ob dadurch das Bestandobjekt ausgetauscht wurde und deswegen nicht mehr von einem Zusatz oder Nachtrag des ursprünglichen Bestandvertrages, sondern von einem Abschluss eines weiteren Bestandvertrages auszugehen…

BFG RV/7102341/2012Nachtrag zu einem Bestandvertrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.07.2014

…oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, so wird gemäß § 17 Abs. 2 GebG bis zum Gegenbeweis der Tatbestand vermutet, der die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu…

BFG RV/7102023/2024Zusatzvereinbarung zu einem Bestandvertrag - bestimmte und anschließende unbestimmte Dauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2025Teil 1/2

…Im gegenständlichen Fall wurde die Zusatzvereinbarung als Zusatz iSd § 21 GebG zu einem Bestandvertrag iSd § 33 TP 5 Abs. 1 GebG qualifiziert. Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 21 GebG ist, dass durch den Zusatz oder Nachtrag das ursprüngliche Rechtsgeschäft nicht aufgehoben oder ersetzt wird (vgl…

BFG RV/7102862/2018Bestimmte mit daran anschließender unbestimmter Vertragsdauer bei einem Bestandvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in einem Einkaufszentrum. Vereinbarung der Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2026Teil 1/2

…berechtigt, den Bestandzins zu erhöhen oder eine Anpassung oder Änderung dieses Vertrages zu begehren. ………………….." 1. Nachtrag 2011 Im Jahr 2011 vereinbarten die Bestandgeberin und die Bf. in einem 1. Nachtrag zum Bestandvertrag 2007 eine Verpflichtung der Bf. zur…

BFG RV/7103178/2012Kein Nachtrag gemäß § 21 GebG, weil Identität des Bestandgegenstandes nicht gegeben ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2016

…2011 ein Nachtrag iSd § 21 GebG zum Bestandvertrag vom 22.11.2010 zu erblicken ist, oder ob damit ein neuer Bestandvertrag ISd § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 beurkundet worden ist. Im Hinblick auf die vorstehend aufgezeigten, für das Vorliegen eines Nachtrages sprechenden Einlassungen…

BFG RV/7103314/2014Für einen Nachtrag im Sinne des § 21 GebG ist Parteienidentität Voraussetzung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2016

…daher eine Bemessungsgrundlage von € 773.194, 68.“ Vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 30. Jänner 2014 die Gebühr endgültig mit € 10.096,96 festgesetzt. In der Begründung wurde dazu ausgeführt: „Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer…

BFG RV/7100071/2024Befristeter Bestandvertrag trotz Präsentationsrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2025

…Wird durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die vereinbarte Geltungsdauer eines Bestandvertrages verlängert, ist dieser Zusatz oder Nachtrag gemäß § 21 GebG im Umfang der vereinbarten Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft gebührenpflichtig. Für die Ermittlung des Umfanges der vereinbarten Änderung oder Verlängerung ist…

BFG RV/7105724/20191. Vereinbarung von Kündigungsgründen gem §§ 30, 31 MRG sowie eines (partiellen) Präsentationsrechts 2. Vorliegen einer (un)bestimmten Vertragsdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.04.2025Teil 1/2

…worden wäre - zu beurteilen. Vertragsdauer Die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage erfolgte gebührenrechtliche Einordnung der Vertragsdauer eines Bestandvertrages auf (un)bestimmte Zeit ist von der Frage, ob ein von den Parteien vereinbarter Nachtrag als Zusatz iSd des § 21 GebG selbständig gebührenpflichtig ist, zu unterscheiden (vgl…

BFG RV/7102659/2012Nachtrag zu einem Leasingvertrag - nicht rückzahlbarer Mietzinsvorauszahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2014Teil 2/2

…Zeit ist als eine Änderung von Rechten bzw Verbindlichkeiten im Sinne des § 21 GebG anzusehen (VwGH 30.4.1981, 2093/79). Wird in einem Nachtrag zu einem beurkundeten Bestandvertrag eine Mietvorauszahlung von drei Monaten vereinbart, ist dies kein Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten…

BFG RV/7102659/2012Nachtrag zu einem Leasingvertrag - nicht rückzahlbarer Mietzinsvorauszahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2014Teil 1/2

…Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie das ursprüngliche Rechtsgeschäft, die Höhe der Gebühr richtet sich aber nicht nach dem Wert der Gesamtleistung, sondern nur nach dem Wert der zusätzlich bedungenen Leistungen. Wird in einem Nachtrag zu einem beurkundeten Bestandvertrag eine…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nur dann zu einer zusätzlichen Gebühr, wenn diese für die Bemessung der für das betreffende Rechtsgeschäft vorgesehenen Gebühr überhaupt relevant sind. Beispiel: Wird in einem Nachtrag zu einem beurkundeten Bestandvertrag eine Mietvorauszahlung von drei Monaten vereinbart, ist dies kein Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits…

UFSW RV/1646-W/05Einbeziehung von Leistungen, die von der Mieterin nur bei Auflösung des Vertrages zu einem bestimmten Termin zu erbringen sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2008

…Rechtsgeschäftes oder andere für die Festsetzung der Gebühren bedeutsame Umstände nicht deutlich zu entnehmen sind, so wird nach Abs. 2 dieser Bestimmung bis zum Gegenbeweis der Tatbestand vermutet, welcher die Gebührenschuld begründet oder die höhere Gebühr zur Folge hat. Der Nachtrag oder Zusatz zu einer…

UFSW RV/0030-W/04Identität der Vertragspartner bei Zusatz oder Nachtrag zu einem Vertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2006

…Nachtrag nach Maßgabe seines Inhaltes selbständig gebührenpflichtig. Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iS des § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn der Vertragsgegenstand des neuen Vertrages vollkommen ident mit dem des ursprünglichen Vertrages ist. Ebenso ist es eine…

UFSW RV/2707-W/02Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits früher ausgefertigten Urkunde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2004

…Art III UmgrStG ein Nachtrag zum ursprünglichen Leasingvertrag aus dem Jahre 1986 vorliegt. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits vollständig ausgefertigten…

UFSL RV/0731-L/05Nachtrag zu Bestandsvertrag oder selbständiger Vertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2006

…wobei die Identität des Rechtsgeschäftes erhalten bleibt. So muss bei einem Bestandvertrag die Identität des Bestandgegenstandes vorliegen (VwGH v. 29.7.2004, 2004/16/0075). Außerdem darf durch den Zusatz oder Nachtrag das ursprüngliche Rechtsgeschäft nicht aufgehoben oder ersetzt werden (VwGH v. 27.9.1977…

BFG RV/7100927/2012Kein Zusatz oder Nachtrag mangels Parteienidentität
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2014

…sind Bestandverträge gebührenpflichtig. § 21 GebG 1957 lautet: "Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist dieser Zusatz oder Nachtrag…

UFSW RV/3631-W/02Vertragsübernahme bei einem Bestandvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

…und der E-GmbH. neu begründete Bestandverhältnis beurkundet. Da von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG nur dann gesprochen werden kann, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die laut der…

UFSW RV/0336-W/03Eine schriftliche Vertragsergänzung und -änderung zu einem mündlich abgeschlossenen Pachtvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2004

…unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff. ABGB) und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, nach dem Wert im allgemeinen 1 v.H.. Gemäß § 21 GebG ist, wenn durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer…

BFG RV/7103581/2014Vorliegen eines Nachtrages gemäß § 21 GebG 1957 zu einem Pachtvertrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2019

…2 zu § 21 samt angeführter Rechtsprechung). Für die gebührenrechtliche Beurteilung dieser Änderungen in der Zusatzvereinbarung ist von entscheidender Bedeutung, ob dadurch das Bestandobjekt ausgetauscht wurde und deswegen nicht mehr von einem Zusatz oder Nachtrag des ursprünglichen Bestandvertrages, sondern von einem Abschluss eines weiteren Bestandvertrages auszugehen…