…im Falle der fehlenden Übereinstimmung der Beteiligungsverhältnisse mit den Verkehrswerten in Verbindung mit gewinnabhängigen Ergebnisverteilungsvereinbarungen (Kapitalkontenzusammenschluss, Rz 1316 ff). Haben die Zusammenschlusspartner eine zulässige Maßnahme im Rahmen der Zusammenschlussvereinbarung getroffen, ist eine Änderung der vertraglich festgelegten Maßnahme nach dem Vollzug des Zusammenschlusses nicht mehr wirksam.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 1. April 2022 zuständigen Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Berufungen (nunmehr Beschwerden, § 323 Abs 38 BAO) (1.) vom 15. Jänner 2013 gegen die Bescheide des FA Wien 9…
…der übertragenen Vermögen festgelegt. Daraus ergeben sich zwei Fragenbereiche: Einerseits sollen die nach dem Umtauschverhältnis festgelegten Beteiligungen in den steuerlichen Kapitalkonten der Zusammenschlusspartner zum Ausdruck kommen und andererseits sollen ertragsteuerlich die bis zum Zusammenschlussstichtag angesammelten Gesamtreserven bei jenen Mitunternehmern verbleiben (gespeichert werden), die sie erwirtschaftet…
4.2.3. Steuerliche Bewertung des außerbetrieblichen Vermögens Rz 1417: Für einen Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG ist es ausreichend, wenn einer der Zusammenschlusspartner begünstigtes Vermögen im Sinne des § 23 Abs. 2 UmgrStG überträgt. Die Rückwirkungsfiktion für das begünstigte Vermögen im Sinne des § 23 Abs…
…starrer) Kapitalkonten möglich (siehe Rz 1309 ff). Insofern kommt es durch die Buchwertfortführung zu einer mit der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung übereinstimmenden Übernahme der Buchwerte und damit gleichzeitig zu einem diesen Verhältnissen entsprechenden Ausweis der Beteiligungen auf den Kapitalkonten der Zusammenschlusspartner. Eine Kapitalkontenverschiebung erübrigt sich daher. Soweit…
…Bilanzstichtag ist eine Zustimmung des Finanzamtes in derartigen Fällen nicht erforderlich. Gleiches gilt beim Zusammenschluss zu einer gewerblichen Mitunternehmerschaft, wenn einer der Zusammenschlusspartner bisher bereits rechnungslegungspflichtig war sowie beim Zusammenschluss zu einer bisher nicht bestehenden Mitunternehmerschaft iSd § 189 Abs. 1 Z 1 UGB ("verdeckte" Kapitalgesellschaft…
…dessen Zustimmung einzuholen. VIII. Dauer, Kündigung (1) Gegenständlicher Rechtserwerb stellt einen Zusammenschluss gemäß Art IV des UmgrStG dar. Die Zusammenschlusspartner sind bestrebt, die endgültige Verschiebung von Steuerlasten im Sinne des § 24 Abs 2 zu UmgrStG zu vermeiden und verpflichten sich, zur Erreichung dieses Zieles bestehende…
… 8 Abs.2 am Firmenwert und an den stillen Reserven ab dem Zusammenschlussstichtag teil. Die Beteiligung der Zusammenschlusspartner bemisst sich daher am Buchwert des übertragenen Vermögens zum Zusammenschlussstichtag (31.5.1999). Gemäß § 13 nimmt der atypisch stille Gesellschafter rückwirkend mit Beginn des Geschäftsjahres (01.06…
…der besonderen Buchführungsgrenze von 600.000 Euro für Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhändler). Im Fall eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG wirkt eine von einem Zusammenschlusspartner ausgeübte Aufschub-Option für die Mitunternehmerschaft weiter; dies gilt nur dann nicht, wenn einer der Zusammenschlusspartner bisher § 5-Ermittler war (vgl…
…IV UmgrStG fallenden Zusammenschluss dar. Die Zusammenschlusspartner müssen - abhängig von der gewählten Zusammenschlussmethode - eine Vorsorgemaßnahme gegen eine endgültige Steuerlastverschiebung treffen. Die Anschaffungskosten betrugen Euro 100.000 für Grund und Boden und Euro 100.000 für das Gebäude, die Verkehrswerte zum Zusammenschlussstichtag betragen Euro 200.000…
…der Betriebsgrundstücke, die nach dem Zusammenschluss der übernehmenden Personengesellschaft (entgeltlich oder unentgeltlich) als Sonderbetriebsvermögen zur Nutzung überlassen werden. Zu den ertragsteuerlichen Folgen der Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern siehe Abschnitt 4.2.4.5. Rz 1358a: Werden (Teil)Betriebe freiberuflich tätiger Zusammenschlusspartner auf eine Personengesellschaft übertragen, stellt…
…IV UmgrStG, er vermag allerdings keine Substanzveränderung in der Rechtsposition des oder der Zusammenschlusspartner bewirken. Rz 1379: Das Gewähren eines Gesellschafterrechtes und damit ein Zusammenschlusstatbestand liegen in Personengesellschaften mit fixierten Beteiligungsverhältnissen nicht vor, wenn Einlagen die Beteiligungsverhältnisse nicht berühren (Einstellen in das variable Kapitalkonto). Wird…
…zuzurechnen ist (im Ausmaß seiner Beteiligungsquote); die Altvermögenseigenschaft des Grund und Bodens bleibt insoweit bestehen. Auf die anderen Zusammenschlusspartner kann die Altvermögenseigenschaft nicht übertragen werden, weshalb die ihnen zuzurechnenden stillen Reserven jedenfalls nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen zu ermitteln sind; insoweit stellt der Grund und Boden…
…Sinne Art. IV UmgrStG vor, weil es ausreichend ist, wenn ein Zusammenschlusspartner begünstigtes Vermögen überträgt. Die Einlage von nicht begünstigtem Vermögen durch A (Grundstück) kann ebenfalls rückwirkend erfolgen, ansonsten erfolgt die Beurteilung aber nach allgemeinem Ertragsteuerrecht. Die Übertragung des Grundstücks durch A ist nach § 32…
…für das begünstigte Vermögen sei Voraussetzung für die Anwendung des Art. IV UmgrStG, dass auch das nicht begünstigte Vermögen eines Zusammenschlusspartners tatsächlich übertragen werde. Da nach allgemeinem Steuerrecht die Einlage in eine Mitunternehmerschaft eine Einlagehandlung erfordere, müsse auch die im Zusammenschlussvertrag vereinbarte Geld- oder Sacheinlage…
…h. jenes Vermögen, dass nicht in § 23 Abs. 2 UmgrStG genannt ist) erstreckt. Dies erscheint nur sachgerecht - es sind auch jene Zusammenschlusspartner, die kein begünstigtes Vermögen (sondern zB bloße Geldeinlagen) leisten, von der Rückwirkungsfiktion des Art. IV UmgrStG umfasst (Mühlehner in Hügel/Mühlener/Hirschler, Umgründungssteuergesetz…
…15/0114). Überschießend erschiene es angesichts des Gesetzeswortlautes, der sich nur auf den begünstigtes Vermögen Übertragenden bezieht, die Zurechnungsvoraussetzungen auch bei jenen Zusammenschlusspartnern vorauszusetzen, die nicht begünstigtes Vermögen übertragen (so grundsätzlich aber UmgrStR 2002 Rz 1344). Allerdings schränkt die Verwaltungspraxis diesen Standpunkt ohnedies insoweit ein…
…ErlRV UmgrStG, 266 Blg NR 18. GP, 32), dass zumindest durch einen Zusammenschlusspartner Vermögen iSd Abs.2 übertragen werden muss (gegenständlich durch den Bf), nicht jedoch von allen zusammenschlussbeteiligten Personen (dh. dass die hier nicht erfolgte Vermögensübertragung durch A nicht schädlich ist). - Lt. Hübner-Schwarzinger…
…Da gemäß § VI in Verbindung mit § 12 des Gesellschaftsvertrages eindeutig festgelegt sei, dass Vermögen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werde, einer der Zusammenschlusspartner ein positives Vermögen in Form eines Betriebes im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG einbringe, wie aus der Zusammenschlussbilanz hervorgehe, sei die…
…aber ein allfälliger Wertverlust keine Berücksichtigung fände. Die Vertreterin des Finanzamtes verweist darauf, dass die Rückwirkungsfiktion laut UmgrStG nur für begünstigtes Vermögen zur Anwendung gelange. Das UmgrStG enthalte keine Bestimmung hinsichtlich jener Zusammenschlusspartner, die nicht begünstigtes Vermögen übertragen. Daher komme diesbezüglich das Einkommensteuergesetz zum Tragen…