…worden seien, womit sich eine "Finanzierungslücke" von S 0,00 ergebe. Die vom Finanzamt vorgenommene Zuschätzung zu den Umsätzen und Gewinnen 1984 bis 1990 (Tz 16 BP-Bericht) würde daher einer sachlichen Grundlage entbehren. Zur Frage der Zurechnung fakturierter Leistungen (Tz 18.2. BP-Bericht…
…1987 um Beträge iHv rd. S 246.000,00 und S 229.000,00 zu erhöhen und war von der Hinzurechnung des Finanzamtes betreffend 1988 bis 1990 Abstand zu nehmen. Der Berufung konnte in diesem Streitpunkt somit teilweise gefolgt werden. Zu 4.) - Zurechnung Vermittlungsprovision (1991)…
…Gibt der Steuerpflichtige keine brauchbare Erklärung woher - wenn nicht aus nicht erklärten Betriebserlösen - der Zuwachs an Spargeldern und Wertpapieren stammen sollte, so muß er die mit jeder Schätzung verbundene Unsicherheit hinnehmen (VwGH 19.09.1984, 84/13/0021). Entscheidend für die Zurechnung der vom Bw…
…nachbeschaffen. Die Bf hat sich dahin verantwortet, dass sie das Safekassabuch nicht von ihrem Vertreter zurückerhalten habe. "Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs muss sich der Vertretene das Verschulden seines Vertreters zurechnen lassen" (vgl VwGH 27.01.2011, 2010/15/0149, VwGH 26.02.2014, 2012…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder HR Dr. Marlise Tschantré, Mag. Johann Hakel und Wolfgang Sauer über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag. Richard Leisch, Carl Blum Straße 16, 4600 Wels, vom 18. April…
BESCHLUSS ÜBER die Bewilligung einer Konteneinschau gem. § 8 KontRegG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz über den Antrag des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2021 auf Bewilligung von Auskunftsverlangen der Behörde nach § 8 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) (Konteneinschau) im Abgabenverfahren betreffend ***1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. MN, geb. A, wohnhaft in B, vertreten durch die öffentlichen Notare Dr. Harald Mezriczky und Dr. Martin Roch in 2320 Schwechat, Himbergerstraße 7, vom 27. Mai 1992 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und…
…Rechnung der Kinder. Dies entspricht in seinem wirtschaftlichen Gehalt einem treuhändigen Erwerb. Dass kein formelles Treuhandverhältnis begründet wurde, spielt im Rahmen der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu lösenden Frage der Zurechnung von Einkünften sowie im Rahmen des von wirtschaftlichen Vorstellungen geprägten § 27 Abs. 5 EStG 1972…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 10. Juli 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem in Form eines Notariatsaktes…
Berufungsentscheidung Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw., Adresse1 , vertreten durch Dr. Axel-Hans Werner Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 5020 Salzburg, Fürbergstraße 60/59, vom 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. KEG, Adr.Bw., vertreten durch Ing.H., Adr.Bw., vom 27. Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. September 2010 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche…
…verweigern (Vergleiche dazu Ruppe, Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquellen als Problem der Zurechnung von Einkünften). Da der Treuhänder in seiner Disposition im Bezug auf die Kapitalanteile an die Treuhandvereinbarung gebunden ist und die Dispositionsmöglichkeit beim Treugeber angesiedelt ist, ist zur Nutzung der Anteile…
…Ausgaben getätigt. Sie sei Nichtraucherin und Antialkoholikern. Nunmehr habe sie finanzielle Aufwendungen auch für ihren Sohn zu tätigen, wofür sie einen Teil der Spargeldbeträge benötige. Anlässlich einer Vernehmung durch die Prüfungsabteilung Strafsachen am 17. Dezember 2001 (AB Oz. 38/351) gab die Bw. dazu an…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
…dass bei Feststellung eines ungeklärten Vermögenszuwachses die Annahme berechtigt ist, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht bekannten Einkünften stammt. Die Zurechnung ist bei jener Einkunftsart geboten, in deren Rahmen er am wahrscheinlichsten verdient wurde. Im gegenständlichen Verfahren wurde der ungeklärte Vermögenszuwachs ebenfalls den Einkünften aus…
Beim Zertifikat Nr. 5807 erfolgten je eine Ein- und Auszahlung im November 2007 bzw. im Oktober 2008. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) Der Bf. vertritt die Ansicht (BFG-Aktenteil OZ 1, Seite 6), dass er glaubte über dem Weg der Barschiene anteilig ABC-Substanzgenusscheine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…