…Bestimmungen – zu gewährleisten. Im Hinblick darauf, dass es der Lebenserfahrung nicht widerspricht, dass ein nicht unbedeutender Teil der Arbeitnehmer seine Mahlzeiten in nahe gelegenen Gaststätten zur dortigen Konsumation einnimmt, erscheint es dem erkennenden Senat durchaus angemessen, wenn aus den detaillierten Listen der Firma E ersichtlich…
…Abs. 2 der Bestimmung besagt, dass Betriebe des Gaststättengewerbes nur dann vorliegen, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und Umsätze überwiegend aus derartigen Konsumationen erzielt werden. Zu den Betrieben des Gaststättengewerbes gehören keinesfalls Würstelstände, Maroni- und Kartoffelbratereien, Eisgeschäfte…
…daher wie den oben zitierten Gesetzestext zweifelsfrei entnommen werden kann nur dann vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten "Speisen und Getränke" zur dortigen Konsumation angeboten werden. 5) Das Finanzamt wies zwar darauf hin, dass es sich im gegenständlichen Fall um keine Gaststätte mit Verabreichung von Speisen…
…2 Abs. 2 der oben angeführten Verordnung liegen Betriebe des Gaststättengewerbes nur dann vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und die Anzahl der Sitzplätze in geschlossenen Räumen die Anzahl der Sitzplätze im Freien überwiegt. Bei Gaststätten, die ganzjährig…
…Betriebe, die nicht zu den Betrieben des Gaststättengewerbes gehören, seien solche, die Getränke und Speisen nicht in geschlossenen Räumen zur dortigen Konsumation anbieten, sondern die eine Art von "Gassenverkauf" betreiben. Bei diesen Betrieben stehe die Abgabe von Waren und nicht die gastronomische Leistung im Vordergrund…
…Catering ist mit solchen Tätigkeiten nicht vergleichbar. Zudem erfordert der Wortlaut des § 2 Abs 2 dass die Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation in den geschlossenen Räumen abgegeben werden. Das Catering findet überwiegend in geschlossenen Räumen statt, erfüllt aber nicht die Voraussetzungen der Verordnung. Wird…
…voller Höhe gesondert anzusetzen. (2) Betriebe des Gaststättengewerbes im Sinne der folgenden Bestimmungen liegen nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und die Anzahl der Sitzplätze in geschlossenen Räumen die Anzahl der Sitzplätze im Freien überwiegt. Bei Gaststätten…
…Einlösung abgestellt werde, wenn es dort heiße: "Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden". Entscheidend sei somit, wo die Gutscheine…
…Abs. 2 der PauschalierungsVO 1999 liegt ein Betrieb des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und Umsätze überwiegend aus derartigen Konsumationen erzielt werden. Mit dem expliziten Ausschluss von Würstelständen, Maroni- und Kartoffelbratereien, Eisgeschäften, Konditoreien…
…keinen Vorteil für den einzelnen Dienstnehmer darstellen sollten. Weiters blieben Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von EUR 4,40 pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahen gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst würden. Daher müsse sichergestellt sein…
…bis zu einem Wert von 4,40 € pro Arbeitstag steuerfrei bleiben, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen…
…ist nach Aussage des Verwaltungsgerichtshofes auf ein typisches Berufsbild abzustellen: Betriebe des Gaststättengewerbes im Sinne dieser Bestimmung liegen nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden. Die Zuordnung von Unternehmen zum Gaststättengewerbe hat nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erfolgen…
…Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, von der Einkommensteuer befreit. Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von € 4,40 pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer nahe gelegenen Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden…
…ist nach Aussage des Verwaltungsgerichtshofes auf ein typisches Berufsbild abzustellen: Betriebe des Gaststättengewerbes im Sinne dieser Bestimmung liegen nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden. Die Zuordnung von Unternehmen zum Gaststättengewerbe hat nach der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erfolgen…
…II Nr. 149/2007, nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und die Anzahl der Sitzplätze in geschlossenen Räumen die Anzahl der Sitzplätze im Freien überwiegt. Bei Gaststätten, die ganzjährig innerhalb geschlossener Räume betrieben werden, unterbleibt diese Überwiegensprüfung…
…255.000 Euro gelegen. Der Betrieb werde in einer geschlossenen Räumlichkeit geführt, wobei Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten würden. Das Angebot an Getränken sei zwar um vieles größer als das Angebot an Speisen (es würden lediglich verschiedene Toastvarianten angeboten), ein bestimmter Anteil von…
…Bücher geführt. Die Umsätze des Vorjahrs seien unter der Umsatzgrenze von 255.000 Euro gelegen. Der Betrieb werde in einer geschlossenen Räumlichkeit geführt, wobei Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden. Sitzplätze im Freien seien nicht vorhanden. Eine Gaststätte sei ein Dienstleistungsbetrieb, dessen primärer…
…Verordnung in Anspruch nehmen, bei denen in geschlossenen Räumen Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und Umsätze überwiegend aus derartigen Konsumationen erzielt werden. Im Betrieb des Abgabepflichtigen werden jedoch seit dem Jahr 2003 nur mehr mit 20% USt belegte Erlöse erzielt. Das heißt…
…2 der zitierten Verordnung würden Betriebe des Gaststättengewerbes dann vorliegen, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden und die Anzahl der Sitzplätze in geschlossenen Räumen die Anzahl der Sitzplätze im Freien überwiege. Der Betrieb "Fbar" erfülle alle gesetzlichen Anforderungen eines…
…idF BGBl. II Nr. 149/2007) liegen Betriebe des Gaststättengewerbes nur vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und Getränke zur dortigen Konsumation angeboten werden. Für die Beurteilung, ob Betriebe des Gaststätten- und/oder Beherbergungsgewerbes im Sinne der Verordnung vorliegen, ist es nicht schädlich, wenn in…