…133 Abs. 4 B-VG kann gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes Revision erhoben werden, wenn es von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere wenn eine Rechtsprechung des VwGH fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis gründet auf den Normen zur Zurückweisung von Beschwerden. Rechtsfragen…
…Die Triebfeder des Wirkens dieses Prüfers habe noch nicht ausgemacht werden können. Nachdem die pauschalen Gewinnerhöhungen im Prüfungszeitraum nicht dazu geeignet seien, die Verfahren wiederaufzunehmen, werde bei stattgebender Erledigung der Rechtsmittel gegen die Verfahrensbescheide die Berufung gegen die Sachbescheide zurückzuweisen sein. Der Bw werde den…
…verspätet zurückzuweisen gewesen. Mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2005 (Eingang 28. Oktober 2005) hat der steuerliche Vertreter fristgerecht gegen die Zurückweisung des Vorlageantrages berufen und in der Begründung dazu ausgeführt, das Finanzamt Feldkirch gehe davon aus, dass die Ersatzzustellung am 27.2.2002 an eine…
…rechtliche Behandlung des Rechtsmittels (und zwar Verjährung hinsichtlich der Jahre 2005 und 2006 sowie die Liebhabereibetrachtung hinsichtlich 2007 bis 2010) ab. Das Bundesfinanzgericht vermag daher nicht festzustellen, dass das Finanzamt bis dato eine Berufungsvorentscheidung (Beschwerdevorentscheidung) über die Berufung (Beschwerde) vom 10.04.2013 gegen die…
…271 BAO Rz 22) grundsätzlich mit Beschwerde an den VfGH oder Revision an den VwGH anfechtbar. Da der Aussetzungsbeschluss der dargestellten ständigen Rechtsprechung des VwGH in Bezug auf den Vorrang der Erledigung eines Rechtsmittels gegen den Wiederaufnahmebescheid vor Erledigung eines Rechtsmittels gegen den Sachbescheid folgt…
…erhob Berufung (die gemäß § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde zu erledigen ist) "gegen den Wiederaufnahmebescheid des im Betreff genannten Schreibens" vom 26.9.2011 "hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2007 bis 2010". Begründend führte der Bf aus, aus der beiliegenden Bestätigung werde klar…
…Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) sind vorbehaltlich der Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). (2) Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) berechtigen die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung; inhaltliche Mängel liegen nur dann vor, wenn in einer Eingabe gesetzlich geforderte inhaltliche Angaben…
…alle vom 15.12.2014, wurde zur Berichtigung des Pendlerpauschales auf die oa. Begründung verwiesen. In der gegen die Einkommensteuerbescheide 2010 bis 2013 vom 15.12.2014 fristgerecht eingebrachten Beschwerde vertrat der Bf seine Ansicht, dass ihm das große Pendlerpauschale für die Entfernung zwischen 20…
…Eingaben vom 5. Jänner 2004 wurde der Antrag auf Erstreckung der Frist für die Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2002 und gegen den Bescheid betreffend Investitonszuwachs- sowie Forschungsprämie für 2002 bis 5. Februar 2004 gestellt. Der Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Dezember 2003…
…Einbringung einer Berufung gegen die Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer und Feststellung von Einkünften, jeweils für die Jahre 1997 bis 1999 (vgl. den Bescheid vom 8. November 2005 und die Berufungsvorentscheidung vom 18. November 2005). Einem Berufungseinwand zufolge hätten Zweifel des Finanzamtes am Inhalt des Fristverlängerungsansuchens mittels…
…Wiederaufnahmsbescheid und der neue Sachbescheid sind also zwei Bescheide, die jeder für sich einer Berufung zugänglich sind (siehe dazu Ritz, BAO, Rz.7 zu § 307). Gem. § 250 Abs.1 lit.a) BAO muss eine Berufung die Bezeichnung des Bescheides enthalten, gegen den sie sich richtet…
…09.2013 hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 2011 vom 11.01.2013 ist somit mit Beschluss als unzulässig zurückzuweisen und das Verfahren einzustellen. Angemerkt wird dazu, dass durch die Zurückweisung keine Entscheidung in der Sache erfolgt. Die Beschwerde (vormals Berufung) vom 09.10.2013 gegen die Aufhebungsbescheide…
…um ein Rechtsmittel gegen die Sachbescheide (durch den RA 1 oder den Stb) einzubringen, weil durch einen Antrag auf Fristverlängerung der Lauf der Rechtsmittelfrist gehemmt war(§ 245 Abs. 3 BAO). Diese Hemmung beginnt mit dem Tag der Einbringung des Antrags und endet mit dem Tag…
…Außenprüfung erlassenen Wiederaufnahms- und Sachbescheide) zu behandeln ist, sind überwiegende Parteiinteressen nicht erkennbar, die der Unterlassung der beantragten mündlichen Verhandlung entgegenstünden. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Sachverhalt im gegenständlichen Fall nicht strittig ist und die Rechtsfolge eines abgesonderten Rechtsmittels gegen nur das Verfahren betreffende…
…bei Zurückweisungen aufgrund § 212a Abs 3 lösen auch solche nach § 212a Abs 2b keine Nachfrist iSd § 212a Abs 7 zweiter Satz aus (vgl dazu auch RAE 2014, Rz 535)." (Ritz/Koran, BAO8 § 212a BAO, Rz. 4). Dass die belangte Behörde dennoch im Zuge des gegen…
…als gegen den Sachbescheid betreffend Einkommensteuer 2007 bzw. 2008 gerichtet. Ergänzend zu unseren Beschwerden vom 3.3.2014 halten wir fest, dass die Einstufung der Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG rechtswidrig ist, weil das Optionsentgelt auf den Kaufpreis anzurechnen war und somit Teil des…
…bei Zurückweisungen aufgrund § 212a Abs 3 lösen auch solche nach § 212a Abs 2b keine Nachfrist iSd § 212a Abs 7 zweiter Satz aus (vgl. dazu auch RAE 2014, Rz 535)." (Ritz/Koran, BAO8 § 212a BAO, Rz. 4). Dass die belangte Behörde dennoch im Zuge des gegen…
…das Jahr 2005 wird als unbegründet abgewiesen. Die Berufung betreffend die Zurückweisung des Vorlageantrags betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 bis 2009, Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008, Einkommensteuervorauszahlung für 2010 wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Sachbescheide Im April 2010 fand bei dem Bw…
…23 € (zwischenzeitige Tilgung der Umsatzsteuer 2000 in Höhe von 1.453,56 € und eines Teiles der Umsatzsteuer 2001 in Höhe von 1.146,81 €) aus. Die Berufung gegen den Bescheid über die Zurückweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a Abs…
…nach bisheriger Rechtsauffassung Rechtsmittel als unzulässig geworden zurückzuweisen waren. Dies galt nach Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz (BAO3, § 299 Anm 25 idF vor 15. Ergänzungslieferung) für Berufungen gegen neue Sachbescheide, wenn der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid stattgegeben wird, wodurch der neue Sachbescheid als Folge des …