…Arbeit bisher: 32.407,27 €; neu: 31.514,99; Ausländische Einkünfte bisher (ungekürzt): 56.793,75; abzüglich Werbungskosten (laut Vorhalt) von 4.791,10 € und zuzüglich 892,25 € ergibt neu 52.894,90 €. Beilage: 1 Berechnungsblatt Wien, am 23. Dezember 2009
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die zeitliche Zuordnung von Ausgaben (Werbungskosten) aus dem insofern klaren und eindeutigen Wortlaut des…
…damit ursächlich zusammenhängenden Werbungskosten der gleichen Betrachtung unterliegen und seien die Einkünfte entsprechend zu kürzen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 29. Jänner 2013 gründet auf die gesetzliche Zuflussfiktion des § 19 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 und auf die zeitliche Zuordnung von Ausgaben des…
…können all diese zusätzlichen Argumentationen zur Begründung der vorliegenden Berufungsentscheidung überhaupt dahingestellt bleiben, weil die anschließende Begründung über die Zuordnung sämtlicher (allfälliger) Werbungskosten zu Veranlagungsjahren vor dem Streitjahr 2008 ausreicht, die Absetzbarkeit aller gegenständlicher Werbungskosten im Streitjahr 2008 auszuschließen; zumal die (allfällige) Höhe von Werbungskosten…
…einen pauschalen Betriebsausgabenabzug in Höhe von € 4.251,74 geltend. Dieser pauschale Betriebsausgabenabzug wurde vom Bw. mit 70 % der Einnahmen, maximal 650,00 € pro Monat der Pflegetätigkeit berechnet. Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beantragte er den Abzug folgender Werbungskosten: | Fortbildung |…
…Steuerpflichtige die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 18 MRG zur Standardanhebung in Betracht zieht, aus. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus den leerstehenden Wohnungen nach deren Inbestandgabe im Gefolge eines Verfahrens gemäß § 18 MRG ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren…
…sich konstruktiv zu äußern; der Bf erschien nicht dazu bereit; eine Zuordnung von Unterlagen zu einem Beweisthema war damit vielfach nicht möglich. Der (nicht durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertretene, jedoch nicht völlig rechtsunkundige) Bf ist vom Bundesfinanzgericht ausführlich zu den für die einzelnen Beschwerdepunkte maßgeblichen…
…Darüber hinaus sind Werbungskosten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben nur in dem Jahr anzuerkennen, in dem die Ausgaben/Aufwendungen getätigt wurden, weshalb Ausgaben die nicht im Beschwerdejahr getätigt wurden auch aus diesem Grund nicht als Werbungskosten im Beschwerdejahr…
…EStG 1988 zu subsumieren (vgl. VwGH 19.12.2018, Ro 2017/15/0025). Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt aber nach dem Zuflussprinzip. Daher ist das in den Jahren 2016 und 2017 an die Bf. bezahlte Rehabilitationsgeld auch in diesen Jahren…
…2021) auf Grund des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der Herrn Odenthal zugesprochenen Kündigungsentschädigung als Werbungskosten abzusetzen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.07.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte aus, dass die zeitliche Zuordnung von (außerbetrieblichen) Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip…
…liegen kann (KZ 719 - KZ 722), bleiben im Fall einer gleichteiligen Zuordnung zu den beiden Einkunftsarten der Bf mangels Überschreitens des ohnehin berücksichtigten Werbungskostenpauschales von 132,- € bei den nichtselbständigen Einkünften ohne Auswirkung auf die Besteuerungsgrundlagen. Für eine überwiegende Veranlassung durch die nichtselbständige Tätigkeit fehlt…
… 15 und die Werbungskosten nach § 16 (Doralt, EStG, § 19 Tz 6). Der für die zeitliche Zuordnung von Ausgaben in § 19 Abs. 2 erster Satz EStG verwendete Begriff "geleistet" ist im Sinn von Übertragung der tatsächlichen und rechtlichen (besser wirtschaftlichen) Verfügungsmacht über Geld oder Geldeswert zu…
…im oa. Sinne nur dann ein, wenn ein Veräußerungsgeschäft insgesamt zu einem Verlust geführt hat. Entsteht der "Verlust" hingegen bloß periodenbezogen durch den Abfluss von nachträglichen Werbungskosten oder Erlösminderungen, die einem in einem früheren Veranlagungszeitraum getätigten, insgesamt mit Gewinn abschließenden Veräußerungsgeschäft zuzurechnen sind, dann sind…
…Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. § 19 EStG 1988 regelt somit nur die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben und sagt nichts darüber aus, ob eine Einnahme bzw. Ausgabe vorliegt. Nur wenn eine Einnahme bzw…
…25. August 2006 wurde die gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Zum Zuflusszeitpunkt der Zuschüsse/Bildungskonto Land ox: Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben wird - darin ist der Bw beizupflichten - grundsätzlich in …
…angefallenen Geldbeschaffungskosten (Finanzierungsnebenkosten) in Höhe von insgesamt 7.862,00 Euro in voller Höhe im Streitjahr oder auf die Laufzeit des Darlehens verteilt als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) abziehbar sind. Was die zeitliche Zuordnung von Werbungskosten anbelangt…
… 15 und die Werbungskosten nach § 16 (Doralt, EStG, § 19 Tz 6). Der für die zeitliche Zuordnung von Ausgaben in § 19 Abs. 2 erster Satz EStG verwendete Begriff "geleistet" ist im Sinn von Übertragung der tatsächlichen und rechtlichen (besser wirtschaftlichen) Verfügungsmacht über Geld oder Geldeswert zu…
… (Die Bildung von Fahrgemeinschaften - wie auch die Reise mit Fernbussen - ist bei derartigen Distanzen üblich und wäre im Sinne der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch im gegenständlichen Fall naheliegend.) c) Eine Zuordnung von tatsächlich mit dem PKW zurückgelegten Kilometern zu den einzelnen Berufungszeiträumen (Jahren) ist auf…
…08.2024, Ra 2022/12/0029) zu verweisen, wonach durch das Pendlerpauschale Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal berücksichtigt werden sollen. Eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten ist dann nicht gerechtfertigt, wenn auszuschließen ist, dass dem Arbeitnehmer Fahrtkosten erwachsen sind. Die gesetzliche…
…des Bw. im Jahr 2001 64.919,58 an Wochengeld bezogen. Nach Abzug des Werbungskostenpauschales gemäß § 16 Abs. 3 EStG errechnen sich somit Einkünfte im Sinne der angeführten Bestimmung von 63.119,58 S sodass die genannte Grenze überschritten wird. Der Bw. vermeint nun, dass…