13 Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988) 13.1 Vereinnahmung 13.1.1 Allgemeines Rz 4601: Einnahmen sind einem Steuerpflichtigen zugeflossen, sobald er die volle Verfügungsmacht über sie erhält (VwGH 17.10.1984, 82/13/0266; VwGH 22.2.1993, 92/15…
19.1.3 Zuordnung zu den Einkunftsarten 19.1.3.1 Allgemeines Rz 5831: Eine Mitunternehmerschaft liegt nur vor, wenn betriebliche Einkünfte erzielt werden (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Rz 5831a: Gewerbliche Einkünfte - und daher eine Mitunternehmerschaft - liegen…
8 ZEITLICHE ZUORDNUNG VON EINNAHMEN UND AUSGABEN (§ 19 EStG 1988) 8.1 Zufließen von Einnahmen 8.1.1 Allgemeines Rz 631: Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 erfolgt in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige rechtlich und wirtschaftlich die…
8.3 Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zum wirtschaftlichen Bezugsjahr Rz 642: Als "kurze Zeit" im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 79 Abs. 1 EStG 1988 von einem Zeitraum von bis zu 15 Tagen ausgegangen werden…
9.3.1.2 Zuordnung zu den Einkunftsarten Rz 673: Gemäß § 25 Abs. 1 EStG 1988 sind Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie auf Grund eines bestehenden oder früheren Dienstverhältnisses zufließen. In allen anderen Fällen unterliegen diese Bezüge der…
…die zu der Referenznummer der B eingehen, ihr zuzuordnen und in die B betreffende Datenübermittlung zu übernehmen. 42.6.4.2.2 Persönliche Zuordnung im Rahmen der Veranlagung Rz 12023: Die Berücksichtigung der Zuwendung erfolgt bei dem Steuerpflichtigen, für den die Übermittlung mit dem verschlüsselten…
5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
6. Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 19 EStG 1988) Rz 481: Hinsichtlich der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben ist § 19 EStG 1988 anzuwenden. Siehe dazu EStR 2000 Rz 4601 bis 4632.
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ralf Schatzl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Juni 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Mai 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. November 2024 betreffend Einkommensteuer 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…Abkommensbestimmungen zugeordnet oder verschiedenen Personen zugerechnet werden (außer nach Artikel 9) und dieser Konflikt sich nicht durch ein Verfahren nach Artikel 25 regeln lässt und wenn auf Grund dieser unterschiedlichen Zuordnung oder Zurechnung die betreffenden Einkünfte oder Vermögenswerte unbesteuert blieben oder zu niedrig besteuert würden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Jänner 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. ***B***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, ***StNr***, zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch Mag. ***B***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. September 2022 betreffend Abweisung des Antrages auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. ***B***, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12. November 2021 betreffend Abweisung der Anträge auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. ***B***, über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 9. August 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 und 2022, ***StNr***, zu Recht…
…Erlassung des Erstbescheides vollumfänglich offengelegt wurde und damit keine neuen Tatsachen vorliegen können, die eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Inhaltlich ist für die Jahre 2011 und 2014 ausschließlich die Zuordnung des Verkaufspreises zur Veräußerung des (steuerpflichtigen) inländischen Betriebs (Assets) und (steuerfrei, weil internationale Schachteilbeteiligung) Beteiligungen (Shares) strittig…
…die Vermittlung der Liegenschaft und Anschaffungskosten von insgesamt 631.939,23 Euro zu berücksichtigen beantragt. Aufgrund der beiliegenden Bestätigung von Herrn ***1Makler*** sei die Zuordnung der Aufwendungen vorgenommen worden und werde beantragt, diese entsprechend zu berücksichtigen. Als Beilage zum Schreiben fand sich eine E-Mail…
…Sie haben diese Verpflichtung "schuldhaft, sogar vorsätzlich" verletzt und dadurch den Schaden der politischen Partei "AX" verursacht. Ebenfalls gegen eine Zuordnung der geltend gemachten Aufwendungen zur beruflichen Sphäre des Beschwerdeführers spricht der Umstand, dass er Bezüge vom Land X für seine Tätigkeit als Abgeordneter zum…