…in Höhe von 696,00 € (Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte zwischen 20 km bis 40 km, Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels) zu gewähren. Da dieses bereits im angefochtenen Bescheid berücksichtigt worden war, war das entsprechende Beschwerdebegehren als unbegründet abzuweisen. b) Der Pendlereuro war jedoch im angefochtenen…
…I 2008/85) berücksichtigt. In der Begründung wurde auf Veranlagungsverfahren 2008 verwiesen, wo unter Zugrundelegung einer Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von (gerundet) 40 Kilometern und gleichzeitiger Feststellung der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels für den Weg zur bzw. von der Arbeit, (ebenfalls) nur das…
…Meinung, dass im vorliegenden Fall das Ergebnis des Pendlerrechners heranzuziehen bzw. die Zumutbarkeit der Massenbeförderungsmittel gegeben sei. VII. Dagegen vertrat der Bf. in einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 25.01.2018 („Betreff: Hinweis über unbegründetes und sinnloses Verfahren beim Bundesfinanzgericht“) die Ansicht…
…5.2005, RV/0054-I/04). Beide Kriterien führen im vorliegenden Streitfall zur Zumutbarkeit, ein Massenbeförderungsmittel zu benutzen. Dem Bf steht somit das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG zu und hier der Betrag für 20 bis 40 Kilometer. Die Berechnungen…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Bestimmungen über die Zumutbarkeit und Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels und die Bestimmungen über den Pendlerrechner ergeben sich direkt aus der zu §…
…auch, wenn eine starke Gehbehinderung vorliegt, oder bei tatsächlicher Unmöglichkeit, insbesondere wenn zumindest auf mehr als der halben Fahrtstrecke zu Beginn oder Ende der Arbeitszeit ein Massenbeförderungsmittel überhaupt nicht verkehrt. Die amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG (RV 621 BlgNR XVII. GP…
…dem PKW zurücklegt. Kann - wie im vorliegenden Fall - auf mehr als der halben Strecke ein Massenbeförderungsmittel benützt werden, dann ist nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum EStG 1988 die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (KFZ und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen. Die geht auch…
…Strecken sind nach der oben zitierten gesetzlichen Regelung mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, es sei den es ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels "überwiegend" und "zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke" nicht zumutbar. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" der Benützung eines Massenbeförderungsmittels im Sinn des § 16 Abs…
…2001 wären die Voraussetzungen erfüllt. (Vgl. Doralt, EStG4, § 16 Tz 112) Es ist somit das Pendlerpauschale für 2001 mit dem gesamten Jahresbetrag von 15.840 öS (=1.151,14 €) für über 60 km bei Zumutbarkeit des Massenbeförderungsmittels anzusetzen. Das Pendlerpauschale wird gemäß § 16 Abs…
…2. Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Die Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels wurde von der Bw. nicht…
…60 km und der Kosten für die geltend gemachten Arbeitsmittel. Dazu wurde ausgeführt, nach dem Lohnsteuerrichtlinien RZ 258 bemesse sich die Wegstrecke bei Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern und nicht nach der kürzesten Straßenverbindung. Die Tarifkilometer würden sich in diesem Fall auf 61 km…
…Dies sei nicht im Sinne des Gesetzes. Es sei nicht zulässig, von einer Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels auszugehen, wenn dadurch die gesetzliche Mindestruhezeit nicht mehr eingehalten werden könne. Als Führungskraft und Mitarbeiter der 2. Ebene seien vom Bf sehr häufig Termine und Veranstaltungen außerhalb der Betriebszeiten…
…25.06.2015 sowie bei AG2 im Zeitraum 23.11.2015 bis 31.12.2016 beschäftigt. Die genauen Tätigkeitsorte können ebenso wenig wie die jeweilige Entfernung zwischen Wohn- und Beschäftigungsort und die Häufigkeit dieser Fahrten und daher auch nicht die Zumutbarkeit von Massenbeförderungsmittel festgestellt werden…
…2. Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist und die Fahrtstrecke zumindest 2 km beträgt. Die Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels wurde von der Bw. nicht…
…und zum Pendler-Euro: Nach § 3 der PendlerVO ist für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels der vom BM für Finanzen im Internet zur Verfügung gestellte Pendlerrechnung zu verwenden. Das Ergebnis des Pendlerrechners gilt als…
…ist das Ergebnis des Pendlerrechners nur dann nicht heranzuziehen, wenn nachgewiesen wird, dass bei der Berechnung der Entfernung oder bei der Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels unrichtige Verhältnisse berücksichtigt wurden. Im Vorlageantrag führen Sie dazu aus, dass laut Pendlerrechner die Gehzeit für die Wegstrecke Bahnhof…
…5 Z 4 EStG 1988 standen dem Bf aufgrund der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 86 km bei Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels grundsätzlich ein Pendlerpauschale von jährlich 2.016,00 € und ein Pendlereuro von jährlich 172,00 € zu. Allerdings ist für die Berücksichtigung…
…Ganz im Gegenteil es werde lediglich Bezug auf die Distanz der Fahrtstrecke Wohnung-Arbeitsstätte und die Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels genommen. Nach Einholung dieser Auskünfte hätte es sich das Finanzamt aber doch wieder anders überlegt und folgende Begründung zur Abweisung der Berufung gefunden: Die Berufung gegen…
…gewählte Verkehrsmittel und die tatsächlich gewählte Fahrtroute weder bei der Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels relevant sind." Eine von der belangten Behörde am 10.08.2016 durchgeführte Abfrage im Pendlerrechner ergab für den…
…die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, dann werden zusätzlich als Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km - 630 Euro jährlich, 40 km bis 60 km - 1.242 Euro jährlich…