…der Gesetzgeber bei bestehender Möglichkeit der Benutzung eines öffentlichen und kostenlosen Verkehrsmittels die Zumutbarkeit grundsätzlich als gegeben ansieht. Dass dazu keine Ausführungen in Erläuternden Bemerkungen zur Gesetzesänderung des Jahres 1995 zu finden sind, spricht keinesfalls gegen diese Annahme. Fest steht aber, dass auf Grund der…
…von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird. Unter Fahrtstrecke ist bei Benützung…
…die Prüfung der Zumutbarkeit nicht nur darauf abzustellen, ob (wie die von ihm vorgelegten Fahrpläne vermuten lassen) zwischen dem Wohnort des Beschwerdeführers und dem Ort seiner Arbeitsstätte durchgehend ein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, sondern ob dem Beschwerdeführer zumindest auf der halben Strecke die Benützung eines…
…dass die bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegte Wegstrecke mehr als 40 km beträgt, hat die Bf. in diesem Verfahren auch nicht erbracht. Ihr Begehren war daher abzuweisen und dem Antrag des Finanzamtes zu bestätigen. Unzulässigkeit der Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist die…
…[von der zweiten Arbeitsstätte] aus angetreten wurde. Aus diesem Grund sind die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannten Kilometergelder jedenfalls zu halbieren. Punkt 6: Hiermit wird Ihnen Gelegenheit geboten einen Nachweis darüber zu führen, dass Ihnen im Lohnzahlungszeitraum überwiegend eine Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen langer Anfahrtszeit…
…2009, 2007/15/0053, 24. September 2008, 2006/15/0001). Fraglich ist, ob im gegenständlichen Fall die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke zumutbar ist. Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z. 6 leg.cit…
…dass es bei der Beurteilung der (Un-)Zumutbarkeit auf das "Überwiegen" ankommt. Das bedeutet, dass an mehr als der Hälfte der tatsächlichen Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar sein muss. Weiters wird vorausgesetzt, dass die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und…
…70km die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist. Die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz des Bw. beträgt lt. Routenplaner www.Upelive.at 70,3km bzw. ÖAMTC-Routenempfehlung 73,6km, wovon auf einer Strecke von rund 17km und 54km Bahnstrecke, somit auf wesentlich mehr als der halben…
…die Wohnung um 5.20 Uhr - bis zum Arbeitsbeginn - der offizielle Arbeitsbeginn ist um 6.30 Uhr - eine Stunde und 10 Minuten beträgt. Daraus ist ersichtlich, dass gegenständlich auch keine Unzumutbarkeit für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen einer zu langen Anfahrtszeit vorliegt. | 3. |…
…zu können. Wenn man dieses Faktum der "Idealwegzeit" hinzu addiere, ergebe sich eine Wegzeit von nunmehr 2 Stunden 40 min. Unter diesem Gesichtspunkt sei seines Erachtens (und folglich den Tatsachen entsprechend) die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar. Somit stehe ihm das große Pendlerpauschale zu, und…
…lediglich das für die Strecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beantragte Pendlerpauschale blieb unberücksichtigt. Dies mit der Begründung, dass die zurückzulegende Strecke weniger als 20 Kilometer betrage und die Benützung der hier eingesetzten öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar sei. In der als Vorlageantrag zu wertenden Eingabe vom…
…Grund der Arbeitszeitnachweise für jedes Kalendermonat geprüft, ob die Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend (also an mehr als 10 Arbeitstagen) vorgelegen ist. Unzumutbarkeit im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG lag an jenen Arbeitstagen vor, bei denen die Wegzeit unter Verwendung der…
…Behinderung ergeben. Ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte solcherart möglich, ist nach den amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP, 75) die Frage der Zumutbarkeit auf Grund der Fahrtzeiten zu prüfen. Unzumutbar…
…Pendlerpauschale) berücksichtigt. Ob die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel als "zumutbar" oder aber als "unzumutbar" zu beurteilen ist, hängt von den jeweiligen Sachverhaltsumständen des Einzelfalles ab. Die diesbezüglichen Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes, die für den Unabhängigen Finanzsenat in schlüssiger Art und Weise auf Grund der Aktenlage nachvollziehbar sind…
…das Gesetz einerseits den Verkehrsabsetzbetrag, mit dem die Ausgaben für die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 20 km grundsätzlich als abgegolten gelten, und andererseits, abgestuft nach Entfernung und Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, zusätzliche Pauschbeträge (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit…
…einer Stunde mit einem PKW von der Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt ausgegangen. Legt man die Aussagen dieser Erkenntnisse auf die Regelungen über das Pendlerpauschale um, ist unter Berücksichtigung der Erläuternden Bemerkungen, nach welchen von einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erst bei mehr als dreifacher…
…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall ergeben sich die strittigen Voraussetzungen für die gegenständlich vorliegende Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und daran anknüpfend für die Berücksichtigung des großen oder kleinen Pendlerpauschales unmissverständlich aus den dargestellten Bestimmungen des EStG 1988 sowie aus der Pendlerverordnung…
…Darüber hinaus kann Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel dann gegeben sein, wenn die Fahrzeit unzumutbar lang ist (siehe Jakom/Lenneis EStG, 2011, § 16 Rz 28). Zur Auslegung des Begriffes der "Zumutbarkeit" im Sinne der genannten Bestimmung des EStG 1988 hat der Verwaltungsgerichtshof die Gesetzesmaterialien herangezogen…
…öffentlichen Verkehrsmittels und eines fünfminütigen von der letzten Ausstiegsstelle bis zur Arbeitsstätte, also für rund 1,2 Kilometer von einer gesamten Wegstrecke von 57,2 Kilometer ist diesbezüglich die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zu bejahen. Bei Ermittlung der Gesamtwegzeit ist vom schnellsten verfügbaren öffentlichen…
…Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 16 Anm. 81). Auch nach der Judikatur des VwGH ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen (vgl. VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319…