…695/1991, Art. V) unterliegt die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen (Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen einschließlich Kleinbussen und Campingbussen sowie Motorräder) zum Verkehr im Inland, ausgenommen von Vorführkraftfahrzeugen, sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach…
…dass die betroffenen (im Ausland zugelassenen) Fahrzeuge in Österreich nicht zugelassen werden, sondern lediglich in Österreich zugelassen werden müssten. Bei der steuerlichen Anknüpfung an die Zulassungsverpflichtung im Inland ist daher Schuldner der Normverbrauchsabgabe derjenige, auf den das Kraftfahrzeug im Ausland zugelassen wurde - mithin der ausländische…
…festgestellt, wurde das streitgegenständliche Fahrzeug regelmäßig und zumindest einmal im Monat in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht. Weil mit jeder Verbringung die Monatsfrist wieder neu zu laufen begonnen hat, entstand keine Zulassungsverpflichtung im Inland und die Verwendung des Fahrzeuges ohne inländische Zulassung war kraftfahrrechtlich zulässig. Damit…
…Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Nach § 82 Abs. 8 KFG sei eine derartige fiktive Zulassungsverpflichtung auch bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit einem Hauptwohnsitz oder Sitz in Österreich eingebracht oder benutzt würden, erfüllt. Somit bestehe im vorliegenden…
…Finanzamt vertrat in weiterer Folge die Ansicht, dass dem Bf. der Nachweis, dass der in Rede stehende PKW P zumindest einmal im Monat aus dem Bundesgebiet verbracht worden und demzufolge die Zulassungsverpflichtung im Inland aufgrund der Standortvermutung gem. § 82 Abs. 8 KFG 1967 (idF vor…
…gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der bis 23.4.2014 geltenden Fassung keine Zulassungsverpflichtung im Inland entstanden. Aus diesem Grund wäre das Fahrzeug daran anknüpfend auch weder im Sinne des NoVAG noch des KfzStG "zuzulassen" gewesen, diesfalls der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß …
…zunächst ein, das Finanzamt habe im Verfahren betreffend die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe 02/2008 für den gegenständlichen PKW bereits geprüft und schließlich der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Februar 2009 stattgegeben, weil keine Zulassungsverpflichtung im Inland bestanden habe. Eine neuerliche Beurteilung dieses Sachverhaltes sei unzulässig…
…in das Ausland bzw. übrige Gemeinschaftsgebiet ausgebracht wird, die Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge "wären somit nicht zuzulassen" im Sinne des NoVAG 1991. In derartigen Fällen liegt somit keine widerrechtliche Verwendung vor, an die die…
…die Zulassungsverpflichtung im Inland auslösen, wobei durch jede Auslandsfahrt diese Frist unterbrochen würde und neu zu laufen beginnt. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass das Fahrzeug nahezu täglich von Österreich wiederum ins Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbracht wurde weswegen auch eine Zulassungsverpflichtung im Inland…
…Y,, Z,, W, sind in Deutschland auf die Bw zugelassen. In Auswertung der Ermittlungsergebnisse ging die Behörde I. Instanz davon aus, dass sich der dauernde Standort der streitgegenständlichen Fahrzeuge im Inland befand. Mit den Bescheiden vom 13. bzw. 14. 7. 2010 wurde gem. § 1 Z…
…dagegen ausdrücklich nicht die vorgesehene Zulassungsverpflichtung im Inland, woran bei Nichteinhaltung die Kraftfahrzeugbesteuerung anknüpft. Die Argumentation, es läge EU-Widrigkeit aufgrund eines Verstoßes bzw. der Behinderung der Dienstleistungsfreiheit vor, vermag daher der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. 5. Doppelbesteuerung: Im Falle der Verwirklichung des…
…wurde (die Monatsfrist somit unterbrochen wurde). Wird sachverhaltsmäßig festgestellt, dass die Monatsfrist nicht durchgängig (in jedem Monat) unterbrochen wurde, ist ab dem erstmaligen Überschreiten der Monatsfrist von einem dauernden Standorteiner Zulassungsverpflichtung im Inland auszugehen. Jedenfalls ist § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der durch BGBl…
…keine Zulassungsverpflichtung im Inland entsteht. Gegenständliche Fahrzeuge waren daher im Hinblick auf die vor dem Stichtag 23.4.2014 gelegenen, zu beurteilenden Zeiträume in den Jahren 2009 - 2012 weder im Sinne des NoVAG noch des KfzStG "zuzulassen". Unabhängig vom gegebenen dauernden Standort im Inland war…
…Dabei ist zu beachten, dass nur eine durchgehende Verwendung von mehr als einem Jahr im Inland die Zulassungsverpflichtung im Inland auslösen würde , wobei durch jede Auslandsfahrt diese Frist unterbrochen würde und neu zu laufen beginnt. Ermittlungen in diese Richtungen wurden vom FA aber bis dato…
…laufen begonnen hatte. Wie oben dargelegt wurden im Fahrtenbuch jeweils monatlich teils mehrere Auslandsfahrten (zu verschiedenen Orten in Deutschland) verzeichnet. Das bedeutet, für Zeiträume bis inklusive April 2014 wäre sohin aufgrund der monatlichen Auslandsverbringung keine Zulassungsverpflichtung im Inland entstanden und damit keine "widerrechtliche Verwendung" vorgelegen…
…laufen begonnen hatte. Wie oben dargelegt wurden im Fahrtenbuch jeweils monatlich eine, teils mehrere Auslandsfahrten (zu verschiedenen Orten in Deutschland) verzeichnet. Das bedeutet, für Zeiträume bis inklusive April 2014 wäre sohin aufgrund der monatlichen Auslandsverbringung keine Zulassungsverpflichtung im Inland entstanden und damit keine "widerrechtliche Verwendung"…
…Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge "wären somit nicht zuzulassen" im Sinne des NoVAG bzw. werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" im Sinne des KfzStG 1992 im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit keine…
…das Ausland ausgebracht wird, beginnt die Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" iSd NoVAG im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit niemals eine widerrechtliche Verwendung, an die die…
…immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge "wären somit nicht zuzulassen" im Sinne des NoVAG 1991 bzw. werden nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" im Sinne des KfzStG 1992 im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt somit keine…
…die Monatsfrist immer wieder neu zu laufen und es entsteht keine Zulassungsverpflichtung im Inland. Solche Fahrzeuge "wären somit nicht zuzulassen" iSd NoVAG 1991 bzw. werden sie nicht "ohne die erforderliche (inländische) Zulassung" iSd KFZStG 1992 im Inland verwendet. In derartigen Fällen liegt also keine widerrechtliche…