…hierzu bot er an, Bestätigungen und Anmeldungen vorzulegen. Das Finanzamt hielt dem Bw. vor, dass vom (2.) Dienstgeber, H Bauunternehmen GmbH bis dato kein Lohnzettel übermittelt worden sei. Auch von der C. liege kein weiterer Lohnzettel vor. Der Bw. wurde ersucht, die fehlenden Lohnzettel nachzureichen…
…Pensionseinrichtung keine nachträglich umgewidmeten Lohnbestandteile darstellten, sondern seit Bestehen kollektivvertraglicher Vereinbarungen über die Ansprüche auf eine Betriebspension von den Dienstnehmern zweckgebunden zu verwendende Teile ihrer Lohnbezüge waren. Nach Doralt lösen zu Beginn eines Dienstverhältnisses vereinbarte Pensionszusagen keinen Zufluss im Sinne des § 25 Abs.1 Z…
…auf den verfahrensrelevanten Rückzahlungsbetrag fehlt es im anhängigen Verfahren an einer Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs.1 EStG. Der Bw. hat nach den vorliegenden Unterlagen im Jahr 2005 neben seinen Lohnbezügen von der Fa.X. keine weiteren, zu besteuernden Einkünfte erhalten. …
…auf den verfahrensrelevanten Rückzahlungsbetrag fehlt es im anhängigen Verfahren an einer Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs.1 EStG. Der Bw. hat nach den vorliegenden Unterlagen im Jahr 2005 neben seinen Lohnbezügen von der Fa.X. keine weiteren, zu besteuernden Einkünfte erhalten…
…auf den verfahrensrelevanten Rückzahlungsbetrag fehlt es im anhängigen Verfahren an einer Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs.1 EStG. Der Bw. hat nach den vorliegenden Unterlagen im Jahr 2005 neben seinen Lohnbezügen von der Fa.X. keine weiteren, zu besteuernden Einkünfte erhalten…
…auf den verfahrensrelevanten Rückzahlungsbetrag fehlt es im anhängigen Verfahren an einer Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs.1 EStG. Der Bw. hat nach den vorliegenden Unterlagen im Jahr 2005 neben seinen Lohnbezügen von der Fa.X. keine weiteren, zu besteuernden Einkünfte erhalten…
…lediglich (negative) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (V+V) zu veranlagen hatte. Zugleich verwies der Bf auf eine Doppelerfassung von Lohnbezügen in den angefochtenen ESt-Bescheiden 2006 und 2007. Nach Einholung einer Stellungnahme des Prüfers legte das FA das Rechtsmittel des Bf ohne weitere Erhebungen…
…Arbeitslohn verfügt werden, kommt dem Moment seiner Fälligkeit keine Bedeutung zu (VwGH 10.11.1987, 86/14/0201). Rz 633: Ein Vorschuss gilt dann als Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Vorschuss zu den seiner Hingabe unmittelbar nachfolgenden Lohnzahlungszeitpunkten zur Gänze zurückzuzahlen ist. Ist dies nicht…
…11.02.2008, RV/0784-K/07). Werden laufende oder sonstige Bezüge für das Vorjahr bis zum 15. Februar ausbezahlt, gelten diese als im Vorjahr zugeflossen. Ein Zufluss von Einnahmen im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG 1988 erfolgt in jenem Jahr, in dem der…
…versucht, private Interessen der Wohnversorgung der Töchter ebenso wie der Schaffung von Privatvermögen der Bw. unter maximaler Zuhilfenahme öffentlicher Mittel (der Fördermittel des Landes ebenso wie der Lukrierung von Steuervorteilen im Wege der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges aber auch durch Verlustausgleich mit den durchaus beachtlichen Lohnbezügen…
…die sich bei Besteuerung sämtlicher Bezüge ergeben würde. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die steuerpflichtigen Lohnbezüge für die Dauer des Bezuges von Transferleistungen auf fiktive Jahreseinkünfte hochgerechnet werden. Für den Fall des Bezuges niedriger steuerpflichtiger Erwerbseinkünfte im Restzeitraum des Jahres ist überdies noch vorgesehen…
…GmbH vom 12.7.2018 samt Begleitschreiben vom 13.7.2018 und die Forderungsanmeldung des Bf vom 10.1.2018. Das Finanzamt entschied mit abweisender Beschwerdevorentscheidung, da der Zufluss von Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 19 Abs 1 EStG 1988 in dem Jahr zu erfassen sei…
…der Bf. habe zwei Anfänger in seiner Partie gehabt und habe die m² nicht erreichen können. Diese Verantwortung vermag die Richterin nicht vom fehlenden Zufluss von Schwarzlöhnen zu überzeugen, zumal der Sachverständige zur Auffassung kam, die Auszahlung sei "systematisch" und als Teil des Lohnzahlungssystems der…
…dass sie Schwarzgeld erhielten. Es habe offenkundiges beidseitiges Interesse an der Vermeidung von lohnbezogenen Abgaben bestanden. Die Höhe der an die Spieler ausbezahlten Beträge konnte zwischen den Parteien außer Streit gestellt werden. Die im Rahmen der mündlichen Verhandlung als Zeugen vernommenen Spieler bestätigten zwar jeweils…
…Beträge als Vorschüsse für Aufenthaltskosten und Benzingelder erhalten. Weiters handle es sich hinsichtlich des Geständnis des Geschäftsführers nur um eine Schutzbehauptung. Diese vermag die Richterin nicht vom fehlenden Zufluss von Schwarzlöhnen zu überzeugen, zumal der Sachverständige zur Auffassung kam, die Auszahlung sei "systematisch" und als…
…anzunehmen, dass die aus den beim Arbeitgeber vorgefundenen EDV-Programmen schlüssig und nachvollziehbar ermittelten Schwarzlöhne neben dem offiziellen Lohn zugeflossen sind. Ebenso gelte der Zufluss von Schwarzlöhnen in den Jahren 2003 und 2004 als erwiesen, da es keine Anzeichen für eine abweichende Vorgangsweise gebe. Im…
…92/14/0040). Daraus folgt, dass bei der Veranlagung Lohnbezüge auch dann zu erfassen sind, wenn von ihnen zu Unrecht keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt wurde. Die bisher nicht erklärten Lohnzahlungen (lt. berichtigten Lohnzettel) sind daher zu Recht vom Finanzamt bei der Veranlagung miteinbezogen worden…
…sein soll, wenn Barzahlungen ausgeschlossen sind" Dazu ist seitens der Abgabenbehörde festzustellen, dass der Zufluss der strittigen Lohnbezüge nach der Aktenlage durch Barzahlung erfolgte und laut Behauptung des Bf. gar kein Zufluss erfolgte. Daraus folgt, dass beide Parteien von der (gleichen) Sachverhaltsannahme ausgehen, nämlich, dass…
…Ein Abtausch der bis dahin bestehenden Leistungsbeziehung zwischen den beiden Gesellschaften mit einer Erhöhung seiner Lohnbezüge von der C&A GmbH-1 setzte naturgemäß - und insbesondere zur Rechtfertigung und Durchsetzung gegenüber den amerikanischen Konzernvertretern oder deren Europa-Repräsentanten - auch die personelle Identität der beteiligten Vertragspartner…
…Dies bedeute eine Belastung mit KESt im Zeitpunkt der "Inbetriebnahme", im Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung durch den Sohn sei von einem Zufluss auszugehen. Bemessungsgrundlage seien die gesamten (Brutto-)Anschaffungskosten der Wohnung zuzüglich aller auf das Objekt entfallenden Betriebskosten. Die in den Beträgen enthaltene Umsatzsteuer…