…Zolleinstufung als auf der Grundlage des pauschalen Einfuhrwertes wählen können sollte. Die Einreihung von Obst und Gemüse in den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften und die Bestimmung des Zollwertes für Obst und Gemüse, die unter die Verordnung fallen, sind für den im Anhang der Verordnung genannten…
…gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften umfasst die Kombinierte Nomenklatur.(Verordnung (EWG) Nr.2658/87 des Rates vom 23 .Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gesamten Zolltarif in der Fassung der VO (EG)…
…der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK stützen sich die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, der…
…der gesamte Beförderungsvorgang von Frankreich über die Schweiz und Österreich nach Israel zu verstehen sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Text ergänzen»Gemäß Art. 20 Abs. 1 Zollkodex (ZK) stützen sich die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften…
…den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Gemäß Art. 20 Abs. 3 ZK umfasst der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften unter anderem die Kombinierte Nomenklatur sowie jede andere Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften…
…wertende Schreiben der Bf. vom 25. März 2003. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: Artikel 20 Zollkodex (ZK) bestimmt u.a.: (1) Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. (2) Die sonstigen durch besondere Gemeinschaftsvorschriften erlassenen…
…gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, der gem. Art. 20 Abs. 3 Buchst. a) ZK u. a. die Kombinierte Nomenklatur umfasst, VO (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif…
…also auch die des Art. 20 Zollkodex, sinngemäß gelten: Darin ist normiert, dass die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben sich auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften stützen (Abs.1 leg.cit.); dieser umfasst u.a. die Kombinierte Nomenklatur (kurz: KN, Verordnung (EWG) Nr…
…gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, der gem. Art. 20 Abs. 3 Buchst. a) ZK u. a. die Kombinierte Nomenklatur umfasst, VO (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif…
…gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, der gem. Art. 20 Abs. 3 Buchst. a) ZK u. a. die Kombinierte Nomenklatur umfasst, VO (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif…
…des Zolltarifs einheitlich für die gesamte Gemeinschaft und die Erzielung von Rechtssicherheit im Einzelfall erreicht werden. Artikel 20 ZK bestimmt u.a.: (1) Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. (2) Die sonstigen durch besondere Gemeinschaftsvorschriften…
…eingebrachte Rechtsbehelf der Beschwerde vom 28. April 2003. II. Über die Beschwerde wurde erwogen: Artikel 20 Zollkodex (ZK) bestimmt u.a.: (1) Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. (2) Die sonstigen durch besondere Gemeinschaftsvorschriften erlassenen…
…der Betrag nicht gesetzlich geschuldet war. Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften, der gemäß Abs. 3 leg. cit. unter anderem auch die Kombinierte Nomenklatur (KN) und die Regelzollsätze, der…
…Der ÖGebrZT beruht auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften (§ 45 Abs. 1 ZollR-DG). Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif festgelegt und ist…
…Der ÖGebrZT beruht auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften (§ 45 Abs. 1 ZollR-DG). Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif festgelegt und ist…
…Der ÖGebrZT beruht auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften (§ 45 Abs. 1 ZollR-DG). Die Kombinierte Nomenklatur wurde mit Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif festgelegt und ist…
…Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur richtigen Entscheidung über die Einreihung des gegenständlichen Produkts angeregt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften…
…den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Gemäß Art. 20 Abs. 3 ZK umfasst der Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften unter anderem die Kombinierte Nomenklatur sowie jede andere Nomenklatur, die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften…
…wird. Im Zuge der nachträglichen buchmäßigen Erfassung ging die belangte Behörde von einer Einreihung in die Position 1701 der Kombinierten Nomenklatur aus. Die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben stützen sich gemäß Art. 20 Abs. 1 ZK auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften. Gemäß…
…einen Statuswechsel zur Gemeinschaftsware erfahren hat, unversteuert in den freien Verkehr gelangt war. 4. Zur Neuberechnung der Abgaben und Neufestsetzung des Zolles: Gem. Art. 20 Abs. 1 ZK stützen sich die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben auf den Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften…