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UZKTITEL III Zollschuld und Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel III Zollschuld und Sicherheitsleistung Kapitel 1 Entstehen der Zollschuld Abschnitt 1 Einfuhrzollschuld Artikel 77 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und vorübergehende Verwendung (1) Eine Einfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in eines der folgenden Zollverfahren: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr…

ZK-07702. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

2. Allgemeines (1) Die Zollschuld entsteht immer kraft Gesetzes (ex lege) durch Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale des jeweils in Betracht kommenden gesetzlichen Tatbestandes. (2) Systematisch geht der UZK in der Weise vor, dass die Art. 77 bis 79 UZK Einfuhrzollschuld-Tatbestände und die Art. 81 und…

UZKArtikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 79 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für einfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union, auf das Entziehen dieser…

UFSZ2L ZRV/0152-Z2L/02Zulässigkeit der Gewährung des Präferenzzollsatzes im Berufungsverfahren, wenn die Zollschuld für die Bf., als Beitrittsschuldnerin, gemäß Art.203 ZK entstanden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.01.2005

…angebracht und den Gegebenheiten entsprechend angesehen. Der von der Partei anlässlich ihres Zollschuldbeitrittes vorgelegte Präferenznachweis konnte wegen des Entstehens der Zollschuld gemäß Artikel 203 ZK nicht berücksichtigt werden. Zur Festsetzung der Abgabenerhöhung wird nachstehendes bemerkt: Entsteht außer den Fällen des § 108 Abs.2 ZollR-DG…

UFSZ1W ZRV/0116-Z1W/09Offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 239 Abs.1 ZK durch den Kapitän eines Schifffahrtsunternehmens durch Nichtgestellung von Versandware bei der Bestimmungszollstelle.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adr., vom 5. August 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 30. Juni 2005, Zl. 100/00000/6/99, betreffend Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben und von Nebenansprüchen gemäß § 85c ZollR-DG und § 63 Abs…

UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/05Teilweise Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 239 ZK infolge Fehlens einer offensichtlichen Fahrlässigkeit oder betrügerischen Absicht, nachdem infolge Unregelmäßigkeit im Versandverfahren die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 203 ZK ohne Anwendung des Präferenzzollsatzes entstanden war. Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen. Unvollständiger Spruch der erstinstanzlichen Entscheidung, weil nur über den Zoll, nicht aber über die Einfuhrumsatzsteuer und die Abgabenerhöhung abgesprochen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2007

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adr., vom 5. August 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 30. Juni 2005, Zl. 100/70551/6/99, betreffend Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben und von Nebenansprüchen gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: I. Der…

UZKArtikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 82 Entstehen der Zollschuld bei Verstößen (1) Für ausfuhrabgabenpflichtige Waren entsteht eine Ausfuhrzollschuld, wenn Folgendes nicht erfüllt ist: a)eine der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf den Ausgang der Waren oder b)die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger…

UZKArtikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit (1) Entsteht durch Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollschuld, so werden die Waren dem Anmelder erst überlassen, wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht…

UZKArtikel 84 Mehrere Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.

UZKAbschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften für die Einfuhr- und die Ausfuhrzollschuld Artikel 83 Verbote und Beschränkungen (1) Eine Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld entsteht auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkungen gleich welcher Art unterliegen. (2) Eine Zollschuld entsteht jedoch nicht durch a)das vorschriftswidrige Verbringen…

UZKAbschnitt 2 Ausfuhrzollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Ausfuhrzollschuld Artikel 81 Ausfuhr und passive Veredelung (1) Eine Ausfuhrzollschuld entsteht durch die Überführung von ausfuhrabgabenpflichtigen Waren in das Ausfuhrverfahren oder das Verfahren der passiven Veredelung. (2) Die Zollschuld entsteht zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter…

UZKArtikel 102 Mitteilung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 102 Mitteilung der Zollschuld (1) Die Zollschuld wird dem Zollschuldner in der Form mitgeteilt, die an dem Ort, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, vorgeschrieben ist. Eine Mitteilung nach Unterabsatz 1 ist in den folgenden Fällen nicht…

UZKArtikel 113 Zwangsvollstreckung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.

ZK-07703.5. Zollschuldner
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

3.5. Zollschuldner Art. 79 Abs. 3 UZK: In den Fällen nach Abs. 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a)wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war, und für…

UZKKapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Artikel 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den…

ZK-07701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Zollschuldrecht und Sicherheitsleistungen befasst sich mit der Entstehung und Erhebung der Ein- und Ausfuhrzollschuld sowie mit der Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (UZK) und seiner…

UFSZ2L ZRV/0026-Z2L/11Vorschreibung einer nach Art. 201 Abs. 1 ZK entstandenen Zollschuld nach nachträglicher buchmäßiger Erfassung gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK für aus der Schweiz eingeführte DVDs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)27.11.2013Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Alois Winklbauer und ADir. Siegfried Köhldorfer über die Beschwerde der O AG, CH-8004 Zürich, Schweiz, W-Straße, vertreten durch die Weh Rechtsanwalt GmbH in 6900 Bregenz…

ZK-15801.40. Zollschuld - Artikel 5 Z 18 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…berücksichtigt. Angabe im Datenfeld "zusätzliche Informationen Code": Codes 20231 oder 21231 Angabe im Datenfeld "Dokumentenartencode": Code 2ESB + EORI der Person, welche der Zollschuld beitritt + Bewilligungsnummer Erläuterung: Zusätzlicher Informationen-Code "20231 = Erklärung des teilweisen Schuldbeitritts gemäß § 54a ZollR-DG iVm Artikel 84 UZK (Schuldbeitritt ausgen…

UFSZ2L ZRV/0016-Z2L/08Zollschuldentstehung bei Falschtarifierung; Kein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung, wenn die Waren handelsüblich bezeichnet wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)19.12.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR. Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Dr. Doris Schitter und HR Mag. Johann Kraler über die Beschwerde der B.., Adr.B, vom 8. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 31…

UZKArtikel 87 Ort des Entstehens der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 87 Ort des Entstehens der Zollschuld (1) Die Zollschuld entsteht an dem Ort, an dem die Zollanmeldung oder die Wiederausfuhranmeldung nach den Artikeln 77, 78 und 81 abgegeben wird. In allen anderen Fällen entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand, der…