22.4.2.3 Beispielhafte Aufzählung von Zinsen, die jedenfalls unter den Zinsbegriff fallen Rz 1309bc: Die allgemeine Definition von Zinsen im Sinne des § 12a Abs. 3 KStG 1988 geht auf die ATAD zurück. Die ATAD enthält darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Zinsaufwendungen, die…
…Die Ap. ging davon aus, dass die Finanzierungsaufwendungen nicht dem als eng auszulegendem Zinsbegriff (Rechtslage ab 2005) unterliegen und rechnete sie i.H.v. € 253.971,- (2005) bzw. € 2.120.701,- (2006) dem Gewinn hinzu. Das Finanzamt Wien 1/23 folgte den Darstellungen…
1720. Abzugsfähige Ausgaben nach § 11 KStG 1988 17.120.1 Allgemeines Rz 1249: Eine Ergänzung erfährt die allgemeine Vorgabe der Übernahme der Betriebsausgaben des EStG 1988 durch Sonderbestimmungen, die das KStG 1988 vorsieht. Diese sind: Die in § 11 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 geregelte…
…vertritt die Auffassung, dass unter (abzugsfähigen) Zinsen nur Zinsen im "engeren Sinne" verstanden werden können. Dieser Auffassung kann so nicht gefolgt werden: Der VwGH (VwGH 27.02. 2014, 2011/15/0199) hat zum Zinsbegriff des § 11 Abs. 1 Z 4 KStG judiziert, dass dieser Begriff…
…über die Laufzeit der Finanzierung, wobei auf das Jahr 2008 ein anteiliger Aufwand von EUR 173.391,66 entfallen sei. Die hier vom Finanzamt verfolgte - auch in den Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 angeführte und von Wiesner/Mayr/Kirchmayr² vertretene - enge Auslegung des Zinsenbegriffes in § 11 Abs 1…
…Abs. 3 KStG 1988 die abzugsfähigen Zinsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres den steuerpflichtigen Zinserträgen gegenüberzustellen. Die in den Zinsüberhang einfließenden Zinsaufwendungen und Zinserträge ergeben sich aus dem für Zwecke der Zinsschranke maßgeblichen Zinsbegriff (siehe Rz 1309at ff). Rz 1309as: Die Anwendung der Zinsschranke setzt gemäß § 12a Abs…
…Finanzanlagevermögen Rz 1248af: Gemäß § 10a Abs. 2 Z 1 KStG 1988 zählen Zinsen und sonstige Einkünfte aus Finanzanlagevermögen zu den Passiveinkünften. Dieser Zinsbegriff orientiert sich an Art. 11 OECD-MA und umfasst sämtliche Entgelte für die Überlassung von Fremdkapital (zB Zinsen aus Bankguthaben, Forderungswertpapieren, Darlehen)…
…die zu Zinsaufwendungen im Sinne des § 12a Abs. 3 zweiter Satz KStG 1988 führen (zum Zinsbegriff siehe Rz 1309at ff). Derartige unter die Bestandsschutzklausel fallende Zinsaufwendungen sind steuerlich abzugsfähig, sofern sie nicht bereits unter ein anderes allgemeines oder spezielles Abzugsverbot fallen. Für Zwecke der Ermittlung…
…enthaltenen Begriffsdefinition erfasst, die dem Zinsbegriff des Art. 11 OECD-MA entspricht. Von diesem Zinsbegriff sind daher auch Zinsen aus einer echten stillen Beteiligung sowie aus einem partiarischen Darlehen erfasst. Ob die Einkünfte nach ausländischem Steuerrecht beim Empfänger ebenfalls als Zinsen eingestuft werden, ist für…
…die dem Grunde nach zu Fremdfinanzierungsaufwendungen im Sinne des § 12a Abs. 3 zweiter Satz KStG 1988 führen (zum Zinsbegriff siehe Rz 1309at ff). 22.6.1.2 Definition langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte Rz 1309ck: Von § 12a Abs. 9 KStG 1988 sind lediglich in der Europäischen Union…
…der Ermittlung des Zinsüberhangs bereits Rz 1309ar f; zum Zinsbegriff siehe Rz 1309at ff). Bei beschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern fließen hingegen lediglich die einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnenden abzugsfähigen Zinsaufwendungen vermindert um die betriebsstättenbezogenen steuerpflichtigen Zinserträge in den Gruppen-Zinsüberhang ein; dies gilt sinngemäß auch für beschränkt…
…Vermögen würden nicht durch § 27 EStG 1988 erfasst, lediglich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der ertragsteuerliche Zinsbegriff sei auf Forderungen aus Kapitalüberlassung ausgerichtet (Polivanova-Rosenauer, taxlex 2017, 376). Nicht außer Acht zu lassen seien in diesem Zusammenhang die Ausführungen in VwGH 15.1.2008, 2006/15/0116)…
…führte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin nochmals aus, dass nach dem VwGH der Zinsbegriff weit zu verstehen sei, sodass auch die hier strittigen Zahlungen Zinsen im Sinne der Gesetzesbestimmung sein müssten. Im Erkenntnis vom 27.2.2014 würde sich der VwGH nur auf Bereitschaftsentgelte beziehen…
…Zum Vorliegen eines unmittelbar oder mittelbar ausgeübten beherrschenden Einflusses siehe Rz 1126. Zur Auslegung des Zinsbegriffes siehe Rz 1254. Rz 1266af: Ein für die Abzugsfähigkeit schädlicher konzerninterner Beteiligungserwerb einer Körperschaft liegt auch dann vor, wenn zum Zeitpunkt der einheitliche wirtschaftliche Vorgang des Erwerbs eines Konzerns…
…Dabei handelt es sich um die in den Zinsüberhang eines Wirtschaftsjahres gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 einfließenden Zinsaufwendungen (zum Zinsbegriff siehe Rz 1309at ff), die den Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung der Zinsschranke im jeweiligen Wirtschaftsjahr vermindert haben. Ein Zinsvortrag ist folglich nicht hinzuzurechnen…
… 12a KStG 1988 abzuziehen (§ 1 Z 2 lit. b EBITDA-Ermittlungs-VO; zum Zinsbegriff siehe Rz 1309at ff). Dabei handelt es sich um jene Zinserträge, die in den Zinsüberhang des jeweiligen Wirtschaftsjahres gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 einfließen und den Gesamtbetrag der Einkünfte vor…
…Wertsteigerungen darstellen würden vermag in diesem Kontext nicht zu überzeugen, da damit der gesetzliche Zinsbegriff über den Wortsinn hinaus erweitert wird und zudem auch im Hinblick auf die eigenen Aussagen in Rz 6143 widersprüchlich erscheint. Zudem steht diese Rechtsmeinung im offenen Widerspruch zu den oben…
…für Kapitalvermögen anzuwenden, die der Steuerpflichtige nach dem 31.3.2012 entgeltlich erwirbt ("Neubestand"). Zum Umfang des Zinsbegriffs: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Bei Neubeständen ist der Zinsbegriff von geringerer Bedeutung, da die…
…verteilt steuerlich geltend gemacht wurden. Die geltend gemachten Geldbeschaffungskosten betrugen 2007 bis 2009 jährlich EUR 147.616,16 €. Zusammenfassend wird zu den Geldbeschaffungskosten wörtlich ausgeführt: Im Prüfungszeitraum (2007-2009) sind die Geldbeschaffungskosten unabhängig von der Auslegung des Zinsbegriffs abzugsfähig. Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 besteht…
…der Einnahmen geleistet werden. Wie oben erörtert treffe dieser Sachverhalt zu. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die betreffenden Kursverluste in Höhe der Zinsersparnis gegenüber einer EURO Finanzierung, unter den Zinsbegriff (Finanzierungskosten) fallen. Sie seien daher als Werbungkosten gemäß § 16 EStG anzuerkennen. Eine Einschränkung auf Zinsen…