… 27 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 (Einkünfte aus der Veräußerung eines Derivates) vor. 20.2.4.13.2 KESt-Abzug Rz 6204: Kapitalerträge aus der Veräußerung bzw. Einlösung von Zertifikaten sind Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 4 EStG 1988 und…
…Anwalt zur Eintreibung übergeben worden. In weiterer Folge sei der Bw. noch mehrmals vertröstet worden. Als er schlussendlich das als Besicherung übergebene Zertifikat Ende 2010 einlösen wollte, seien bereits alle Konten der H. GmbH gesperrt gewesen. Die Übergabe einer Besicherung, so der steuerliche Vertreter weiter…
Deutsche Kapitalanleger, die Zertifikate inländischer Anleihefonds halten und die in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügen, unterliegen mit den Fondsausschüttungen der Kapitalertragsteuer (KESt II). Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen…
Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einer US-Depotbank ein "Deposit-Agreement" ab, auf Grund dessen die amerikanische Bank Aktien der inländischen Kapitalgesellschaft übernimmt und im Wege börsengängiger ADR-Zertifikate (American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividendenerträge…
…bzw. seinem Verwalter, sondern von den Zertifikatsinhabern in Anspruch zu nehmen sind (Ausnahme: Kapitalerträge aus der Schweiz und Fälle, in denen von der Vereinfachung nach der EStR 2000 Rz 6235 Gebrauch gemacht wird). Hat daher ein repräsentativer österreichischer Anleger Vermögen in 3 österreichischen Investmentfonds angelegt…
…Futures, Forwards, Swaps usw.) sowie andere derivative Finanzinstrumente unabhängig davon, ob deren Underlying Finanzvermögen, Rohstoffe oder zB sonstige Wirtschaftsgüter darstellt. Damit werden auch sämtliche Arten von Zertifikaten (zB Index, Alpha, Hebel, Sport) als sonstige derivative Finanzinstrumente erfasst. Ebenso sind andere unverbriefte Finanzinstrumente als Derivate zu…
20.2.3.3 Private Zinssicherungsgeschäfte Rz 6178: Die tatsächliche Lieferung des Underlyings führt isoliert zu keiner Steuerpflicht, ein Zins-Swap auf den Zins einer Anleihe wirkt sich jedoch im Rahmen der Einkünfte aus der Überlassung von Kapital steuerlich aus (vgl. Abschnitt 20.2.3…
Sind in Österreich ansässige Personen als Miteigentümer am Vermögen eines schweizerischen Investmentfonds beteiligt, der in schweizerischen Beteiligungen und Anleihen investiert, dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die…
…überhöhten CO2-Austoßes sind Zertifikate am Markt zuzukaufen, widrigenfalls eine Sanktionszahlung anfällt. Rz 2394b: CO2-Emissionszertifikate sind Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, weil sie entweder dem Verbrauch dienen oder gehandelt werden können, wenn sie nicht verbraucht werden. Rz 2394c: Die Bewertung der Zertifikate erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip…
… 2 Z 3 lit. a bis d Signaturgesetz entspricht und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht (fortgeschrittene Signatur). Die von österreichischen Zertifizierungsdiensteanbietern angebotenen Dienste werden auf der Website der Aufsichtsstelle für elektronische Signaturen (httpRandzahlen 1561 bis 1564b://www.signatur.rtr.at…
20.2.4 Beurteilung verschiedener Produktgruppen 20.2.4.1 Optionsanleihen 20.2.4.1.1 Allgemeines Rz 6179: Bei einer Optionsanleihe besitzt der Inhaber neben dem Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags ein in einem Optionsschein verbrieftes Recht, innerhalb der Optionsfrist eine bestimmte Anzahl von…
20.2.4.2 Wandelanleihen (convertible bonds) 20.2.4.2.1 Allgemeines Rz 6181: Wandelanleihen sind Obligationen, die wie "normale" Kuponanleihen einen Zins- und Tilgungsanspruch gegenüber dem Emittenten der Anleihe verbriefen, die aber zusätzlich ein Umtauschrecht des Forderungstitels in einen Beteiligungstitel beinhalten. Das Umtauschrecht…
20.2.4.3 Aktienanleihe (cash or share-Anleihe) 20.2.4.3.1 Allgemeines Rz 6183: Als Aktienanleihen werden Schuldverschreibungen bezeichnet, bei denen dem Emittenten die Option eingeräumt ist, die Anleihe am Fälligkeitstag nicht in Geld zu begleichen, sondern durch Hingabe in (eigenen oder…
20.2.4.4 Callable yield notes 20.2.4.4.1 Allgemeines Rz 6185: Callable yield notes sind strukturierte Wertpapiere. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon ausgestattet sind, der über den üblichen Marktzinsen liegt und bei denen Höhe und Zeitpunkt…
20.2.4.7 Veräußerung von Dividendenscheinen 20.2.4.7.1 Allgemeines Rz 6191: Dividendenscheine sind rechtlich selbstständige Nebenurkunden zu Aktien, die zum Bezug der Dividende gegen Einlösung berechtigen. Sie können allein oder zusammen mit dem Anteilsrecht, zu dem sie gehören, Gegenstand des Rechtsverkehrs…
20.2.4.9 Indexierte Anleihen 20.2.4.9.1 Allgemeines Rz 6195: Unter indexierten Anleihen werden Schuldverschreibungen verstanden, die mit variablen oder fixen Zinskupons ausgestattet sind und deren Kapitalrückzahlung von der Wertentwicklung eines bestimmten Index (zB Konsumentenpreisindex) abhängig gemacht wird. Derartige Schuldverschreibungen sehen…
20.2.4.12 Fremdwährungsgewinne 20.2.4.12.1 Allgemeines Rz 6201: Nach der Rechtsprechung des VwGH führt die Konvertierung eines Fremdwährungsdarlehens in eine andere, zum Euro wechselkurslabile Fremdwährung im außerbetrieblichen Bereich nicht zu Einkünften gemäß § 31 EStG 1988, weil der sich durch die…
20.2.4.16 Ausländische Versicherungsprodukte 20.2.4.16.1 Allgemeines Rz 6209: Für die ertragsteuerliche Beurteilung von ausländischen Versicherungsprodukten, bei denen der Versicherungsnehmer einen gewissen Einfluss auf die Vermögenswerte des Deckungsstocks behält, stellt sich die Frage, ob dem Versicherungsnehmer angesichts seiner Dispositionsmöglichkeiten die…
20.2.4.16.3 Wirtschaftliches Eigentum bei nicht vergleichbaren ausländischen Versicherungsprodukten Rz 6211: Bei ausländischen Versicherungsprodukten, die jenen Produkten nicht vergleichbar sind, die auch inländische Versicherungsunternehmen als Versicherungen anbieten dürfen, ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Kunde ("Versicherungsnehmer") über die dem Deckungsstock zugehörigen…
20.2.4.17 Agrargemeinschaften 20.2.4.17.1 Allgemeines Rz 6217: Agrargemeinschaften können als Körperschaft öffentlichen Rechts oder als juristische Person privaten Rechts errichtet sein. Zur allgemeinen Rechtsnatur der Agrargemeinschaften siehe Rz 5030 ff. Geld- und Sachausschüttungen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften (siehe Rz…