…und 20 IO, sondern die allgemeinen Bestimmungen des ABGB. Rz 158: Im Fall der Masseunzulänglichkeit nach § 124a IO (öffentliche Bekanntmachung) tritt jedoch eine Zahlungssperre auch für Masseforderungen ein, die als speziellere Bestimmung den Verrechnungsregeln der BAO vorgeht (zB VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046…
…2 KO vorgenommen werden kann. Wie bereits erwähnt, bewirkt § 124a KO im Falle der Masseunzulänglichkeit eine Zahlungssperre für jene Masseforderungen, die nicht aus den zur Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse gebotenen Rechtshandlungen herrühren. Diese Neuregelung greift in die Befriedigung der Masseforderungen ein und schafft eine…
…Bf*** an der Liegenschaft. Der Vollständigkeit halber ist bezüglich der Feuerversicherungspolizze noch anzumerken, dass es sich dabei lediglich um eine Vinkulierung handelt und nicht wie von der Beschwerdeführerin vorgebracht um eine Verpfändung. Diese Zahlungssperre, die von den Vertragsparteien zugunsten Dritter vereinbart wurde, wirkt nicht absolut…
…2009 überhaupt von der Nachzahlung erfahren können - daher könne ihm kein persönliches Verschulden an der Nichtzahlung vorgeworfen werden. Wäre der Umsatzsteuerbescheid vor dem Ausspruch der Zahlungssperre erlassen worden, wäre die Nachzahlung auch zu leisten gewesen und wäre auch erfolgt - immerhin habe das Finanzamt nach Einreichung…
…anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger inne zu halten hat. Er darf nur mehr die zur Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse gebotenen Rechtshandlungen vornehmen und daraus herrührende "Neumasseforderungen" unverzüglich befriedigen, während vorher bereits entstandene "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre gemäß § 124a Abs. 1 IO unterliegen…
…aus, um die Masseforderungen zu erfüllen, hat der Masseverwalter die Masseunzulänglichkeit gem. § 124a IO beim zuständigen Gericht anzuzeigen. Masseforderungen, welche vor der Masseunzulänglichkeit entstanden sind, unterliegen der gesetzlichen Zahlungssperre gemäß § 124a Abs. 1 IO und sind quotenmäßig zu befriedigen. Für diese gilt gem. § 47 Abs…
…eine Strafaufhebung ein. Diesbezüglich kann auf die Judikatur des VwGH verwiesen werden, der eine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige bei Entrichtung der Ausgleichsquote nach Wegfall der insolvenzrechtlichen Zahlungssperre (aber nach Eintritt des Terminverlustes) judiziert hat (siehe VwGH vom 24.2.2004, 2000/14/0020 sowie Leitner…
…anzuzeigen und mit der Befriedigung der Massegläubiger inne zu halten hat. Er darf nur mehr die zur Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse gebotenen Rechtshandlungen vornehmen und daraus herrührende "Neumasseforderungen" unverzüglich befriedigen, während vorher bereits entstandene "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre gemäß § 124a Abs. 1 KO unterliegen…
…angezeigten Beträge im Konkurs nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften nicht erfolgt, wird nach Abschluss des Konkursverfahrens und somit nach dem Wegfall der insolvenzrechtlichen Zahlungssperre die Entrichtung der offenen Abgabenschuldigkeiten nach Maßgabe der abgabenrechtlichen Vorschriften unverzüglich bzw. auf Grund einer sofort mit Aufhebung des Konkurses eventuell beantragten…
…Masseinsuffizienz entstanden sind, jedoch nicht aus zur Verwaltung und Verwertung der Masse gebotenen Rechtshandlungen herrühren. Im Fall der Masseunzulänglichkeit nach § 124a KO (öffentliche Bekanntmachung) tritt jedoch eine Zahlungssperre auch für Masseforderungen ein, die als speziellere Bestimmung den Verrechnungsregeln der BAO vorgeht (zB VwGH 29. 1…
…massearmen Verfahren geändert. § 124a KO greift lediglich in die Befriedigung von Masseforderungen ein und schafft von § 124 Abs.1 KO abweichende Regelungen für deren Begleichung. Danach unterliegen "Altmasseforderungen" der gesetzlichen Zahlungssperre, während "Neumasseforderungen" unverzüglich, vorrangig und unabhängig von der Reihenfolge des § 47 Abs. 2 KO…
…interpretiert worden, dass im Ausgleichsverfahren mit Restschuldbefreiung häufig keine oder lediglich eine geringe Schadensgutmachung erforderlich gewesen sei. Insbesondere seien auch die insolvenzrechtlichen Zahlungssperren zu beachten gewesen. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige sei somit gegeben, obwohl eine Zahlung unterblieben sei. Zur Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige werde vorgebracht, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des ZA ö vom 27.12.2012, Zl. X betreffend Zahlungsverbot zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des ZA Linz Wels vom 27.2.2009, betreffend Verfügungsverbot zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Der Bf. hat im September 2009 mit dem Handel von Diesel begonnen und diesen Handel wiederum Ende Dezember 2009 beendet. Der Diesel wurde vom Bf. bei der Fa. M in Wien bestellt. Der von dieser Fa. an den Bf. verkaufte bzw. verrechnete Diesel befand sich…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache F.W., (Bf.) vertreten durch Riha Ulrike, Steuerberaterin, Haberergasse 2/2/220, 1220 Wien über die Beschwerde vom 26. Februar 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, B-Dorf , gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 04.Februar 2014, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungansuchens gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 26.6.2015 zu StNr. 000/0000 betreffend Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, K-Dorf, vertreten durch Steuer-GmbH , gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 21.September 2015, 93 ABC, betreffend die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO zu…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr über die Beschwerde des bf, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Buchhaltungsabteilung, Meiereistraße 7/Sektor E, 1020 Wien vom…